Familienheim

Bauzinsen, das heißt Zinsen für grundbuchgesicherte Immobilienfinanzierungen, werden noch in diesem Jahr deutlich ansteigen und das seit Jahren vorherrschende 1 Prozent-Niveau garantiert verlassen. Ein Tipp, der auf der Hand liegt: Sichern Sie sich die aktuell möglichen Zinsen – wenn machbar – für einen möglichst langen Zeitraum. In aller Regel sind Bank-Mitarbeiter immer bereit über weitreichendere Zinsfestlegungen zu reden, wenn eine Prolongation ansteht oder ein Darlehen komplett ausläuft. Um sich vor Augen zu halten, wie sich Zinssteigerungen auswirken können: Ein Anstieg um 0,4 Prozent für ein 500.000 Euro Darlehen macht eine Mehrbelastung pro Monat von rund 150 Euro aus, also bis zu 1800 Euro pro Jahr.

Dem zu erwartenden Anstieg der Zinsen steht ein nach wie vor ungebrochener Boom bei Immobilienkrediten recht stabil entgegen und Neugeschäfte in Höhe von 235 Milliarden Euro sollen die ersten drei Quartale 2022 bestimmen – so eine aktuelle Studie (Quelle: PwC Deutschland).

Aktuell stecken demnach 1,47 Billionen Euro in vertraglich fest verzinsten Immobilienfinanzierungen, auch das ist deutlich mehr als im Vorjahr. Und immer noch haben deutsche Sparer gewaltige Vermögen auf der hohen Kante. Da Beton-Gold in aktuellen Zeiten als einzig wirklich sichere Kapitalanlage gilt, ist davon auszugehen, dass sich der Wachstumstrend zumindest bei den aktuell niedrigen oder in den kommenden Monaten nur sanft steigernden Zinsen fortsetzt. Indikatoren für zu erwartende Zinsen sind Ankündigungen von Zinsanhebungen durch die US-Notenbank und das Auslaufen des Corona-Notkaufprogramms, das die EZB zeitlich begrenzt für den Kauf von Anleihen zur Verfügung gestellt hatte. Eine deutlich höhere Inflation dürfte Folge dieser Maßnahmen sein.

Zukünftige Bauherren oder Immobilienkäufer sollten sich aber nicht unter Druck setzen lassen, wohl aber einplanen, dass steigende Zinsen sich nicht wieder umkehren werden in absehbarer Zeit. Viel wichtiger ist es, dass Darlehen, die in den kommenden Jahren auslaufen, angemessen prolongiert oder durch neue Darlehen abgelöst werden können. Dazu ist es sicher auch notwendig, sich über Vorfälligkeitsentgelte zu unterhalten, die Banken zustehen, wenn sie ihre Kunden früher aus Darlehen entlassen, weil diese z.B. von aktuell niedrigen Zinsen profitieren wollen.

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser empfiehlt, sich bei der Berechnung solcher Vorfälligkeitsentgelte nicht auf die Kalkulationen der Banken zu verlassen und exakt nachzurechnen und dabei auch alle Bearbeitungsentgelte im Auge zu behalten und auf Zulässigkeit zu prüfen. Auch bereits vorliegende Angebote sollten geprüft werden. Gasser: „In vielen Fällen verrechnen sich die Banken zu ihren Gunsten, es gab sogar Fälle, in denen der Bank ein solcher Entschädigungsanspruch gar nicht zugestanden hatte und man das Geld auf gerichtlichem Wege zurückfordern musste.“

Dr. Gasser ist gelernter Bankkaufmann und erinnert daran, dass Bankkunden nach § 489 Abs. 1 Nummer 2 BGB nach 10 Jahren die Möglichkeit haben, ein Darlehen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zu kündigen. Diejenigen, die 10 Jahre noch nicht erreicht haben, gleichwohl aber jetzt umfinanzieren möchten, sollten gegebenenfalls noch einmal die Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen.

Zuletzt: „Wer jetzt die Laufzeit verlängert, weil er meint, dass die Zinsen künftig ansteigen werden, sollte sich vertraglich Sondertilgungsmöglichkeiten einräumen lassen. Denn nur eins ist sicher: Dass nichts sicher ist“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Kategorie
Tags

Die Kommentarfunktion ist gesperrt

Archive