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Die Mercedes S-Klasse ist Daimlers Aushängeschild. Doch auch die Luxusklasse kommt nicht ungeschoren durch den Abgasskandal. Daimler muss nun auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weltweit 6.175 Dieselfahrzeuge der S-Klasse wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. In Deutschland sind nach Angaben des KBA 1.259 Diesel von dem Rückruf betroffen.

Konkret geht es um Modelle des S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC, S 350 d 4MATIC der Baujahre 2015 bis 2017. In den Fahrzeugen wird der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet.

Das KBA hat bei den Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt und deshalb den Rückruf angeordnet, wie die Behörde am 11. August 2020 veröffentlichte.

Daimler ruft die betroffenen Fahrzeuge unter dem Code 5496121 in die Werkstätten zurück, damit die unzulässige Funktion entfernt und eine Software-Update für die Motorsteuerung ausgespielt werden kann.

Daimler musste bislang auf Anordnung des KBA Rückrufe für diverse Mercedes-Modelle durchführen. Auch wenn der Autobauer die Rückrufe durchführt, vertritt er bislang stets den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktonen zulässig sind. „Diese Auffassung lässt sich allerdings kaum halten. Verschiedene Gerichte haben Daimler bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Gerichte hat nun auch noch Rückenwind durch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston erhalten. Sie führte am 30. April 2020 aus, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur zulässig, wenn sie zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung notwendig sind.

„Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Verdreckung schützen sollen, zählen demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen. Daimler dürfte daher kaum Argumente haben, warum Abschalteinrichtungen wie Thermofenster oder Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ausnahmsweise zulässig sein sollten“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Für betroffene Mercedes-Kunden bedeutet dies, dass sie sich nicht mit einem Software-Update zufrieden geben müssen, sondern gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen.

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