DEGAG-Insolvenz: So melden Sie Ihre Forderung richtig an

Praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Unterlagen-Check, Ausfüllhilfe (§ 174 InsO) und Profi-Tipps. Direkt mit Download-Checkliste und FAQ.

Frist: 07.10.2025 Aktenzeichen: AG Hameln 36 IN 8/25-4 Schuldnerin: DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH Verwalter: Dr. Rainer Eckert

Schritt-für-Schritt

  1. Richtige Schuldnerin & Aktenzeichen ermitteln
    Prüfen Sie Zeichnungsschein/Zahlungsfluss und ordnen Sie die Beteiligung der korrekten DEGAG-Gesellschaft zu. So geht’s.
  2. Unterlagen sammeln
    Vertrag/Zeichnungsschein, Kontoauszüge (Ein-/Auszahlungen), Zins-/Ausschüttungsbelege, Prospekt/Korrespondenz, ggf. Vollmacht/Erbnachweise. Liste ansehen.
  3. Forderung strukturieren & beziffern
    Kapital, Zinsen und ggf. Schadensersatz (zur Rangwahrung § 38 statt § 39 InsO). Kurze Begründung je Anspruch. Rechenbeispiel.
  4. Formular § 174 InsO ausfüllen
    Schuldnerin „DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH“, Aktenzeichen „AG Hameln 36 IN 8/25-4“. Klar formulieren, Belege nummerieren. Ausfüllhilfe.
  5. Einreichen & bestätigen
    Über Gläubigerportal oder postalisch an Dr. Rainer Eckert. Upload-/Eingangsbestätigung sichern. Online-Anleitung.
  6. Prüfung & Nachgang
    Prüfungstermin notieren, Tabellenstand beobachten, ggf. Nachreichungen. Ablauf & Tipps.

Tipp: Spätere Anmeldungen sind möglich (§ 177 InsO), aber gebührenpflichtig. Mehr dazu.

Unterlagen-Check

  • Zeichnungsschein/Vertrag (Produkt & Gesellschaft klar erkennbar)
  • Zahlungsnachweise (Ein-/Auszahlungen, Kontoauszüge)
  • Zins-/Ausschüttungsbelege (Gutschriften, Abrechnungen)
  • Prospekt/Informationsblatt, Beratungsunterlagen/Korrespondenz
  • Sondernachweise: Vollmacht, Abtretung, Erbnachweis (falls zutreffend)

Häufige Fehler – so vermeiden Sie sie

  • Falsche Schuldnerin: Zahlungsfluss prüfen, Gesellschaft sauber zuordnen.
  • Nachrang: Statt Rückzahlungsanspruch ggf. Schadensersatz anmelden (Rang § 38).
  • Unklare Begründung: Je Anspruch 1–2 Absätze, Belege nummerieren.
  • Keine Bestätigung: Upload-/Eingangsnachweis speichern.

FAQ

Bis wann muss ich anmelden?
Nutzen Sie das im Verfahren gesetzte Anmeldedatum 07.10.2025. Verspätete Anmeldungen sind möglich (§ 177 InsO), verursachen aber Gebühren.
Wie vermeide ich den Nachrang bei Genussrechten?
Prüfen Sie statt Rückzahlungsanspruch einen Schadensersatzanspruch; dieser wird als § 38-Forderung angemeldet. Begründung & Belege beifügen.
Muss ich zum Prüfungstermin erscheinen?
In der Regel nicht. Wichtig sind vollständige Belege. Bei Einwendungen kann eine Stellungnahme/Nachreichung nötig sein.

Professionelle Anmeldung – zum Festpreis

Wir übernehmen Anmeldung, Begründung und Belegprüfung – fristsicher und transparent.

Kein Abo, keine Erfolgsversprechen. Sachlich & rechtskonform.

Häufige Fragen zur DEGAG-Forderungsanmeldung

Bis wann muss ich die DEGAG-Forderung anmelden?

Die Frist ergibt sich aus der gerichtlichen Verfügung. Spätere Anmeldungen sind nach § 177 InsO grundsätzlich möglich, allerdings fällt eine Nachmeldegebühr an.

Welche Unterlagen benötige ich für die Forderungsanmeldung?

Vertrag/Zeichnungsschein, Zahlungsnachweise, Zins-/Ausschüttungsbelege, Korrespondenz, ggf. Vollmacht/Abtretung/Erbnachweis. Hilfreich: tabellarische Aufstellung, Belege nach Datum sortiert.

Kann ich Schadensersatzansprüche mit anmelden?

Ja. Zur Rangwahrung sollten Schadensersatzansprüche als Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) mit kurzer Begründung mitangemeldet werden; etwaige Nachrangklauseln kannst du bestreiten.

Muss ich bei mehreren DEGAG-Gesellschaften getrennt anmelden?

Ja. Die Anmeldung erfolgt gegen die jeweils richtige Schuldnerin; ggf. ist eine parallele Anmeldung erforderlich.

Wie ermittle ich den anzumeldenden Betrag?

Hauptforderung abzüglich erhaltener Zahlungen; Zinsen bis zur Verfahrenseröffnung gesondert ausweisen. Berechnung transparent beilegen.

Was passiert nach der Anmeldung?

Eintrag in die Tabelle und Prüfung im Termin; möglicher Widerspruch. Auszahlungen erfolgen – falls Masse vorhanden – quotal.