gold 86057 1920

Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über die Bonus.Gold GmbH am 11. April 2022 regulär eröffnet. Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen bis zum 15. Juni 2022 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Rund 45 Millionen Euro hatten Anleger in Investments der Bonus.Gold GmbH gesteckt und müssen um ihr Geld fürchten. Lange war unklar, ob ihr Geld tatsächlich in Gold investiert wurde und wo das Gold geblieben ist. Die Sorge war umso begründeter, nachdem sich die Unternehmensverantwortlichen mutmaßlich in die Türkei abgesetzt haben.

„Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein kleiner Lichtblick für die Anleger. Es zeigt, dass offenbar noch Goldbestände vorhanden sind und die Insolvenzmasse ausreicht, das Insolvenzverfahren zu eröffnen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen der Anleger vollauf zu bedienen. „Anleger sollten ihre Ansprüche aber auf jeden Fall anmelden, da nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden können“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Zudem können die Anleger prüfen lassen, ob sich die Goldbestände konkret zuordnen lassen und sie Aus- oder Absonderungsansprüche geltend machen können. Ist das nicht der Fall, fließt alles in die Insolvenzmasse ein und die Anleger erhalten ihren Anteil gemäß der Insolvenzquote.

Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Sie wird aber kaum ausreichen, die Verluste der Anleger vollständig aufzufangen. Anleger haben aber ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Die Forderungen können sich u.a. gegen die Anlageberater und Anlagevermittler richten, wenn diese die Anleger nicht umfassend über ihre Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Außerdem hätten sie die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen, zumal der Wirtschaftsprüfer für das Jahr 2017 der Bonus.Gold GmbH nun ein eingeschränktes Testat erteilt und darauf hingewiesen hat, dass er das Vorhandensein der Goldbestände nicht mit hinreichender Sicherheit überprüfen konnte.

„Haben die Anlageberater und -vermittler ihre Pflichten verletzt, können Schadenersatzansprüche bestehen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Rechtsanwalt Dr. Gasser berät Anleger der Bonus.Gold GmbH gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Kategorie
Tags

Die Kommentarfunktion ist gesperrt

Archive