Volvo Kuehlergrill

„Die Messergebnisse deuten auf ein Thermofenster bei der Abgasreinigung beim Volvo XC60 hin. Damit könnte Volvo eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt bezieht sich auf Abgasmessungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der Deutschen Umwelthilfe bei einem Volvo XC60 mit 2-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5. Ein Diesel der Schadstoffklasse Euro 5 darf nicht mehr als 180 Milligramm Stickoxid pro gefahrenen Kilometer ausstoßen. Der Volvo-SUV überschritt diesen Wert bei Testfahrten im realen Straßenverkehr deutlich. Schon bei Außentemperaturen zwischen 14 und 22 Grad stieß der Volvo auf der Teststrecke durchschnittlich 660 mg Stickoxide pro Kilometer aus.

Die Tester wollten auch die Abhängigkeit der Abgasreinigung von der Außentemperatur untersuchen. Da bei dem Fahrzeug im Außenspiegel ein Temperaturfühler verborgen ist, umwickelten sie den Spiegel mit Eiswürfeln und simulierten tiefere Temperaturen. Bei Außentemperaturen unter 11 Grad stieg der Stickoxid-Ausstoß auf 811 mg an und bei Temperaturen zwischen 0 und -4 Grad stellten die Tester einen Stickoxid-Ausstoß von 2148 Milligramm pro gefahrenen Kilometer fest. Damit wurde der zulässige Grenzwert fast um das 12-fache überstiegen.

Das spricht dafür, dass die Abgasreinigung bei sinkenden Temperaturen reduziert bzw. abgeschaltet wird. Bei Volvo will man von einer unzulässigen Abschalteinrichtung allerdings nichts wissen. Die Funktion seien zulässig und aus Motorschutzgründen auch notwendig.

Laut EU-Verordnung sind derartige Abschalteinrichtungen nur in Ausnahmefällen zulässig. „Bei durchschnittlichen Temperaturen von 10 Grad in Deutschland kann von einer Ausnahme aber keine Rede mehr sein. Daher ist davon auszugehen, dass solche Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Volvo ist kein Einzelfall. Thermofenster werden von vielen Autoherstellern bei der Abgasreinigung verwendet. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass Thermofester unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen und den Käufern Schadensersatz zugesprochen.

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