Audi Schadensersatz
Schadenersatz wegen vorsätzlicher Schädigung im Abgasskandal bei Audi-Modellen im Detail
Betroffene Modelle
Erfahren Sie welche Modelle betroffen sind und ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben
Eigene Urteile
Wir haben für eine Vielzahl von Mandanten bereits
erfolgreich Klagen gegen Audi durchgesetzt
Erfolgreich im Audi Abgasskandal
Der Audi Abgasskandal und die betroffenen Modelle
Zahlreiche Landgerichte und auch Oberlandesgerichte haben die Audi AG inzwischen zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, bei Fahrzeugen mit 3-Liter-V6-TDI-Motoren und 4,2-Liter-V8-TDI-Motoren, verurteilt. Die
dabei von Rechtsanwalt Dr. Gasser erwirkten
Urteile zeigen, dass sehr gute Aussichten bestehen, Schadenersatzansprüche gegen Audi zeitnah durchzusetzen.
Audi spielt im Abgasskandal eine zentrale Rolle. Die VW-Tochter entwickelt innerhalb des Konzerns die V6- und V8-Dieselmotoren mit 3 beziehungsweise 4,2 Litern Hubraum. Auch bei Letzteren wurden unzulässige Abschalteinrichtungen
festgestellt, so dass Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Das bestätigen die verpflichtenden Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamts. Zudem sind diese auch Gegenstand eines Strafverfahrens gegen damalige
Entscheidungsträger und Mitarbeiter der Beklagten vor dem Landgericht München.
Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat im Audi Abgasskandal an diversen Landgerichten und Oberlandesgerichten sehr erfolgreich Schadenersatzansprüche durchgesetzt.
Schadenersatz für Audi A6 – Ex-Audi-Chef Stadler räumt Betrugsvorwürfe ein
Audi muss Schadenersatz für einen Audi A6 Quattro 3.0 TDI leisten. Das hat das Landgericht Kiel bereits mit Urteil vom 8. Juli 2021 entschieden. Allerdings war dem Gericht ein Fehler bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung unterlaufen. „Dagegen sind wir vorgegangen, so dass unser Mandant am Ende eine deutlich höhere Entschädigungssumme erhalten hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Die Berufung von Audi hat zunächst das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und nun auch der BGH mit Urteil vom 27. März 2023 zurückgewiesen (Az.: VIa ZR 1140/22).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger einen Audi A6 Quattro 3.0 TDI im Oktober 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist ein 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen amtlichen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. „Wir haben daher geklagt und das LG Kiel hat unserem Mandanten Schadenersatz zugesprochen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
So weit war alles unstrittig. Allerdings ist dem Gericht bei der Berechnung der Entschädigungssumme ein Fehler zum Nachteil des Klägers unterlaufen. Er sollte nur eine Entschädigung von rund 6.900 Euros statt der geforderten knapp 15.300 Euro bekommen. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Wir haben daher die Berichtigung des Urteils beantragt und da sich das Landgericht Kiel zunächst nicht rührte, Berufung eingelegt. Als das LG Kiel wenig später sein Urteil auf die geforderte Entschädigungssumme von knapp 15.300 Euro korrigiert hat, haben wir die Berufung für erledigt erklärt.“
Da wollte Audi jedoch nicht mitspielen und schloss sich der Erledigungserklärung nicht an – erfolglos. Das OLG Schleswig entschied, dass sich die Berufung erledigt hat und der BGH hat dieses Urteil bestätigt. „Damit bleibt es dabei, dass unser Mandant die geforderte Entschädigungssumme erhält“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Ehemaliger Audi-Chef legt Geständnis ab
Audi hat eine Verantwortung für Abgasmanipulationen im Abgasskandal lange zurückgewiesen. Damit dürfte nach dem Geständnis des ehemaligen Audi-Chefs Rupert Stadler Schluss sein. Im Strafprozess vor dem Landgericht München räumte er am 16. Mai 2023 die Betrugsvorwürfe ein. Durch seine Verteidigerin ließ er vortragen, dass er zwar nichts direkt von den Abgasmanipulationen gewusst habe, diese aber als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen habe, obwohl er hätte einschreiten können. Durch das Geständnis entgeht Stadler voraussichtlich einer Haftstrafe und wird wohl mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Für zivilrechtliche Schadenersatzklagen im Abgasskandal hat das Geständnis zwar keine unmittelbare Bedeutung. „Audi wird sich aber nicht mehr länger mit Unwissenheit herausreden können. Nach dem Geständnis ist klar, dass die Abgasmanipulationen bis in höchste Vorstandskreise bekannt waren. Damit dürfte auch klar sein, dass die betroffenen Autokäufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Audi war im VW-Konzern für die Entwicklung und Produktion der größeren Dieselmotoren ab 3 Liter Hubraum zuständig. Diese Motoren wurden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen, sondern u.a. auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg eingesetzt. Das KBA hat für zahlreiche Modelle mit diesen Dieselmotoren verpflichtende Rückrufe wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. „Betroffene Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Das gilt umso mehr, nachdem der EuGH mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht hat, dass Schadenersatzansprüche schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Vorsatz muss den Autoherstellern demnach nicht mehr nachgewiesen werden. Dr. Gasser: „Dadurch wird die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche erleichtert.“
Betroffene Modelle Audi mit dem Motor EA 897, EA 897 evo und EA 897 gen2 evo
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für viele der nachfoldend genannten Modelle, wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung, einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Zu den vom KBA bemängelten Funktionen
gehört u.a. die sogenannte schnelle Motoraufwärmfunktion, die nahezu nur im Prüfzyklus aktiv ist, während im realen Straßenverkehr die Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes weitgehend ausbleibt.
Die Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und der Abgasnorm Euro 6 laufen unter den Bezeichnungen EA 896, EA 896 gen2, EA 897, EA 897 evo oder EA 897gen2 evo.
Die Motoren sind in folgenden Audi-Modellen ab 3 Liter Hubraum verbaut:
Rückrufe des KBA – Code 23X6
Unter Code 23X6 hat das KBA folgende Rückrufe wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet:
Weitere Rückrufe des KBA – Code 23X6
Zudem gibt es unter dem Code 23X6 ebenfalls Rückrufe wegen einer Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware.
Unter dem Code 23BX und der KBA Referenznummer gibt es außerdem noch einen Rückruf von Modellen des Audi A6 und A7 der Baujahre 2011 bis 2014, bei denen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden muss.
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Anwalt für E-Autos Dr. Ingo Gasser
E-Auto Softwaremängel & Reichweitenprobleme
Beim E-Auto können Reichweitenprobleme ebenso zu einem Sachmangel führen wie Softwaremängel. Betroffene Käufer können bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind geringer als in den Dieselskandal-Fällen, weil es auf ein Verschulden des Vertragspartners nicht ankommt.
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