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Für die Anleger der Deutsche Lichtmiete geht es jetzt Schlag auf Schlag: Nachdem das Unternehmen am 30. Dezember 2021 Insolvenzantrag gestellt hatte, hat das Amtsgericht Oldenburg die vorläufigen Insolvenzverfahren über drei Gesellschaften der Deutschen Lichtmiete am 5. Januar 2022 eröffnet. Nur einen Tag später veröffentlichen die drei Direktinvestitionsgesellschaften des Unternehmens, dass ihnen die Zahlungsunfähigkeit droht und Zahlungen an die Anleger nicht gewährleisten können.

„Damit wird klar, was ohnehin zu befürchten war: Auch die Anleger der Direktinvestments der Deutsche Lichtmiete müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen und können nicht darauf bauen, dass weiter die Zahlungen an sie fließen. Schon die am 10. Januar 2022 fälligen Mietzahlungen sind nach Angaben der Gesellschaften gefährdet“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Hintergrund für die drohenden Zahlungsausfälle bei den Direktinvestments ist die Insolvenz der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft. Wie über die Deutsche Lichtmiete AG (Az.: 69 IN 30/21) und die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft (Az.: 16 IN 49/21) hat das Amtsgericht Oldenburg auch das vorläufige Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft eröffnet (Az.: 33 IN 48/21). Dadurch fließen keine rechtzeitigen Zahlungen der Konzerngesellschaft an die Investitionsgesellschaften, so dass auch die Zahlungen an die Anleger nicht gewährleistet sind.

Wie es in den übereinstimmenden und von der Finanzaufsicht BaFin am 6. Januar 2022 veröffentlichten Pflichtmitteilungen der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft, der Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft und der Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft heißt, sind die Gesellschaften drohend zahlungsunfähig. Dadurch sei der Bestand der Gesellschaften gefährdet und damit auch die Zahlung der Zinsen und / oder der Rückkaufspreise der jeweiligen Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge der Anleger fraglich. Betroffen sind die zwischen 2016 und 2018 emittierten Vermögensanlagen LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm.

Wie für die Anleger der vier Anleihen der Deutschen Lichtmiete wird damit auch für die Direktinvestoren immer deutlicher, dass sie keine Zahlungen mehr erwarten können und ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen. „Sollte das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Anleger der Direktinvestments sollten zudem feststellen lassen, ob sie tatsächlich das Eigentum an den Beleuchtungssystemen erworben haben und Aussonderungsansprüche geltend machen können“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Zudem können die Anleger auch Schadenersatzansprüche prüfen lassen. So können beispielsweise Ansprüche gegen die Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn sie nicht ausreichend über die bestehenden Risiken der Geldanlagen informiert haben. Außerdem dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Betrugsverdacht weiter an. Auch hieraus können ggf. noch Ansprüche für die Anleger entstehen.

Rechtsanwalt Dr. Gasser berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten

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