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Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) muss Daimler im Abgasskandal Modelle der E-Klasse zurückrufen. Das KBA veröffentlichte den Rückruf unter dem Code 5496128 am 3. Dezember 2020.

Von dem Rückruf betroffen sind nach Angaben der Behörde Modelle der Mercedes E-Klasse der Baujahre von 2009 bis 2011. Weltweit muss Daimler ca. 4.000 betroffene Fahrzeuge in die Werkstätten beordern, in Deutschland sind es etwas mehr als 900. Dabei handelt es sich um Modelle der Mercedes E-Klasse mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5.

Das KBA hat bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt. In der Werkstatt muss nun ein Software-Update für die Motorsteuerung aufgespielt werden.

Welche Folgen ein Software-Update langfristig auf den Motor hat, z.B. auf  Leistung, Verschleiß oder Verbrauch, ist völlig ungewiss. Dass die Fahrzeuge von einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen sind, führt zudem häufig zu einem Wertverlust. Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts handelt, droht ohne die Installation des Updates die Stilllegung des Fahrzeugs.

Ein Ausweg für die betroffenen Mercedes-Käufer kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sein. Auch wenn sich Daimler immer wieder auf den Standpunkt stellt, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, sehen Gerichte dies zunehmend anders und sprechen den geschädigten Verbrauchern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu.

Zuletzt hat Daimler im Abgasskandal bittere Niederlagen vor dem OLG Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und dem OLG Köln (Az.: 7 U 35/20) kassiert. Beide Oberlandesgerichte haben Daimler zum Schadenersatz verurteilt. Die Revision zum BGH haben die Gerichte nicht zugelassen. „Diese OLG-Urteile sind im Mercedes-Abgasskandal wegweisend“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der Schadenersatz für den Käufer eines Mercedes CLS 350 CDI am Landgericht Stuttgart durchgesetzt hat (Az.: 23 O 37/20).

Die Aussichten auf Schadenersatz sind auch durch die Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston gestiegen. Sie hatte am 30. April erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im normalen Straßenverkehr zu einem höheren Schadstoffausstoß führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt möglich.

„Vor diesem Hintergrund und durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln und Naumburg dürfte es für Daimler zunehmend schwieriger werden, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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