Der Mercedes Abgasskandal

Im Abgasskandal gibt es für Mercedes einen weiteren Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts. Wie das KBA am 20. Juli veröffentlichte, ruft es den Mercedes C 300 Hybrid (Baureihe 205) der Baujahre 2013 bis 2016 zurück.

Von dem Rückruf sind nach Abgaben der Behörde in Deutschland knapp 900 Fahrzeuge betroffen, weltweit sind es rund 7.200. Als Grund für den Rückruf gibt das KBA an, dass bei den Modellen des Mercedes C 300 Hybrid eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden muss. Der Rückruf läuft unter dem Code 5499636.

Mittlerweile musste Daimler zahlreiche verschiedene Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und auch Euro 6 zurückrufen. „Neu dürfte sein, dass auch ein Hybrid-Modell von einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Daimlers Standpunkt ist bekannt. Der Autohersteller führt die Rückrufe durch, vertritt aber die Meinung, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind.

„Gerichte beurteilen dies jedoch zunehmend anders und verurteilen Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Zudem erhöhen die Gerichte auch den Druck auf Daimler. Der Autobauer müsse darlegen wie die Abschalteinrichtungen funktionieren und warum sie ausnahmsweise zulässig sein sollen.

Dabei dürfte es Daimler nach den Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston vom 30. April zunehmend schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Funktionen zu überzeugen. Die Generalanwältin hatte klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Weiter stellte sie klar, dass Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig seien. Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

„Damit ist auch klar, dass Thermofenster wie sie Daimler und auch andere Hersteller bei der Abgasrückführung verwenden, unzulässige Abschalteinrichtungen sind. Daher bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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