VW Abgasskandal

Erfahren Sie detailliert, welche Modelle betroffen sind und wie Ihre Chancen auf Schadensersatz stehen.

EuGH-Urteil schafft Rechtssicherheit

Das EuGH-Urteil vom 21.3.2023 (C-100/21) hat die Chancen für geschädigte Diesel-Käufer erheblich verbessert.

VW-Abgasskandal 2016 reloaded

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20.2.2023 (3 A 113/18) entschieden, dass das Software-Update beim Motortyp EA 189 wiederum eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form des Thermofensters enthält.

VW Abgasskandal im Detail

Der VW Abgasskandal und die betroffenen Modelle

Was ändert sich für Besitzer eines Volkswagens mit EA 288-Motor durch das EuGH-Urteil vom 21.3.2023?


Mit Urteil vom 21.3.2023 (C-100/21) hat der EuGH entschieden, dass die europarechtlichen Vorschriften über die Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen und die zutreffende EG-Übereinstimmungsbescheinigung auch den Schutz des Käufers bezwecken. Das betrifft auch und gerade den VW Abgasskandal.


Warum ist das wichtig?


VW-Abgasskandal leicht erklärt: Bezwecken die europarechtlichen Vorschriften über die Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen und die zutreffende EG-Übereinstimmungsbescheinigung auch den Schutz des Käufers, kommt als Anspruchsgrundlage für den Schadensersatz zusätzlich die Vorschrift des § 823 Abs. 2 BGB in Betracht. Diese Vorschrift sieht eine Haftung bereits bei leichter Fahrlässigkeit vor. Bislang verneinte die Rechtsprechung in Deutschland die drittschützende Wirkung der europarechtlichen Vorschriften über die Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Aus diesem Grund kam bislang nur die Anspruchsgrundlage aus § 826 BGB in Betracht. Diese setzt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung voraus. Durch die Entscheidung des EuGH vom 21.3.2023 sind die Voraussetzungen im Hinblick auf den Vorsatz und das Verschulden somit deutlich herabgesenkt worden.


Welche Risiken bestehen gleichwohl?


Vorauszuschicken ist, dass der BGH sich am 8.5.2023 zu dem Urteil des EuGH äußern wird.


VW-Abgasskandal Zusammenfassung: Die deutschen Gerichte werden sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Volkswagen AG einem unvermeidbaren Verbotsirrtum unterlag. Bei einem unvermeidbaren Verbotsirrtum entfällt auch der Fahrlässigkeitsvorwurf. Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum läge vor, wenn das KBA die Fahrkurvenerkennung bei dem Motortyp EA 288 auch dann genehmigt hätte, wenn die Volkswagen AG diese bei Beantragung der EG-Typgenehmigung vollständig und zutreffend mitgeteilt hätte. Zu kurz dürfte es greifen, wenn diese Voraussetzung mit der Begründung bejaht wird, dass die Fahrkurvenerkennung dem KBA seit Herbst 2015 bekannt war. Denn zum einen hat das KBA von VW bei dem Motortyp EA 288 durchgehend die Entfernung der Fahrkurvenerkennung verlangt, und zwar bei allen Fahrzeugtypen. Zum anderen hat VW bei der Offenlegung der Fahrkurvenerkennung gegenüber dem KBA im März 2015 behauptet, diese Werte nicht zur Optimierung der NOx-Emissionen im Prüfstandsmodus genutzt, was so nicht zutreffen dürfte. Das steht der Annahme eines unvermeidbaren Verbotsirrtums entgegen. Die Chancen für geschädigte EA 288-Käufer sind durch das Urteil des EuGH somit erheblich verbessert worden.


Ist meine Rechtsschutzversicherung nach dem Urteil des EuGH vom 21.3.2023 eintrittspflichtig bei einem EA 288-Fall?


Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung setzt hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung voraus. Enthielt das Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrages die Fahrkurvenerkennung, liegt grundsätzlich auch im EA 288-Fall nach dem Urteil des EuGH vom 21.3.2023 hinreichende Erfolgsaussicht vor. Rechtsanwalt Dr. Gasser prüft dies im Rahmen der kostenlosen Erstberatung und stellt die Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung.




Volkswagen Abgasskandal Rechtsanwalt Ingo Gasser
RechtsanwaltAbgasskandal für alle Marken und Hersteller

Der BGH hat folgende Eckpunkte entschieden:

-Die Umschaltlogik bei dem Motor EA 189 des Volkswagenkonzerns stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar.

-Der Schaden ist mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und kann nicht durch ein Software-Update beseitigt werden

-Schadensersatzpflicht gilt auch bei Gebrauchtwagen

-VW kann eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen.

In Urteilen vom 30.07.2020 hat der BGH noch weitere Detailfragen geklärt: Demnach besteht kein Schadensersatzanspruch bei Kauf eines Fahrzeugs nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals am 22. September 2015. Ab diesem Zeitpunkt könne VW keine Sittenwidrigkeit mehr vorgeworfen werden, so der BGH (Az.: VI ZR 5/20).


Außerdem kann der Nutzungsersatz den Anspruch auf Schadensersatz bei Fahrzeugen mit sehr hoher Laufleistung bereits vollständig aufgezehrt haben (Az.: VI ZR 354/19). Einen Anspruch auf Deliktzinsen, d.h. auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises, haben die geschädigten Verbraucher nicht (Az.: VI ZR 397/19).


Zudem bestätigte der BGH noch einmal sein Grundsatzurteil vom 25. Mai, dass VW schadensersatzpflichtig ist und der Schaden nicht durch die Installation eines Software-Updates beseitigt werden kann (Az.: VI ZR 367/19).

Abgasskandal VG Schleswig – Software-Update von VW ist unzulässig

Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189

Auf Millionen Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189 könnte im VW-Abgasskandal ein erneuter Rückruf zukommen. Denn das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Software-Update rechtswidrig ist und den Freigabebescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) aufgehoben (Az.: 3 A 113/18).

Volkswagen Abgasskandal Rechtsanwalt Ingo Gasser

Bei Millionen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 musste nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals ein Software-Update aufgespielt und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden. Nur durch das vom KBA genehmigte Software- Update war sichergestellt, dass die Fahrzeuge nicht ihre Zulassung verlieren.

Genau das könnte nach dem aktuellen Urteil des VG Schleswig aber drohen. „Wie das Gericht feststellte, wurde mit dem Software-Update erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Betroffene Fahrzeughalter müssen nun mit einem erneuten Rückruf oder im schlimmsten Fall sogar mit dem Verlust der Zulassung rechnen, wenn das Urteil rechtskräftig wird“, sagt der seit Jahren mit dem Abgasskandal befasste Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Nachdem der VW-Abgasskandal aufgeflogen war, sollte ein Software-Update die Lösung sein. Allerdings enthielt das Update auch ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Dadurch wird die Abgasreinigung bei sinkenden Außentemperaturen reduziert. Folge ist, dass der Ausstoß giftiger Stickoxide steigt. VW argumentiert, dass das Thermofenster aus Gründen des Motorschutzes notwendig ist und das KBA gab grünes Licht für die Software-Updates.

Die Deutsche Umwelthilfe klagte gegen die Freigabebescheide des KBA und hatte im ersten Verfahren Erfolg. Das VG Schleswig orientierte sich an der Rechtsprechung des EuGH, der bereits mit Urteilen vom 14. Juli 2022 (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20) und 8. November 2022 (Az.: C-873/19 deutlich gemacht hat, dass ein Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.

In dem ersten Verfahren vor dem VG Schleswig ging es um einen VW Golf mit dem Motor EA 189. Nach Angaben der DUH sind noch weitere 118 Verfahren anhängig. Dabei geht es nicht nur um VW, sondern auch um Freigaben des KBA für Fahrzeuge anderer Hersteller, wie u.a. Mercedes, BMW, Porsche oder Audi.

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dürfte es schon jetzt wegweisende Bedeutung haben. Es lässt sich auch auf andere Modelle und Fahrzeughersteller übertragen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Betroffene Fahrzeughalter dürften Anspruch auf eine entsprechende Nachrüstung oder auch Rücknahme des Autos haben.

Für die Schadenersatzansprüche hat auch ein für den 21. März 2023 erwartetes Urteil des EuGHg roße Bedeutung. Der EuGH muss entscheiden, ob es für Schadenersatzansprüche bereits ausreicht, wenn der Autobauer fahrlässig gehandelt hat. Nach Ansicht des EuGH Generalanwalts Athanasios Rantos ist das der Fall. „Folgt der EuGH dem Generalanwalt – was zu erwarten ist – muss dem Autohersteller im Abgasskandal kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gerade beim Thermofenster deutlich“, so Rechtanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Verjährung beim EA 189

Noch nicht entschieden ist die Frage der Verjährung der Schadensersatzansprüche bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189. Vielfach wird davon ausgegangen, dass die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist mit Erhalt des Rückrufschreibens in Lauf gesetzt wurde. Schadensersatzansprüche hätten dann bis Ende 2019 geltend gemacht werden müssen. Das Aufspielen des rechtswidrigen Software-Updates stellt jedoch einen neuen Tatbeitrag dar. Dieser löst erneut die 3-jährige Verjährungsfrist aus, die erst mit Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis davon, dass auch das Software-Update rechtswidrig ist, anläuft. Im Ergebnis dürfte deshalb die Verjährungseinrede der Volkswagen AG bei dem Motor EA 189 in vielen Fällen immer noch nicht greifen.

Geschädigte, die bereits einen Vergleich geschlossen haben, sollten die Vorschrift des § 779 BGB beachten. Danach ist ein Vergleich unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde. Da die Geschädigten davon ausgegangen sind, dass die Rechtmäßigkeit der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs durch das Software-Update wiederhergestellt wird, was sich nach dem Urteil des VG Schleswig nun als unzutreffend herausstellt, könnte die Voraussetzungen des § 779 BGB vorliegen.

Schadensersatz nach § 852 BGB

Zudem öffnet der § 852 BGB eine Tür, um Schadensersatzansprüche weiter geltend zu machen. Demnach ist derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt, auch nach Eintritt der Verjährung zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser sog. Restschadensersatzanspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs.

„Ob Schadensersatzansprüche bereits verjährt sind oder nicht muss im Einzelfall geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Unzulässige Abschalteinrichtung trotz Software-Update

EuGH-Urteil vom 17.12.2020: Abschalteinrichtungen sind grundsätzlich unzulässig

Der EuGH hat am 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr führen (Az.: C-693/18). Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich. Nicht aber, um den Motor langfristig vor z.B. vor Verschleiß oder Verschmutzung zu schützen. „Thermofenster, die bereits unter 15 Grad Celsius die Abgasrückführung reduzieren, sind demnach nicht zulässig“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Der Nachfolgemotor EA 288

Das bringt VW auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 in Bedrängnis. Das Aggregat ist der Nachfolgemotor des EA 189 und steht auch im Verdacht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen benutzt wurden. Der EA 288 wird seit 2012 bei Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit einem Hubraum bis 2 Litern verbaut. Nach Recherchen des SWR hat VW auch beim Motor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet.

Der SWR beruft sich dabei auf interne VW-Unterlagen, die dem Sender vorliegen. Demnach wurde bei dem Motor eine Software verwendet, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Diese sog. Zykluserkennung sorge dann dafür, dass auf dem Prüfstand eine ausreichende Menge AdBlue zur Abgasreinigung eingespritzt wird, während die Zufuhr im realen Straßenverkehr reduziert wird.

VW dementiert erwartungsgemäß den Vorwurf, eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet zu haben. Für Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser deutet allerdings vieles darauf hin, dass sich der VW-Abgasskandal auch beim Motor EA 288 fortsetzt. Dementsprechend können auch hier Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Landgericht Flensburg Rechtsstreit Motor EA 288

Das Landgericht Flensburg hat in einem von Rechtsanwalt Dr. Gasser geführten Rechtsstreit entschieden, dass auch in dem dort zu beurteilenden Audi A 4 mit dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 O 132/20).

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

VW Touareg im Abgasskandal

Im VW Touareg steckt der von der Konzerntochter Audi gebaute 3,0 Liter V6-Dieselmotor und auch der ist vom Abgasskandal betroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete am 8. Dezember 2017 einen verpflichten Rückruf für das Modell an. Die Behörde hatte beim VW Touareg 3,0 l Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 gleich zwei unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. So sprang einerseits im Prüfzyklus NEFZ eine sog. schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die im realen Straßenverkehr überwiegend nicht aktiviert ist. Zudem wurde bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator eine Strategie eingesetzt, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränkt.


Rechtsanwalt Gasser: „Auch hier können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Entsprechende Urteile liegen bereits vor.“ Allerdings muss die Verjährungsfrist im Auge behalten werden. Ende 2020 könnte die Verjährung drohen.


Auch beim VW Touareg mit der Abgasnorm Euro 5 gibt es Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das OLG Köln ordnete daher die Beweisaufnahme an (Az.: 3 U 55/19).

VW Bulli T5 und T6

Die Transporter T5 und T6 spielen im Abgasskandal eine Sonderrolle. Obwohl im T5 der Motor EA 189 steckt, gab es lange keinen Rückruf durch das KBA. Für den T6 hat die Behörde andererseits einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Unter dem Code 37L8 hat das KBA erst im Januar 2020 den Rückruf sowohl für Modelle des T5 als auch T6 angeordnet. Inzwischen liegen auch zum „Bulli“ die ersten Urteile vor.

Die Landgerichte München und Heilbronn haben entschieden, dass die Käufer eines T6 Anspruch auf Schadensersatz haben (Az.: 3 O 13321/19 bzw. Bi 6 O 257/19). Das Landgericht Osnabrück hat dem Besitzer eines T5 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 10 O 824/20).

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Anwalt für E-Autos Dr. Ingo Gasser

E-Auto Softwaremängel & Reichweitenprobleme

Beim E-Auto können Reichweitenprobleme ebenso zu einem Sachmangel führen wie Softwaremängel. Betroffene Käufer können bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind geringer als in den Dieselskandal-Fällen, weil es auf ein Verschulden des Vertragspartners nicht ankommt.

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