Zivilrechtliche Beratung
Wir beraten Sie persönlich und rechtssicher in allen Fragen des Zivilrechts.
Strategische Prozessführung
Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat über 30 Jahre Erfahrung im Zivilrecht
Außergerichtliche Einigung
In vielen Fällen können wir Ihre Ziele erreichen, ohne vor Gericht zu gehen.
Kanzlei für Zivilrecht
Rechtsanwalt für Zivilrecht
Im Streitfall sind wir der richtige Ansprechpartner und begleiten Sie von der Erstberatung bis hin zum erfolgten Prozessabschluss. Wir sind eine der wenigen Kanzleien, die eine persönliche Beratung und eine realistische Chanceneinschätzung vornehmen.
Das Zivilrecht ist dasjenige Recht, das die Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen wie Bürgern oder zwischen juristischen Personen, beispielsweise Vereinen, regelt . Das Bürgerliche Gesetzbuch – kurz BGB – ist das bedeutendste Gesetz des Allgemeinen Zivilrechts in Deutschland. Das BGB besteht aus insgesamt fünf Büchern. Zu den Grundlagen des Zivilrechts zählt der Allgemeine Teil (AT) im ersten Buch des BGB. Dieser ist in mehrere Abschnitte gegliedert:
- Personen – das bedeutet, Regelungen hinsichtlich natürlicher und juristischer Personen
- Sachen und Tiere
- Rechtsgeschäfte – das heißt, Bestimmungen bezüglich Verträgen oder Geschäftsfähigkeit
- Fristen und Termine
- Verjährung von Ansprüchen, die gemäß § 195 BGB im Zivilrecht für gewöhnlich drei Jahre beträgt
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe – das heißt, beispielsweise Regeln hinsichtlich Notwehr
- Sicherheitsleistung, zum Beispiel Wertpapiere betreffend
Der Allgemeine Teil des BGB, der sich auf die §§ 1–240 bezieht, steht den vier weiteren Büchern des Schuldrechts, Sachenrechts, Familienrechts sowie des Erbrechts voran. Der Allgemeine Teil beinhaltet Regelungen, die gleichzeitig für die vier weiteren Bücher Anwendung finden.


Schadenersatzansprüche im Zivilrecht
Wenn Sie einen materiellen oder immateriellen Schaden z.B. durch einen Verkehrsunfall erlitten haben, steht Ihnen selbstverständlich ein entsprechender Schadenersatz zu. Dies kann auch aufgrund einer Vertragsverletzung, einer mangelhafte
Lieferung oder einer mutwilligen Körperverletzung oder Sachbeschädigung der Fall sein. Wir beraten Sie gerne ausführlich über alle Möglichkeiten der Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruchs und stehen Ihnen im Falle eines Rechtsstreits
zur Seite. Im Falle einer Verletzung haben Sie nicht nur Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens, sondern auch auf das so genannte Schmerzensgeld. Weitere Ansprüche ergeben sich aus dem Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund des
Schadens nicht mehr arbeiten können. Wenden Sie sich gerne an uns, um Ihre Ansprüche zu ermitteln und durchzusetzen. Im
Abgasskandal hat Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser bereits zahlreichen Mandanten zur erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verholfen.
Das Erbrecht
Wenn Sie für Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod vorsorgen wollen, beraten wir Sie gerne über alle Möglichkeiten. In erster Linie stellt sich dann die Frage, wer was erben soll, und wie dies rechtssicher formuliert werden kann. Ein Testament kann in dieser Hinsicht sehr flexibel gestaltet werden. Es gibt aber auch gesetzliche Regelungen, die bei der Errichtung eines Testaments beachtet werden müssen. So haben bestimmte Angehörige, wie der überlebende Ehepartner oder die Kinder, einen so genannten Pflichtteil am Nachlass. Somit haben diese nahestehenden Angehörigen von Gesetzes wegen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Nachlasses und können nicht testamentarisch von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Wir beraten Sie auch gerne in Fragen der gesetzlichen Erbfolge, d.h. wenn kein gültiges Testament vorhanden ist.
Das Immobilienrecht
Zu diesem Rechtsgebiet gehören alle rechtlichen Regelungen, die sich auf Gebäude und Grundstücke beziehen. Im Immobilienrecht geht es zum Beispiel um die Fragen, wer ein Grundstück bebauen darf, welche Art von Gebäude dort zulässig ist oder wie Nachbarn von ihren Grundstücken ferngehalten werden können. Wenn Sie den Kauf einer Immobilie planen, beraten wir Sie gerne bei allen notwendigen Schritten und führen die Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer. Auch ein Verkauf kann Probleme mit sich bringen, welchen wir uns routiniert und lösungsorientiert annehmen. Bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen und im Anlegerschutz ist Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aufgrund langjähriger Erfahrung Ihr Ansprechpartner, um erfolgreich Ansprüche gegenüber Banken, Emittenten und Anlageberatern sowie -vermittlern durchzusetzen. Der Anlegerschutz in Deutschland steht im Mittelpunkt. Ansprüche gegen Anlageberater und Banken wegen unzureichender Aufklärung und Falschberatung.