Abfindung optimal verhandeln

In vielen Fällen erreichen wir Ihre Ziele, ohne vor Gericht zu gehen zu müssen. Deshalb: bei Erhalt der Kündigung sofort zum Anwalt.

Klagen & Prozessführung

Wir erstellen Ihre Kündigungsschutzklage und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht. Selbstverständlich ist die persönliche Terminswahrnehmung.

Schwerpunkte

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Kündigungsschutzklagen
  • Prozessführung und Vertretung

Arbeitsrecht Kündigung durch Arbeitgeber 

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser – Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten müssen ? Sie möchten sich erfolgreich gegen eine betriebsbedingte Kündigung, eine verhaltensbedingte Kündigung oder eine personenbedingte Kündigung wehren ? Was bedeutet ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht ?

Im Arbeitsrecht müssen Sie nach Zugang der Kündigung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben ( § 4 KSchG). Ansonsten verfällt der Kündigungsschutz. Sie haben dann keine Möglichkeit mehr, wegen der Kündigung im Arbeitsrecht eine Abfindung zu erhalten.


Arbeitsrecht Kündigung Abfindung 


Sie möchten wissen, ob Ihnen eine Abfindung zusteht ? Was beinhaltet der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer ?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Die Abfindung ist regelmäßig das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Folge einer wirksamen Kündigung ist, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert. Deshalb kompensiert die Abfindung einen künftigen Verdienstausfall. Die Bemessung der Angemessenheit richtet sich natürlich nach dem Einzelfall.

Für den Vergleich im Kündigungsschutzverfahren gibt es eine Faustregel: erweist sich die Kündigung nicht als evident begründet oder unbegründet, wird für einen Vergleich von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung ausgegangen.

Eine Beispielsrechnung soll dies verdeutlichen: hatte der Arbeitnehmer zuletzt ein Bruttomonatsgehalt von 3.600,- € und erhält er nach 6 Jahren Beschäftigung von seinem Arbeitgeber die Kündigung, sieht die Rechnung wie folgt aus:

3.600,- € brutto x 0,5 x 6 Jahre Betriebszugehörigkeit = 10.800 € Abfindung

Diese Regelabfindung muss der Arbeitnehmer kennen, wenn er in die Verhandlung geht.

Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung, kann dies die Abfindung deutlich in die Höhe treiben. Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung können zum Beispiel daraus herrühren, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 KSchG), dass der Arbeitgeber eine falsche Sozialauswahl vorgenommen hat, dass die Kündigung von einer Person unterzeichnet ist, die ihre Vollmacht nicht nachgewiesen hat, dass die Kündigung nicht bestimmt genug ist, dass bei einer Kündigung aus wichtigem Grund der Grund nicht vorliegt, bereits verfristet ist oder es an der Abmahnung fehlt. Eine betriebsbedingte Kündigung muss der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess schlüssig begründen; nur wenn der Arbeitsplatz tatsächlich aus betriebsbedingten Gründen endgültig weggefallen ist und auch keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer anderweitig gleichwertig einzusetzen, kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Ein erfahrener Anwalt erkennt die Schwachstellen und weiß diese für die höchstmögliche Entschädigungszahlung zu nutzen.

Besteht ein besonderer Kündigungsschutz, wirkt sich das auf die Höhe der Abfindung aus.



Legal action against employer for unfair dismissal


Notice of termination: what to do now?

Only if certain legal conditions are met, an employment may be terminated. If your employer has not complied with these, your termination may prove to be invalid.

The general statutory protection against dismissal according to the Dismissal Protection Act, Kündigungsschutzgesetz (KSchG), is the law that affects employees. However, only within 3 weeks from receipt of the notice of termination you may file a complaint under § 4 KSchG.

Therefore, contact us directly after receiving the notice of termination in order to file your lawsuit in due time. After a detailed consultation, we will prepare a draft for your lawsuit nationwide. Our law firm will initiate the next steps against your employer on an individual basis.


Which information is needed from your side?

In order to successfully process your action for dismissal protection, we need your employment contract, the notice of termination, the pay slip and any supplementary agreements. If you possess legal expenses insurance, you should get in touch with yourinsurance about the coverage of the costs.


What steps should you take yourself after a termination?

First of all, it is important that you register as unemployed with the employment office within three days. If you do not do this, you may generally be blocked from working. This blocking period furthermore leads to the initiation of a termination agreement. Hence, our law firm strongly advises to initiate countermeasures in time.


What severance pay am I entitled to?

Generally, there is no legal entitlement to severance pay as it is regularly the result of negotiations between the employer and the employee. As a consequence of an effective termination, the employee loses his or her job. Therefore, severance pay compensates for a future loss of earnings. Thus, the assessment of its appropriateness depends on the individual case.

There is a rule of thumb for severance pay in dismissal protection proceedings: if the dismissal does not prove to be obviously justified or unfounded, half a gross monthly salary per year of employment is assumed.

We will provide a fictive calculation as an example. If the employee had a gross monthly salary of € 3,600 at last and receives notice of termination from his employer after 6 years of employment, the calculation looks as follows:

3,600 € gross x 0.5 x 6 years of employment = 10,800 € severance pay.

The employee must know this standard severance pay when going into the negotiation.

Should there be doubts about the effectiveness of the termination, this may significantly increase the severance pay. For example, doubts about the effectiveness can arise from the fact that the dismissal is not socially justified within the meaning of the Dismissal Protection Act (KSchG), that the employer has made an incorrect social selection, that the dismissal issigned by a person who has not proven his or her power of attorney, that the dismissal is not specific enough, that in the case of an extraordinary dismissal the reason does not exist, is already time-barred or the warning is missing. An experienced lawyer recognises the weak points and knows how to use them to obtain the highest possible compensation.


What costs can I expect with this procedure?

Our law firm offers you a free initial consultation, as every termination involves an individual component. In the course of this consultation, we will highlight any further costs that may arise. If you possess legal expenses insurance, your entire costs will be covered by the insurance.


Am I eligible for legal aid?

You may apply for legal aid if you cannot pay for the dismissal protection proceedings from

your own funds. We help you by applying for it at court. To do this, you fill out a statement about your financial situation and attach your receipts and send them to us.

The advantage of the assumption of legal costs is that the costs incurred will be settled with the state treasury if the application is approved. This means that you will either not incur any costs at all or you will pay them back in adjusted instalments.


How do I know if my employer has given me proper notice?

We support you by checking whether your employer has complied with the legal requirements for termination.

In the case of ordinary termination, the statutory notice periods according to § 622 BGB must be observed. As a rule, a notice period of four weeks applies here, which must be received by the end of the month or the 15th. If your employer exceeds this notice period, you can only be dismissed on the next notice date.

However, the notice period can be extended according to § 622 para. 2 BGB. Additionally, it matters how long you have been working for the company. Nevertheless, if you are still in the probationary period, the notice period is reduced to two weeks according to § 622 para. 3 BGB.

We will first determine your individual deadline regulation, as the statutory regulation according to § 622 BGB may not apply if your employer has agreed a special regulation in the employment contract.


We will therefore be happy to check for you whether an ordinary termination can be considered in your case.


What happens in the event of termination without notice?

In order to terminate without notice, certain reasons must be met that affect the relationship of trust between you and your employer. Only if these reasons exist does the employment relationship not have to be continued until the expiry of the notice period according to § 626 BGB.

We are happy to advise you free of charge on the next steps in your case!

– 0431/ 99 69 70 80

– info@ingogasser.de

Advantages of legal action against dismissal

Our longstanding experience show that workers' actions for continued employment increase employers willingness to negotiate. We therefore recommend that you take advantage of our free initial consultation in order to become aware of your chances.


Kündigungsschutzklage

Kündigung: was nun?

Die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn spezifische Voraussetzungen eingehalten werden. Anderenfalls ist Ihre Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter.

Wichtig ist: Nach 3 Wochen verlieren Sie den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes, wenn Sie bis dahin keine Kündigungsschutzklage eingereicht haben. Lag die Rechtswidrigkeit der Kündigung in einem Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz, können Sie sich darauf nicht mehr berufen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Treten Sie deshalb direkt nach dem Zugang Ihrer Kündigung mit uns in Verbindung, um Ihre Klage fristgerecht zu erwirken. Wir erstellen Ihre Klage und vertreten Sie persönlich bundesweit vor Gericht. Bevor wir die Klage einreichen, besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Einigung. Liegen diese vor, treten wir für Sie schon vor der Klage an die Gegenseite heran. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine zeitnahe Lösung oft Vorteile bietet.

Welche Informationen benötigen wir von Ihnen?

Um Ihre Kündigungsschutzklage erfolgreich zu bearbeiten, benötigen wir Ihren Arbeitsvertrag, Kündigung, Entgeltabrechnung sowie mögliche Änderungsverträge von Ihnen. Auch sollten Sie sich im Falle einer Rechtsschutzversicherung mit dieser in Verbindung setzen, um sich über eine mögliche
Kostenübernahme zu informieren.

Welche Schritte sollten Sie selbst nach einer Kündigung einleiten?

Zunächst ist es relevant, dass Sie sich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt als arbeitslos melden. Sollten Sie dieses nicht tun, kann Ihnen eine Zeit auferlegt werden, in denen Sie vom Amt gesperrt werden. Zu dieser sogenannten Sperrzeit führt auch das Einleiten eines Aufhebungsvertrags, weshalb unsere Kanzlei Ihnen diese Maßnahme nicht empfiehlt.

Welche Abfindung steht mir zu?

Für den Vergleich im Kündigungsschutzverfahren gibt es eine Faustregel: erweist sich die Kündigung nicht als evident begründet oder unbegründet, wird für einen Vergleich von einem halben Bruttomonatsgehalt
pro Jahr der Beschäftigung ausgegangen.

Mit welchen Kosten kann ich bei diesem Verfahren rechnen?

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, da jede Kündigung eine individuelle Komponente mit sich bringt. Alle weiteren Ausgaben werden wir mit Ihnen in diesem Gespräch transparent machen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, werden Ihre gesamten Kosten durch die Versicherung übernommen.

Habe ich einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

Die Prozesskostenhilfe kann ihrerseits beantragt werden, wenn Sie das Kündigungsschutzverfahren nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Wir können diese vor Gericht für Sie beantragen. Dazu füllen Sie die eine Erklärung aus, die über Ihre finanzielle Situation informiert und fügen Ihre belegenden Dokumente an und senden sie an uns.

Der Vorteil der Prozesskostenübernahme ist, dass im Falle einer Gewährung die anfallenden Kosten mit der Staatskasse verrechnet werden. Somit kommen entweder gar keine Kosten auf Sie zu oder Sie zahlen diese in angepassten Raten zurück.

Woher weiß ich, ob mein Arbeitgeber mir ordentlich gekündigt hat?

Wir prüfen für Sie, ob Ihr Arbeitgeber die gesetzlich geforderten Voraussetzungen für eine Kündigung eingehalten hat. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB berücksichtigt werden. Hierbei gilt generell eine Frist von vier Wochen, die jeweils zum Ende des Monats oder zum 15. eingehen muss. Wenn Ihr Arbeitgeber diese Frist überschreitet, können Sie nur zum nächsten Kündigungszeitpunkt gekündigt werden.

Allerdings kann sich die Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 2 BGB verlängern. Dabei ist es relevant, wie lange Sie bereits im Unternehmen tätig waren. Wenn Sie sich allerdings noch in der Probezeit befinden, verkürzt sich die Frist gemäß § 622 Abs. 3 BGB auf zwei Wochen.

Wir ermitteln für Sie zunächst Ihre individuelle Fristenregelung, da die gesetzliche Regelung nach § 622 BGB unter Umständen nicht anzuwenden ist, wenn Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine spezielle Regelung vereinbart hat.

Daher übernehmen wir für Sie gern die Überprüfung, ob in Ihrem Fall eine ordentliche Kündigung vorliegt.

Lassen Sie sich kostenlos beraten

Gerne beraten wir Sie kostenfrei, welche nächsten Schritte in ihrem individuellen Fall einzuleiten sind!
Rufen Sie uns ganz einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Das Team der Kanzlei Ingo Gasser freut sich auf Ihre Anfrage und hilft Ihnen gerne weiter!

Frequently asked questions

Was geschieht im Falle einer fristlosen Kündigung?

Für eine fristlose Kündigung müssen bestimmte Gründe vorliegen, die sich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Abreitgeber auswirken. Nur beim Eintreten dieser Gründe muss gemäß § 626 BGB das Dienstverhältnis nicht bis zur Kündigungsfrist weitergeführt werden.

Hat man Anspruch auf Abfindung bei Kündigung ?

Einen Anspruch auf Abfindung sieht das Gesetz regelmäßig nicht vor. Die Abfindung muss ausgehandelt werden. Das geschieht im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nur in besonderen Fällen kann auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung geklagt werden.

Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage?

Die Höhe der Abfindung ist regelmäßig das Ergebnis der Verhandlungen. Eine grobe Faustregel besagt, dass für die Höhe der Abfindung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung angemessen ist. Diese Regel sollte im Kopf haben, wer sich in Verhandlungen über die Abfindungshöhe begibt.

Kann gegen eine Kündigung geklagt werden?

Gegen eine Kündigung kann Kündigungsfeststellungsklage erhoben werden. Zuständig ist das Arbeitsgericht. Geklagt wird auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet worden ist, sondern zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.

Steht mir als Teilzeitbeschäftigtem der gleiche Lohn zu ?

Gegen eine Kündigung kann Kündigungsfeststellungsklage erhoben werden. Zuständig ist das Arbeitsgericht. Geklagt wird auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet worden ist, sondern zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.

Arbeitsrecht Kündigung Arbeitnehmer

Bei einer Kündigung des Arbeitnehmers entfällt in der Regel die Abfindung. Außerdem tritt regelmäßig eine 12-Wochen-Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld ein, § 159 SGB III.

Arbeitsrecht Kündigung ohne Grund

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss der Grund in der Kündigungserklärung nicht angegeben werden. Anders ist es bei der Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses.