VW Abgasskandal

Erfahren Sie detailliert, welche Modelle betroffen sind und wie Ihre Chancen auf Schadensersatz stehen.

BGH-Urteil schafft Rechtssicherheit

Das BGH-Urteil vom 26.6.2023 (VIa ZR 335/21) hat die Chancen für geschädigte Diesel-Käufer erheblich verbessert.

VW T5 Öltod

Gerichtliches Sachverständigengutachten beim Landgericht München belastet VW schwer und gibt den Geschädigten recht

Verwaltungsgericht Schleswig im VW Abgasskandal 
Urteil vom 17.01.2024


Wieder unzulässige Abschalteinrichtungen im Dieselskandal

VW gerät im Abgasskandal wieder unter Druck. Grund ist, dass viele Dieselmodelle der Konzernmarken VW, Audi und Seat auch nach dem Software-Update weiterhin mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet sind. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 17. Januar 2024 deutlich gemacht und klargestellt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine Freigabe für das Software-Update hätte erteilen dürfen (Az.: 3 A 332/20).

Das Gericht forderte das KBA auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Betroffen sind insgesamt 62 Fahrzeugtypen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 und der Schadstoffklasse Euro 5. Auf die Fahrzeuge musste nach Bekanntwerden des Dieselskandals ein Software-Update aufgespielt werden, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird und die Fahrzeuge ihre Zulassung nicht verlieren.

62 Fahrzeugtypen betroffen

Das VG Schleswig hat nun entschieden, dass die Freigaben des KBA für 62 Fahrzeugtypen rechtswidrig waren „Rund acht Jahre später stehen die betroffenen Autobesitzer vor der gleichen Situation. Ihnen droht ein weiterer Rückruf und im schlimmsten Fall der Verlust der Zulassung“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Die Freigaben der Software-Updates seien rechtswidrig gewesen, weil mit dem Update auch eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters aufgespielt worden sei, so das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht. Das Gericht verwies auf die Rechtsprechung des EuGH vom 8. November 2022 (Az. C-873/19), nach der Abschalteinrichtungen wie ein Thermofenster nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig sein können, wenn sie zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung oder für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich sind. Eine solche konkrete Gefahr liege aber nicht vor, so das VG Schleswig. Nicht nur das Thermofenster stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, sondern auch die Reduzierung der Abgasrückführung ab 1.000 Metern Höhe oder die sog. Taxi-Schaltung, bei der nach 900 Sekunden im Leerlauf die Abgasrückführung reduziert wird.

Schon im Februar 2023 hatte das VG Schleswig entschieden, dass das Software-Update bei einem VW Golf wegen des Thermofensters unzulässig ist. Das hat das Gericht nun auch für 62 weitere Modellvarianten festgestellt und die Freigaben des KBA aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die nun eine sofortige Hardware-Umrüstung für die betroffenen Fahrzeuge oder deren Stilllegung fordert. Die Fahrzeugbesitzer müssten dann entsprechend vom Autohersteller entschädigt werden. Zudem kündigte die DUH weitere Klagen an. Dann geht es um Modelle der Hersteller Mercedes, BMW, Porsche, Fiat und 15 weiteren Herstellern.

Der Abgasskandal ist noch nicht vorbei

Das Urteil zeigt, dass der Abgasskandal noch lange nicht zu den Akten gelegt werden kann, weder von VW noch von anderen Herstellern. Betroffene Fahrzeughalter müssen hingegen im schlimmsten Fall mit der Stilllegung ihrer Fahrzeuge rechnen. „Betroffene Fahrzeughalter haben aber gute Chancen sich zu wehren. Sie dürften Anspruch auf eine entsprechende Nachrüstung oder auch Rücknahme des Autos haben“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Zudem hat der BGH im Sommer 2023 die Hürden für Schadenersatzansprüche gesenkt und entschieden, dass schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers für Schadenersatzansprüche ausreicht.

Rechtsanwalt Dr. Gasser ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und steht betroffenen Autobesitzern als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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VW Abgasskandal im Detail

Der VW Abgasskandal und die betroffenen Modelle

Was ändert sich für Besitzer eines Volkswagens mit EA 288-Motor durch das BGH-Urteil vom 26.6.2023?


Mit Urteil vom 26.6.2023 (VIa ZR 335/21) hat der BGH entschieden, dass die europarechtlichen Vorschriften über die Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen und die zutreffende EG-Übereinstimmungsbescheinigung auch den Schutz des Käufers bezwecken. Das betrifft auch und gerade den VW Abgasskandal, den Motortyp EA 288.

Die Zulässigkeit von Thermofenster und Fahrkurvenerkennung muss das Oberlandesgericht, an welches der BGH die Sache zurückverwiesen hat, neu prüfen. Im Hinblick auf die Fahrkurvenerkennung weist der BGH darauf hin, dass die Fahrkurvenerkennung nur relevant sei, wenn eine auf dem Prüfstand erkannte Verkäufe Auswirkungen auf das Emissionsverhalten habe. Ob und in wieweit dies der Fall ist, wird das OLG nun zu prüfen haben.

Zugleich hat der BGH in dem Urteil klargestellt, dass Ansprüche auf den großen Schadensersatz natürlich weiterhin möglich bleiben.

Die Instanzgerichte dürfen die Klage auch nicht mit der Begründung zurückweisen, der Vortrag über eine unzulässige Abschalteinrichtung sei von dem Kläger ins Blaue hinein aufgestellt. Denn für das Thermofenster beim EA 288 lässt sich dies auch nach Auffassung des BGH nicht vertreten. Und für die Fahrkurvenerkennung reichte der Klägervortrag dem BGH ohne weiteres aus.

Gerade beim Motortyp EA 288 sind die Chancen der Geschädigten durch die Urteile des BGH vom 26.6.2023 deutlich verbessert worden, und zwar ausdrücklich auch im Hinblick auf die Möglichkeit, den großen Schadensersatz durchzusetzen.



Bezwecken die europarechtlichen Vorschriften über die Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen und die zutreffende EG-Übereinstimmungsbescheinigung auch den Schutz des Käufers, kommt als Anspruchsgrundlage für den Schadensersatz zusätzlich die Vorschrift des § 823 Abs. 2 BGB in Betracht. Diese Vorschrift sieht eine Haftung bereits bei leichter Fahrlässigkeit vor. Bislang verneinte die Rechtsprechung in Deutschland die drittschützende Wirkung der europarechtlichen Vorschriften über die Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Aus diesem Grund kam bislang nur die Anspruchsgrundlage aus § 826 BGB in Betracht. Diese setzt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung voraus. Durch die Entscheidung des EuGH vom 21.3.2023 sind die Voraussetzungen im Hinblick auf den Vorsatz und das Verschulden somit deutlich herabgesenkt worden.


Welche Risiken bestehen gleichwohl?


VW-Abgasskandal Zusammenfassung: Die deutschen Gerichte werden sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Volkswagen AG einem unvermeidbaren Verbotsirrtum unterlag. Bei einem unvermeidbaren Verbotsirrtum entfällt auch der Fahrlässigkeitsvorwurf. Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum läge vor, wenn das KBA die Fahrkurvenerkennung bei dem Motortyp EA 288 auch dann genehmigt hätte, wenn die Volkswagen AG diese bei Beantragung der EG-Typgenehmigung vollständig und zutreffend mitgeteilt hätte. Zu kurz dürfte es greifen, wenn diese Voraussetzung mit der Begründung bejaht wird, dass die Fahrkurvenerkennung dem KBA seit Herbst 2015 bekannt war. Denn zum einen hat das KBA von VW bei dem Motortyp EA 288 durchgehend die Entfernung der Fahrkurvenerkennung verlangt, und zwar bei allen Fahrzeugtypen. Zum anderen hat VW bei der Offenlegung der Fahrkurvenerkennung gegenüber dem KBA im März 2015 behauptet, diese Werte nicht zur Optimierung der NOx-Emissionen im Prüfstandsmodus genutzt, was so nicht zutreffen dürfte. Das steht der Annahme eines unvermeidbaren Verbotsirrtums entgegen. Die Chancen für geschädigte EA 288-Käufer sind durch das Urteil des EuGH somit erheblich verbessert worden.


Ist meine Rechtsschutzversicherung nach dem Urteil des EuGH vom 21.3.2023 eintrittspflichtig bei einem EA 288-Fall?


Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung setzt hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung voraus. Enthielt das Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrages die Fahrkurvenerkennung, liegt grundsätzlich auch im EA 288-Fall nach dem Urteil des EuGH vom 21.3.2023 hinreichende Erfolgsaussicht vor. Rechtsanwalt Dr. Gasser prüft dies im Rahmen der kostenlosen Erstberatung und stellt die Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung.




Volkswagen Abgasskandal Rechtsanwalt Ingo Gasser
RechtsanwaltAbgasskandal für alle Marken und Hersteller

Öltod VW T5 179 PS



Öltod T5 – VW haftet für Konstruktionsmängel beim T5.

VW T5 Öltod Bulli – Konstruktionsfehler führt nachweislich zu erhöhtem Ölverbrauch und Motortorschaden

VW T5 179 PS hoher Ölverbrauch: Direktanspruch der Geschädigten gegen Hersteller.

Der VW T5 Biturbo mit 179 PS/ 132 kw (Motorkennbuchstabe CFCA) fällt durch erhöhten Ölverbrauch und vorzeitige Motorschäden auf.

Die betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen 2009 und der 48. KW 2015 produziert.

VW T5 Ölverbrauch Geschädigte haben einen durchsetzbaren Anspruch, es geht nicht um Kulanz !

T5 Öltod ist Resultat eines nachweislichen Konstruktionsfehlers, für den der Hersteller haftet

Der VW T5, ein beliebtes Modell aus der Transporter-Reihe von Volkswagen, ist für seine Zuverlässigkeit und Vielseitigkeit bekannt. Trotzdem gibt es ein Problem, das einige Besitzer des VW T5 in Verzweiflung stürzen kann – der sogenannte „Öltod“. Diese unerwünschte Erscheinung bezieht sich auf einen schwerwiegenden Motorschaden, der durch einen plötzlichen und massiven Ölverlust verursacht wird. Der VW T5 Öltod kann zu erheblichen Reparaturkosten führen und den Besitzern viel Ärger bereiten. 

Es geht um den Motorkennbuchstaben CFCA. Ein in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht München eingeholtes Sachverständigengutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die betroffenen Motoren an einem massiven Konstruktionsfehler leiden. Um die Schadstoffwerte der EU 5 einhalten zu können, ist ein Abgasrückführungssystem verbaut. Ein Teil des Abgases wird dem Verbrennungsvorgangs des Motors nochmals zugeführt. Dadurch können die NOx-Werte gesenkt werden. Ein Teil der Abgasrückführung ist der AGR-Kühler. Dieser enthält Lamellen aus einer Aluminium-Legierung.

Der gerichtliche Sachverständige hat nun festgestellt, dass diese Aluminium-Legierung bei bis zur 48. KW 2015 produzierten Fahrzeugen nicht korrosionsfest und nicht im erforderlichen Maße hitzebeständig ist. Der extrem heiße Abgasstrom löst Partikel aus den Lamellen heraus. Diese gelangen in den Verbrennungsraum des Motors. Bei den herausgelösten Partikeln handelt es sich um Aluminium-Trioxid-Minerale, auch als Aluminium-Korund bezeichnet und von der Industrie als Schleifmittel eingesetzt. Das Korund ist extrem hart und hitzebeständig. Im Verbrennungsraum wirkt es wie ein Schleifmittel. Die Korund-Schleifpartikel setzen sich an den Kolbenringen fest. Dadurch erfolgt eine abrasive Schädigung der Zylinderwände.

Ab ca. 70.000 km Laufleistung steigt der Ölverbrauch deutlich an. Er überschreitet den tolerablen Wert von 0,5 l/1000 km zunehmend.

Am Ende steht der Motorschaden. Folge: ein Motortausch sowie das Auswechseln beschädigter Nebenaggregate wie Turbolader etc. ist unausweichlich. Die Kosten dafür betragen beim Vertragshändler 15.000 €-20.000 €, in freien Werkstätten liegen die Preise ca. 30 % darunter.

Liegt der Ölverbrauch Ihres VW T5 bereits über 0,5 l/1000 km ? Dann sollten Sie umgehend tätig werden und sich anwaltlich beraten lassen. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.



Öltod T5: VW haftet für Konstruktionsmängel

VW T5 Ölverbrauch Kulanz ? Geschädigte müssen wissen, dass sie einen durchsetzbaren Anspruch haben. Auf Kulanz sind sie nicht angewiesen.

Der T5-Öltod tritt typischerweise erst dann ein, wenn die Herstellergarantie bereits abgelaufen ist. VW haftet aber dennoch, wenn die Geschädigten nachweisen können, dass die Schadensursache in einem weiterfressenden Mangel besteht. Die geschilderte Symptomatik in den Öltod-Fällen beim CFCA ist ein weiterfressender Mangel. Zum Begriff des weiterfressenden Mangels gibt es bereits eine jahrzehntealte BGH-Rechtsprechung.

Danach hat der Geschädigte einen Anspruch gegen den Hersteller aus § 823 Abs. 1 BGB wegen schuldhafter Verletzung seines Eigentums. Immer dann, wenn ein funktionell begrenztes fehlerhaftes Einzelteil, wie hier die Aluminiumlamellen des AGR-Kühlers, geeignet ist, die hergestellte und ansonsten fehlerhafte Sache, hier: den Motor, zu beschädigen, wird dem Geschädigten ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Eigentumsverletzung zugebilligt, ungeachtet dessen, dass vertragliche Ansprüche nicht oder nicht mehr bestehen.

Dieser Anspruch verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis und kenntnisunabhängig nach 10 Jahren. Daraus folgt, dass die Ansprüche regelmäßig noch nicht verjährt sind bei den Fahrzeugen ab Baujahr 2014. Bei den älteren Fahrzeugen ist eine genauere Prüfung erforderlich. Zu beachten ist, dass die 10-jährige Verjährung taggenau berechnet wird. Wer sein Fahrzeug beispielsweise am 31.5.2013 erworben hat, dessen Ansprüche verjähren am 31.5.2023.


Von der Öltod-Problematik betroffene T5-Eigentümer sollten daher umgehend einen Anwalt aufsuchen.


Rechtsanwalt Dr. Gasser vertritt bereits eine Reihe von VW T5-Geschädigten und verzeichnet ein stark wachsendes Interesse an der Thematik.


Lassen Sie sich im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung unverbindlich über Ihre Rechte und Ansprüche sowie Ihre Chancen beraten.


Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage für Sie kostenlos ein.


VW T5 Öltod – Rückforderung bereits gezahlter Reparaturkosten möglich


Was gilt in den VW T5 Öltod-Fällen, wenn die Reparaturkosten bereits bezahlt wurden?


Geschädigte haben auch in solchen Fällen grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Gezahlte Reparaturkosten können ersetzt verlangt werden. Wichtig ist es in solchen Fällen, den Beweis zu sichern. Dazu sollte der ausgebaute Motor aufbewahrt werden. Keinesfalls sollte dieser als sogenanntes Motorpfand an den Hersteller zurückgesandt werden, da dadurch wichtige Beweismittel verloren gehen.


VW T5 Öltod Bulli – wie geht es weiter ?


Wenn Sie bereits einen erhöhten Ölverbrauch bei ihrem VW T5 CFCA festgestellt haben, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Zu empfehlen ist eine Ölverbrauchsmessung in einer VW-Vertragswerkstatt. Ergibt diese einen erhöhten Ölverbrauch, sollte ein Kostenvoranschlag für den Motortausch eingeholt werden. Spätestens, wenn die Anfrage auf Kostenübernahme abgewiesen wurde, wenden Sie sich gern an meine Kanzlei. Wir setzen ihre Ansprüche durch.


https://www.autobild.de/artikel/ratgeber-motorschaeden-vw-t5-15679429.html


In Urteilen vom 30.07.2020 hat der BGH noch weitere Detailfragen geklärt: Demnach besteht kein Schadensersatzanspruch bei Kauf eines Fahrzeugs nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals am 22. September 2015. Ab diesem Zeitpunkt könne VW keine Sittenwidrigkeit mehr vorgeworfen werden, so der BGH (Az.: VI ZR 5/20).


Außerdem kann der Nutzungsersatz den Anspruch auf Schadensersatz bei Fahrzeugen mit sehr hoher Laufleistung bereits vollständig aufgezehrt haben (Az.: VI ZR 354/19). Einen Anspruch auf Deliktzinsen, d.h. auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises, haben die geschädigten Verbraucher nicht (Az.: VI ZR 397/19).


Zudem bestätigte der BGH noch einmal sein Grundsatzurteil vom 25. Mai, dass VW schadensersatzpflichtig ist und der Schaden nicht durch die Installation eines Software-Updates beseitigt werden kann (Az.: VI ZR 367/19).

Abgasskandal VG Schleswig – Software-Update von VW ist unzulässig

Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189

Auf Millionen Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189 könnte im VW-Abgasskandal ein erneuter Rückruf zukommen. Denn das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Software-Update rechtswidrig ist und den Freigabebescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) aufgehoben (Az.: 3 A 113/18).

Bei Millionen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 musste nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals ein Software-Update aufgespielt und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden. Nur durch das vom KBA genehmigte Software- Update war sichergestellt, dass die Fahrzeuge nicht ihre Zulassung verlieren.

Genau das könnte nach dem aktuellen Urteil des VG Schleswig aber drohen. „Wie das Gericht feststellte, wurde mit dem Software-Update erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Betroffene Fahrzeughalter müssen nun mit einem erneuten Rückruf oder im schlimmsten Fall sogar mit dem Verlust der Zulassung rechnen, wenn das Urteil rechtskräftig wird“, sagt der seit Jahren mit dem Abgasskandal befasste Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Nachdem der VW-Abgasskandal aufgeflogen war, sollte ein Software-Update die Lösung sein. Allerdings enthielt das Update auch ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Dadurch wird die Abgasreinigung bei sinkenden Außentemperaturen reduziert. Folge ist, dass der Ausstoß giftiger Stickoxide steigt. VW argumentiert, dass das Thermofenster aus Gründen des Motorschutzes notwendig ist und das KBA gab grünes Licht für die Software-Updates.

Die Deutsche Umwelthilfe klagte gegen die Freigabebescheide des KBA und hatte im ersten Verfahren Erfolg. Das VG Schleswig orientierte sich an der Rechtsprechung des EuGH, der bereits mit Urteilen vom 14. Juli 2022 (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20) und 8. November 2022 (Az.: C-873/19 deutlich gemacht hat, dass ein Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.

In dem ersten Verfahren vor dem VG Schleswig ging es um einen VW Golf mit dem Motor EA 189. Nach Angaben der DUH sind noch weitere 118 Verfahren anhängig. Dabei geht es nicht nur um VW, sondern auch um Freigaben des KBA für Fahrzeuge anderer Hersteller, wie u.a. Mercedes, BMW, Porsche oder Audi.

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dürfte es schon jetzt wegweisende Bedeutung haben. Es lässt sich auch auf andere Modelle und Fahrzeughersteller übertragen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Betroffene Fahrzeughalter dürften Anspruch auf eine entsprechende Nachrüstung oder auch Rücknahme des Autos haben.

Für die Schadenersatzansprüche hat auch ein für den 21. März 2023 erwartetes Urteil des EuGHg roße Bedeutung. Der EuGH muss entscheiden, ob es für Schadenersatzansprüche bereits ausreicht, wenn der Autobauer fahrlässig gehandelt hat. Nach Ansicht des EuGH Generalanwalts Athanasios Rantos ist das der Fall. „Folgt der EuGH dem Generalanwalt – was zu erwarten ist – muss dem Autohersteller im Abgasskandal kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gerade beim Thermofenster deutlich“, so Rechtanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Verjährung beim EA 189

Noch nicht entschieden ist die Frage der Verjährung der Schadensersatzansprüche bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189. Vielfach wird davon ausgegangen, dass die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist mit Erhalt des Rückrufschreibens in Lauf gesetzt wurde. Schadensersatzansprüche hätten dann bis Ende 2019 geltend gemacht werden müssen. Das Aufspielen des rechtswidrigen Software-Updates stellt jedoch einen neuen Tatbeitrag dar. Dieser löst erneut die 3-jährige Verjährungsfrist aus, die erst mit Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis davon, dass auch das Software-Update rechtswidrig ist, anläuft. Im Ergebnis dürfte deshalb die Verjährungseinrede der Volkswagen AG bei dem Motor EA 189 in vielen Fällen immer noch nicht greifen.

Geschädigte, die bereits einen Vergleich geschlossen haben, sollten die Vorschrift des § 779 BGB beachten. Danach ist ein Vergleich unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde. Da die Geschädigten davon ausgegangen sind, dass die Rechtmäßigkeit der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs durch das Software-Update wiederhergestellt wird, was sich nach dem Urteil des VG Schleswig nun als unzutreffend herausstellt, könnte die Voraussetzungen des § 779 BGB vorliegen.

Schadensersatz nach § 852 BGB

Zudem öffnet der § 852 BGB eine Tür, um Schadensersatzansprüche weiter geltend zu machen. Demnach ist derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt, auch nach Eintritt der Verjährung zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser sog. Restschadensersatzanspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs.

„Ob Schadensersatzansprüche bereits verjährt sind oder nicht muss im Einzelfall geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Unzulässige Abschalteinrichtung trotz Software-Update

EuGH-Urteil vom 17.12.2020: Abschalteinrichtungen sind grundsätzlich unzulässig

Der EuGH hat am 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr führen (Az.: C-693/18). Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich. Nicht aber, um den Motor langfristig vor z.B. vor Verschleiß oder Verschmutzung zu schützen. „Thermofenster, die bereits unter 15 Grad Celsius die Abgasrückführung reduzieren, sind demnach nicht zulässig“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Der Nachfolgemotor EA 288

Das bringt VW auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 in Bedrängnis. Das Aggregat ist der Nachfolgemotor des EA 189 und steht auch im Verdacht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen benutzt wurden. Der EA 288 wird seit 2012 bei Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit einem Hubraum bis 2 Litern verbaut. Nach Recherchen des SWR hat VW auch beim Motor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet.

Der SWR beruft sich dabei auf interne VW-Unterlagen, die dem Sender vorliegen. Demnach wurde bei dem Motor eine Software verwendet, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Diese sog. Zykluserkennung sorge dann dafür, dass auf dem Prüfstand eine ausreichende Menge AdBlue zur Abgasreinigung eingespritzt wird, während die Zufuhr im realen Straßenverkehr reduziert wird.

VW dementiert erwartungsgemäß den Vorwurf, eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet zu haben. Für Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser deutet allerdings vieles darauf hin, dass sich der VW-Abgasskandal auch beim Motor EA 288 fortsetzt. Dementsprechend können auch hier Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

VW EA 288 eigenes Urteil

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat im EA288 VW Abgasskandal am 23.04.2021 ein Urteil vor dem Landgericht Flensburg erstritten. Seine Klage auf Schadensersatz hatte Erfolg. das LG Flensburg folgte dem Vortrag, dass in dem fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. (Aktenzeichen 3 O 132/20)


VW Touareg im Abgasskandal

Im VW Touareg steckt der von der Konzerntochter Audi gebaute 3,0 Liter V6-Dieselmotor und auch der ist vom Abgasskandal betroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete am 8. Dezember 2017 einen verpflichten Rückruf für das Modell an. Die Behörde hatte beim VW Touareg 3,0 l Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 gleich zwei unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. So sprang einerseits im Prüfzyklus NEFZ eine sog. schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die im realen Straßenverkehr überwiegend nicht aktiviert ist. Zudem wurde bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator eine Strategie eingesetzt, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränkt.


Rechtsanwalt Gasser: „Auch hier können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Entsprechende Urteile liegen bereits vor.“ Allerdings muss die Verjährungsfrist im Auge behalten werden. Ende 2020 könnte die Verjährung drohen.


Auch beim VW Touareg mit der Abgasnorm Euro 5 gibt es Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das OLG Köln ordnete daher die Beweisaufnahme an (Az.: 3 U 55/19).

VW Bulli T5 und T6

Die Transporter T5 und T6 spielen im Abgasskandal eine Sonderrolle. Obwohl im T5 der Motor EA 189 steckt, gab es lange keinen Rückruf durch das KBA. Für den T6 hat die Behörde andererseits einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Unter dem Code 37L8 hat das KBA erst im Januar 2020 den Rückruf sowohl für Modelle des T5 als auch T6 angeordnet. Inzwischen liegen auch zum „Bulli“ die ersten Urteile vor.

Die Landgerichte München und Heilbronn haben entschieden, dass die Käufer eines T6 Anspruch auf Schadensersatz haben (Az.: 3 O 13321/19 bzw. Bi 6 O 257/19). Das Landgericht Osnabrück hat dem Besitzer eines T5 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 10 O 824/20).