Schadensersatzansprüche
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Abgasskandal
Wohnmobile Abgasskandal – Schadensersatz
Erfolgreiche Urteile im Wohnmobil Abgasskandal zugunsten von Käufern nehmen zu. Fiat Dieselskandal Wohnmobil Urteile: Aktuell zu nennen ist das Urteil des Landgerichts München II vom 15.12.2022, , 13 O 3213/21 gegen Fiat Chrysler Automobiles oder auch das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.1.2023, 26 O 132/22. Die Reihe erfolgreicher landgerichtliche Entscheidungen die Reihe erfolgreicher landgerichtliche Entscheidungen ließe sich noch erheblich verlängern.
Am 21.3.2023 hat der EuGH nunmehr sein lang erwartetes Grundsatzurteil im Dieselskandal verkündet.
Was bedeutet die Entscheidung des EuGH zum Abgasskandal v. 21.3.2023 für Geschädigte ?
Der EuGH hat festgestellt, dass die Regelungen zu den Voraussetzungen der Erteilung einer EG-Typgenehmigung und ebenso die Regelungen über das Verbot unzulässiger Abschalteinrichtungen auch die Rechte des einzelnen Käufers schützen sollen. Das bezieht sich auch auf den Schutz der Vermögensinteressen des Käufers.
Was bedeutet das für die Geschädigten?
Der Umstand, dass die europarechtlichen Vorschriften nach dem Urteil des EuGH auch den Schutz des Käufers und dessen Vermögensinteressen bezwecken bewirkt, dass die Hersteller jetzt bereits für einfache Fahrlässigkeit haften. Es reicht bereits ein leicht fahrlässiger Verstoß gegen die europarechtlichen Vorschriften. Vorsatz und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sind nicht mehr erforderlich, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen.
Warum erhöht das EuGH-Urteil vom 21.3.2023 die Prozesschancen?
Die Entscheidung des EuGH greift massiv in die Verteidigungsstrategie der Hersteller vor Gericht ein.
Bisher haben die Hersteller im Wohnmobile Abgasskandal stets den Vorsatz und die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bestritten. Die Rechtsprechung stellte hohe Anforderungen an den Vorsatz und die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Der Geschädigte trägt im Rahmen der Anspruchsgrundlage des § 826 BGB dafür die Darlegungs- und Beweislast. Durch die Entscheidung des EuGH kommt nun eine neue Anspruchsgrundlage ins Spiel, § 823 Abs. 2 BGB. Danach kommt es auf den Vorsatz und die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung überhaupt nicht an.
EuGH und VG Schleswig: Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung
Ohne wenn und aber: Sowohl der EuGH, als auch das Verwaltungsgericht Schleswig haben jüngst entschieden, dass bereits das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung ist. Dabei geht es um die Abschaltung der Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen. Bisher nahmen die Zivilgerichte in derartigen Fällen keinen Vorsatz des Herstellers an mit der Begründung, die gegenüber der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des VG Schleswig abweichende rechtliche Beurteilung der Hersteller sei damals zumindest vertretbar gewesen.
Nach dem Urteil des EuGH vom 21.3.2023 kommt nun aber eine Haftung des Herstellers wegen fahrlässigen Handelns in Betracht. Der EuGH hat deutlich gemacht, dass die Illegalität der temperaturabhängigen Reduktion der AGR-Rate (Thermofenster) jedenfalls dann offensichtlich war, wenn sie dazu führt, dass angesichts der üblichen Temperaturen in einem Mitgliedstaat die Abschalteinrichtung große Teile des Jahres nur eingeschränkt arbeitet. Angesichts der in Deutschland herrschenden Durchschnittstemperatur von 9,5 °C ist dies somit bereits bei einem Thermofenster mit einer Abrampung ab 10 °C der Fall.
Den Verantwortlichen des Herstellers war in derartigen Fällen bewusst, dass das Thermofenster keine Ausnahme darstellt und diese technische Lösung daher untauglich ist. Auch die Robert Bosch GmbH hatte die Hersteller in einem Anschreiben bereits auf die mögliche Illegalität hingewiesen. Alternative technische Lösungen standen bereits zur Verfügung. Diese hätten den Temperaturbereich so stark erweitert, dass die Abschaltung der Abgasreinigung tatsächlich zu einer seltenen Ausnahme geworden wäre. Kostengründe stellen gerade keinen Ausnahmegrund dar.
Haben die Hersteller fahrlässig gehandelt, indem sie mit der temperaturgeführten Abschalteinrichtung bewirkt haben, dass ihre Dieselfahrzeuge zum Großteil des Jahres mit verminderter oder ganz abgeschaltete Abgasreinigung im Straßenverkehr unterwegs sind, obwohl ihnen unstreitig die erheblich höheren NOx-Emission bekannt waren, vermag dies einen Schadensersatzanspruch des Käufers aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den europarechtlichen Vorschriften zu begründen.
Die deutschen Gerichte sind verpflichtet, das EuGH-Urteil entsprechend zu berücksichtigen.
Welche Wohnmobile sind vom Abgasskandal betroffen?
Alle, die eine unzulässige Abschalteinrichtung des Emissionskontrollsystems haben. Diese kann auch das Thermofenster sein. Konkret bedeutet das für die Wohnmobile: bislang forderte die Rechtsprechung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens des Herstellers. Diese gehört zu den Anspruchsvoraussetzungen das § 826 BGB, der nach Auffassung der Rechtsprechung bislang die einzige in Betracht kommende Anspruchsgrundlage für Ansprüche gegen den Hersteller ist.
Fiat Ducato: Diese Modelle sollen betroffen sein:
- 2,0 Liter Multijet, 2,0 Liter
- 2,2 Liter Multijet II
- 2,3 Liter Multijet, 2,3 Liter
- 3,0 Liter
Abgasskandal Wohnmobil Fiat Ducato: Die Motorsteuerungssoftware vieler Wohnmobile auf Fiat Ducato Basis enthält eine Timerfunktion, die die Begrenzung des NOx-Ausstoßes bereits kurze Zeit nach dem für den Prüfstandslauf nach NEFZ vorgesehenen Zeitraum von 1180 Sekunden herabsetzt. Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des BGH ist eine Sittenwidrigkeit zu bejahen, wenn die unzulässige Abschalteinrichtung in einer Softwaresteuerung besteht, die die Abgasreinigung gezielt im Prüfstand verstärkt und damit im für die Erteilung der Typgenehmigung maßgeblichen NEFZ die Abgaswerte gegenüber dem Realbetrieb gezielt verbessert (BGH, Beschluss vom 23 Februar 2022, VII ZR 602/21; vom 12. Januar 2022, VII ZR 424/21; vom 13. Oktober 2021, VII ZR 179/21, vom 29. September 2021, VII ZR 126/21, Urteil vom 13.Juli 2021, VI ZR 128/20).
An dieser Stelle ist eine weitere Differenzierung erforderlich: die klassische Prüfstandserkennung erkennt den Prüfstand und nimmt dies zum Anlass, die Abgasreinigung anders zu steuern als im normalen Straßenverkehr. Das war bei der Umschaltlogik, die in der Motorsteuerungssoftware des Motors EA 189 des Volkswagenkonzerns enthalten war, der Fall. Darüber hinaus nimmt der Bundesgerichtshof an, dass eine exakte Zuschneidung der Softwaresteuerung auf die Bedingungen des Prüfstands ebenso wie die „klassische“ Prüfstandserkennung den Vorwurf der Arglist rechtfertigt (BGH, Beschluss vom 20. April 2022, VII ZR 720/21). Dies ist in den Wohnmobilefällen gegen FCA zu prüfen.
Die Arglist resultiert daraus, dass der Prüfstandslauf nach NEFZ aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen genau 1180 Sekunden dauert. Eine Abschaltung nach 22 Minuten durch Einsatz eines Timers ist deshalb derart prüfstandsbezogen, dass dies nur Täuschungszwecken dienen kann. Bezeichnenderweise hat Fiat in den bisherigen Prozessen soweit ersichtlich auch keine andere Motivation darlegen können.
Hier kommt nun das Urteil des EuGH vom 21.3.2023 in der Rechtssache C-100/21 (QB gegen Mercedes Benz GROUP AG) ins Spiel. Eine der Kernaussagen dieses Urteils ist, dass eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet wäre, offensichtlich mit den von den Abgasvorschriften verfolgten Zielen nicht in Einklang zu bringen ist (Rn. 65 des Urteils). Es ist für den EuGH also offensichtlich, dass eine Abgasreinigung, die nur in den ersten 22 Minuten der Fahrzeit funktioniert, gesetzeswidrig ist. Indem der EuGH dies zu Recht für offensichtlich hält, beendet er zugleich die bisherige Verteidigungsstrategie vieler Autohersteller, die darauf hinauslief, pauschal zu behaupten, man habe es nicht besser gewusst.
Deshalb haben sich die Chancen durch das EuGH-Urteil nochmals verbessert.
Nach der Entscheidung des EuGH vom 21.3.2023 in der Rechtssache C-100/21 ist eine Schadensersatzverpflichtung des Herstellers nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit gegeben. Somit kommt eine weitere Anspruchsgrundlage in Betracht, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit genügen. Die Chancen für geschädigte Käufer im Dieselskandal gerade für Wohnmobile haben sich damit nochmals weiter verbessert.
Dieselskandal: Ist auch Ihr Reisemobil betroffen? – ACE
Razzia der Staatsanwaltschaft
Welche Wohnmobile sind vom Abgasskandal betroffen ?
Fiat Wohnmobil Dieselskandal: Der Verdacht, dass auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA) in den Abgasskandal verwickelt ist, besteht schon seit einigen Jahren. Erhärtet hat er sich besonders im Sommer 2020 als die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Rahmen einer groß angelegte Razzia Geschäftsräume des Autobauers in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen ließ. Die Ermittler gehen dem Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselmodellen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco nach. Im Zentrum steht der Abgasskandal bei Wohnmobilen auf Fiat Ducato Basis. Bundesweit sollen etwa 200.000 Fahrzeuge betroffen sein, darunter auch Wohnmobile. Etliche Landgerichte haben den Geschädigten im Dieselskandal Wohnmobile Schadensersatz zugesprochen.
Fiat Ducato überschreitet Emissionsgrenzwerte deutlich
Auch Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Kraftfahrt-Bundesamts erhärten den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Wohnmobilen, die auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren. Sowohl Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 als auch mit der Abgasnorm Euro 6 überschreiten den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil mehr als deutlich.
Ein Rückruf des KBA für Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen liegt bislang noch nicht vor. Grund dafür dürfte in erster Linie sein, dass die Zulassung für den Fiat Ducato von den italienischen Behörden erteilt wurde. Das KBA behält den Fiat Ducato aber im Auge und macht international Druck, dass gegen die unzulässigen Abschalteinrichtungen vorgegangen wird. Ein Rückruf des KBA kann nicht ausgeschlossen werden.
Iveco ruft Daily zurück
IVECO Rückruf
Die Konzernschwester Iveco hat im Zusammenhang mit Stickoxid-Emissionen Modelle des Daily unter dem Code 13T in die Werkstatt geordert. Betroffen von dem Rückruf unter dem Code 13T sind weltweit rund 20.000 Fahrzeuge der Baujahre 2015 bis 2019.
Gerichte sprechen Schadenersatz zu
Inzwischen haben zahlreiche Gerichte Fiat bei Wohnmobilen zu Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen verurteilt. Im Kern geht es dabei darum, dass Fiat einen Timer einsetzt, der dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv. Danach wird die Abgasreinigung reduziert und der Stickoxid-Ausstoß steigt an. Nach Auffassung der Gerichte wurden die Käufer der Wohnmobile durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und haben gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Großer und kleiner Schadenersatz
Neben dem Anspruch auf den großen Schadenersatz besteht im Abgasskandal nach der Rechtsprechung des BGH auch Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz. Beim großen Schadenersatz wird der Kaufvertrag komplett rückabgewickelt. Das heißt, der Käufer kann gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Beim kleinen Schadenersatz kann er hingegen das Fahrzeug behalten und hat Anspruch auf den Ersatz des Minderwerts, den das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erfahren hat. Gerade bei Wohnmobilen kann der kleine Schadenersatz interessant sein.
Schadenersatzansprüche aus Gewährleistung
Neben Ansprüchen gegen den Hersteller können auch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler bestehen. Diese müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre bei Neufahrzeugen und ein Jahr bei gebraucht gekauften Fahrzeugen.
Kostenlose Erstberatung: 0431/ 99 69 70 80
Anwalt für E-Autos Dr. Ingo Gasser
E-Auto Softwaremängel & Reichweitenprobleme
Beim E-Auto können Reichweitenprobleme ebenso zu einem Sachmangel führen wie Softwaremängel. Betroffene Käufer können bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind geringer als in den Dieselskandal-Fällen, weil es auf ein Verschulden des Vertragspartners nicht ankommt.
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