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Daimler muss weitere Fahrzeuge der Mercedes A-Klasse und B-Klasse sowie des CLA auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurückrufen. Wie die Behörde am 8. November 2021 in ihrer Rückrufdatenbank veröffentlichte, sind weltweit ca. 162.000 Fahrzeuge und in Deutschland rund 21.000 Autos der Baujahre 2012 bis 2015 von dem Rückruf betroffen.

Das KBA hat bei den Modellen eine „Konformitätsabweichung bezüglich der Regeneration des Dieselpartikelfilters“ festgestellt. Die Fahrzeuge werden nun unter dem Code 5496147 in die Werkstatt gerufen, damit ein Software-Update aufgespielt wird.

Von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist hier zwar nicht die Rede, es ist aber ein weiterer Rückruf im Zusammenhang mit der Abgasreinigung. „Ob hinter der Konformitätsabweichung mehr steckt, ist derzeit noch Spekulation. Auffällig ist aber zumindest, dass das KBA erst am 29. Oktober 2021 den Rückruf für Modelle der Mercedes A- und B-Klasse der Baujahre 2009 bis 2011 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Auch das war nur einer von vielen Rückrufen, die das KBA seit 2018 für verschiedene Mercedes-Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet hat. Daimler steht zwar auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Mit einem Widerspruch gegen die Rückrufe ist der Autobauer allerdings gescheitert und auch die Gerichte folgen zunehmend der Auffassung des KBA, dass in den Mercedes-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. So haben inzwischen u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen als im Prüfmodus.

Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen. Die Ansprüche können im Wege einer Einzelklage oder auch durch Teilnahme an der Musterklage gegen Daimler geltend gemacht werden. Die Musterklage ist jedoch nur für ca. 50.000 Fahrzeuge der Mercedes-Modelle GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4Matic, GLK 220 BlueTec und GLK 250 BlueTec, für die das KBA einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hat, gedacht.

Ob Einzelklage oder Teilnahme an der Musterklage – Dr. Gasser ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/mercedes-abgasskandal/

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