erfolgreiches Urteil gegen Anlageberater

Für Anleger der insolventen Bonus.Gold GmbH gibt es Hoffnung, ihr investiertes Geld wiederzusehen. Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat für eine geschädigte Anlegerin Schadenersatz am Landgericht Gießen durchgesetzt (Az.: 5 O 331/22). Der Anlageberater sei seinen Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen und habe sich daher gegenüber der Anlegerin schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das LG Gießen.

Rund 45 Millionen Euro durch Anleger investiert

Rund 45 Millionen Euro hatten Anleger bei der Bonus.Gold GmbH investiert. Der Schock kam als sich die Unternehmensverantwortlichen abgesetzt hatten und die Anleger seitdem um ihr Geld fürchten müssen. Eine der geschädigten Anleger war die heute 85-jährige Mandantin von Rechtsanwalt Dr. Gasser.

PIM Gold und Bonus.Gold GmbH insolvent

Sie hatte auf Anraten ihres Beraters, der hinsichtlich von Geldanlagen und Versicherungsverträgen häufiger für die Seniorin tätig war, bei der Bonus.Gold investiert. Sie legte 286 Gramm Feingold im Gegenwert von ca. 10.000 Euro bei der Bonus.Gold GmbH an. Das Gold stammte aus ihrer Vermögensanlage bei der PIM Gold GmbH, die sie auf Anraten ihres Beraters zuvor gekündigt hatte und im Gegenzug die 286 Gramm Feingold erhielt. Sowohl die PIM Gold als auch die Bonus.Gold GmbH sind insolvent.

Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater

Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend. „Wir haben die Herausgabe des Feingoldes und hilfsweise Schadenersatz in Höhe des Wertes des Goldes zum Stichtag gefordert – rund 17.000 Euro“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Der Anlageberater hat vorsätzlich getäuscht

Der Anlageberater hatte der Klägerin auch schon die Geldanlage bei der PIM Gold GmbH empfohlen. „Richtigerweise hat er sie über die Unsicherheiten bei dieser Geldanlage informiert. Ihm hätte aber auch klar sein müssen, dass es sich bei der Bonus.Gold um kein seriöses Geschäftsmodell handelt“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Er habe die Seniorin vorsätzlich über die Seriosität der Geldanlage bei der Bonus.Gold getäuscht, obwohl diese nach einer wertstabilen und sicheren Geldanlage gesucht habe.

Das Landgericht Gießen urteilt für die Anlegerin

Das LG Gießen folgte der Argumentation. Es stellte zunächst fest, dass zwischen den Parteien ein Anlageberatungsvertrag zu Stande gekommen ist. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung muss der Anlageberater über alle wesentlichen Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sein können, richtig und vollständig aufklären. Dieser Informationspflicht sei der Beklagte nicht ausreichend nachgekommen, führte das Gericht aus.

Verletzung der Aufklärungspflicht

So habe er nicht darauf hingewiesen, dass die Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers zur monatlichen Feststellung der Goldbestände der Bonus.Gold GmbH in seiner konkreten Ausgestaltung kein geeignetes System war, um die Sicherheit der Vermögensanlage zu gewährleisten. Denn der Wirtschaftsprüfer habe das Vorhandensein der Goldbestände nur stichprobenhaft überprüft und sich ansonsten auf die Angaben der Bonus.Gold GmbH verlassen. Damit habe er aber nicht bescheinigt, dass die ausgewiesenen Goldvorräte tatsächlich vorhanden waren.

Kein Hinweis auf Risiken

Insofern hätten die Aussagen des Wirtschaftsprüfers keinen Schluss auf die Sicherheit der Geldanlage zugelassen. Über diesen Aspekt hätte die Anlegerin ausdrücklich aufgeklärt werden müssen, so das LG Gießen. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Nachdem der Anlageberater meine Mandantin zuvor noch auf die Risiken bei der PIM Gold hingewiesen hat, durfte sie umso mehr erwarten, dass er die Sicherheit einer Geldanlage bei der Bonus.Gold genau geprüft hat.“

Durch die Verletzung seiner Aufklärungspflicht habe sich der Anlageberater schadenersatzpflichtig gemacht. Er müsse der Klägerin die 286 Gramm Feingold oder den entsprechenden Gegenwert ersetzen, entschied das LG Gießen.

Sehr gute Chancen Geld zurückzubekommen

„Die Entscheidung des LG Gießen und weitere Urteile, u.a. vom OLG Düsseldorf zeigen, dass Anleger der Bonus.Gold GmbH noch Chancen haben, ihr Geld zurückzubekommen. Am aussichtsreichsten erweisen sich dabei Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater, nachdem sich die Unternehmensverantwortlichen abgesetzt haben und das OLG Frankfurt entschieden hat, dass die Wirtschaftsprüfer nicht in der Haftung stehen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Achtung Verjährung

Allerdings sollte mit der Geltendmachung der Forderungen nicht mehr lange gewartet werden, da Ende 2024 die Verjährung der Ansprüche droht.

Dr. Ingo Gasser I Kiel

Rechtsanwalt Dr. Gasser steht betroffenen Bonus.Gold-Anlegern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/

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