Rückrufe bei Porsche

Hier erfahren Sie welche Modelle von Porsche von der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen betroffen sind

Gute Erfolgsaussichten

Lassen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz kostenlos und unverbindlich überprüfen

Eigene Urteile

Wir haben für unsere Mandanten bereits erfolgreich Klagen gegen Porsche durchgesetzt

Porsche Abgasskandal im Detail

Der Porsche Abgasskandal und die betroffenen Modelle

Zahlreiche Gerichte, u.a. auch das Oberlandesgericht Schleswig und das Landgericht Kiel (Az.: 12 O 406/17), haben inzwischen den Schadensersatzanspruch der Käufer festgestellt. Zuletzt hat mit dem OLG Düsseldorf auch ein Oberlandesgericht die Schadensersatzansprüche gegen Porsche bzw. den Händler bestätigt (Az.: 13 U 81/19). Rechtsanwalt Dr. Gasser konnte für seine Mandanten bereits obsiegende Urteile zu den Motoren EA 897 und EA 898 (Sechszylinder-Diesel und Achtzylinder-Diesel) erstreiten.

Fachanwalt für den Porsche Abgasskandal Dr. Ingo Gasser
RechtsanwaltAbgasskandal für alle Marken und Hersteller

Porsche Abgasskandal im Detail

Porsche hat seine Dieselmotoren von der Audi AG bezogen. Audi hat die Motoren einschließlich des Emissionskontrollsystems entwickelt und hergestellt. Die Schadensersatzklage ist deshalb gegen die Audi AG zu richten. Darauf hat der BGH aktuell in seiner Entscheidung VI ZR 505/19 nochmals hingewiesen.

Die Erfolgsaussichten sind sehr gut. Vorausgesetzt, es liegt ein verpflichtender Rückruf des KBA vor. Rechtsanwalt Dr. Gasser kann eine sehr hohe Erfolgsquote nachweisen.

Porsche hat Ende 2018 entschieden, keine Fahrzeuge mit Dieselmotoren mehr zu produzieren. Das ändert allerdings nichts daran, dass Porsche mit seinen Dieselmodellen tief im Abgasskandal steckt. Daher hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch diverse Rückrufe für Modelle des Porsche Cayenne und Porsche Macan wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Das bedeutet auch, dass die betroffenen Fahrzeughalter sehr gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Eine ganze Reihe von Gerichten hat inzwischen bestätigt, dass Porsche die Kunden durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Zudem hat der BGH bereits Anfang 2019 in einem Hinweisbeschluss festgestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und die Käufer einen Anspruch auf Ersatz haben ( Az.: VIII ZR 225/17).

Porsche Europa behördliche Rückrufe für fünf Modelle

Wie Porsche selbst ausführt, gab es seit November 2015 in Europa behördliche Rückrufe für fünf Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Betroffen sind demnach:

  • Porsche Cayenne 3,0 Liter V6 Diesel, Abgasnorm Euro 6
  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 Diesel, Abgasnorm Euro 6
  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 Diesel, Abgasnorm Euro 5
  • Porsche Macan 3,0 Liter V6 Diesel, Abgasnorm Euro 6
  • Porsche Panamera 4,0 Liter V8 Diesel, Abgasnorm Euro 6

Porsche Abgasskandal im Detail

Der Porsche Abgasskandal und die Folgen

Für alle betroffenen Modelle wurden oder werden Software-Updates erarbeitet, die nach Freigabe durch das KBA ausgespielt werden sollen. Da es sich um verpflichtende Rückrufe handelt, müssen die Fahrzeughalter dem Rückruf nachkommen. Ohne entsprechendes Update droht den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung.
Welche Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor hat, ist allerdings ungewiss. Vielfach werden negative Auswirkungen auf den Verbrauch, Leistung oder Verschleiß befürchtet. Zudem trifft die Fahrzeuge ein weiterer Wertverlust.

Der Schaden, der den Porsche-Käufern durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen entstanden ist, kann nach gängiger Rechtsprechung durch ein Update ohnehin nicht beseitigt werden. Daher können Schadensersatzansprüche auch nach Installation des Updates weiterhin geltend gemacht werden. Denn der Schaden ist bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, dass der Käufer bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht erworben hätte. Folge ist, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss.

Zahlreiche Gerichte, u.a. auch das Landgericht Kiel (Az.: 12 O 406/17), haben inzwischen den Schadensersatzanspruch der Käufer festgestellt. Zuletzt hat mit dem OLG Düsseldorf auch ein Oberlandesgericht die Schadensersatzansprüche gegen Porsche bzw. den Händler bestätigt (Az.: 13 U 81/19). Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht am 15.02.2022 ein Urteil für seinen Mandanten erstritten (7 U 41/21). Die Audi AG muss den Porsche Cayenne zurücknehmen und Schadensersatz zahlen.

Die Motoren mit den unzulässigen Abschalteinrichtungen wurden nicht nur im Porsche Cayenne oder Macan verbaut, sondern auch in diversen Audi-Modellen oder dem VW Touareg. Auch hier bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Lassen Sie jetzt Ihren Anspruch prüfen

Kaufpreis und Finanzierungszinsen zurückfordern

Sie können den Kaufpreis zurückfordern. Wenn Sie das Fahrzeug finanziert haben, können Sie zusätzlich alle Finanzierungszinsen zurückfordern. Wir helfen Ihnen dabei den Anspruch zu ermitteln und vertreten Ihren Fall von Anfang bis Ende. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz.
Kostenlos anfragen.

Unser Service für Sie

Wir prüfen kostenlos Ihre Betroffenheit und besprechen mit Ihnen Ihre Chancen im Abgasskandal der Schadensersatzklage oder alternativ eines Darlehenswiderrufs, wenn der Fahrzeugkauf finanziert wurde. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, dann beschaffen wir – ebenfalls kostenlos – deren Deckungszusage.

Anwalt für E-Autos Dr. Ingo Gasser

E-Auto Softwaremängel & Reichweitenprobleme

Beim E-Auto können Reichweitenprobleme ebenso zu einem Sachmangel führen wie Softwaremängel. Betroffene Käufer können bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind geringer als in den Dieselskandal-Fällen, weil es auf ein Verschulden des Vertragspartners nicht ankommt.

Sie haben E-Auto Reichweitenprobleme oder Softwaremängel? Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser bietet eine kostenlose Erstberatung. Benutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen Sie ganz einfach direkt an.