Opel Rückruf
Auch bei Opel sind Fahrzeuge vom Rückruf betroffen
Betroffene Modelle
Erfahren Sie welche Modelle von Opel vom Abgasskandal betroffen sind
Software-Update
Ansprüche auf Schadensersatz bestehen auch nach dem Software Update
Opel Dieselskandal im Detail
Neueste Rechtsprechung
Verwaltungsgericht Schleswig: Rückruf im Abgasskandal für Opel Zafira, Cascada und Insignia rechtmäßig, Urteil vom 23.05.2023
Im Opel Abgasskandal muss Opel die Modelle des Zafira, Cascada und Insignia mit der Abgasnorm Euro 6 umrüsten und unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen. Einen entsprechenden Rückruf hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schon im Oktober 2018 angeordnet. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschied am 23. Mai 2023, dass die Anordnung rechtmäßig ist und verwies u.a. auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind (Az.: 3 A 3/20).
Im Oktober 2018 kam der Abgasskandal auch bei Opel an, als das KBA einen umfangreichen Rückruf für verschiedene Modelle anordnete. Konkret ging es um Modelle des Opel Zafira CDTi mit 1,6 bzw. 2,0 Liter-Motor, Opel Cascada 2,0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi mit der Abgasnorm Euro 6b und Baujahr vor 2017. Das KBA hatte bei den Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt, die entfernt werden mussten. Mit Hilfe von Software-Updates sollte die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge wiederhergestellt werden.
Opel muss unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen
Das VG Schleswig-Holstein hat nun entschieden, dass die Anordnung des KBA rechtmäßig ist. Die Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtungen und das Aufspielen des Software-Updates seien notwendig, da in den betroffenen Modellen u.a. sog. Thermofenster bei der Abgasrückführung verbaut seien. „Solche Thermofenster bewirken, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig arbeitet, bei sinkenden Außentemperaturen aber reduziert wird. Folge ist ein Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Das VG verwies auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der Abschalteinrichtungen nur in seltenen Ausnahmefällen zum unmittelbaren Schutz der Motors vor Beschädigung zulässig seien (Az.: C-873/19 u.a.). Thermofenster gehören demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und das VG hat die Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Opel musste im Laufe des Abgasskandals noch weitere Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. „Nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH haben betroffene Fahrzeughalter gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Denn das EuGH hat nicht nur festgestellt, dass die weit verbreiteten Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind, sondern auch, dass Fahrzeugkäufer schon dann Schadenersatzansprüche haben, wenn die Autohersteller unzulässige Abschalteinrichtungen auch nur fahrlässig verwendet haben (Az.: C-100/21).
„Dass den Autobauern kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden muss, erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das gilt nicht nur bei Opel, sondern auch bei Forderungen gegen andere Hersteller“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Opel dieselskandal im Detail
KBA ordnete Rückrufe an
Opel spielt im Abgasskandal zwar nicht die Hauptrolle, unbeteiligt ist der Rüsselsheimer Autobauer, der inzwischen zum Stellantis-Autokonzern gehört, allerdings auch nicht. Um Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen der Überschreitung des Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß vorzubeugen, wollte Opel die betroffenen Dieselfahrzeuge in einer freiwilligen Service-Aktion nachrüsten. Das hat offensichtlich nicht ganz funktioniert – Rückrufe des KBA gab es trotzdem.
Ärger gab es nicht nur mit dem KBA. Opel zahlte im Dieselskandal auch ein Bußgeld in Höhe von 64,8 Millionen Euro, das die Staatsanwaltschaft Frankfurt verhängt hatte, weil verschiedene Diesel-Modelle mehr Schadstoffe ausgestoßen haben
als angegeben. Mit der Zahlung der Geldbuße wurde das Ermittlungsverfahren gegen Opel „wegen Verletzung der Dokumentationspflichten“ abgeschlossen.
Der Opel Abgasskandal ist damit allerdings nicht beendet. Mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 ordnete das KBA den verpflichtenden Rückruf für Modelle des Opel Insignia, Opel Cascada und Opel Zafira mit der Abgasnorm Euro 6 an. Die Behörde hatte bei den betroffenen Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt, die entfernt werden musste. Ein weiterer Bescheid zu Astra, Corsa und Insignia wurde am 17.2.2022 erlassen. Mit Bescheid vom 8.7.2022 wurde ein Bescheid betreffend den Opel Grandland X erlassen.
Diese Opel sind betroffen (2,0 Liter)
Folgende Diesel-Modelle der Baujahre der 2012 bis 2016 sind von dem Rückruf unter dem Code E15-2025000 (17-R-021) betroffen; Opel Grandland X Rückruf KBA 11894 v. 8.7.2022 Bj. 2019-2022:
Opel hat sich lange und erfolglos gegen den Rückruf gewehrt. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht stellte schließlich mit Beschluss vom 6. November 2019 endgültig klar, dass Opel den Rückruf umsetzen muss (Az.: 5 MB 3/19). Das Landgericht Ravensburg hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Der Autobauer habe bei einem Opel Insignia 2.0 Liter eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Daher müsse Opel Schadenersatz leisten, entschied das Gericht mit Urteil vom 30.12.2022 (Az.: 2 O 200/22).
Auch die kleinen Opel sind betroffen (1,6 Liter)
Am 17. Februar 2022 folgte unter dem Code E222115640 (22-C-013) O7A)
ein weiterer Rückruf des KBA , von dem allein in Deutschland rund 74.500 Dieselfahrzeuge betroffen sind. Die Fahrzeuge müssen in die Werkstatt, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit
des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann. Betroffen sind Diesel-Modelle mit der Abgasnorm Euro 6. Am 3.11.2022 gab es einen weiteren Rückruf. Betroffen sind unter dem Code KCP Modelle des
Opel Meriva der Baujahre 2023 bis 2017.
Opel Software-Update
Software-Update kann Schaden nicht beseitigen
Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, muss der Rückruf befolgt werden. Ansonsten droht den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung. Welche mittel- und langfristigen Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Verschleiß und Verbrauch des Motors hat, ist allerdings ungewiss. Klar ist nach der gängigen Rechtsprechung allerdings, dass der Schaden für den Autokäufer bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden ist und durch ein Software-Update nicht beseitigt werden kann. Geschädigte Kunden im Opel Abgasskandal müssen sich daher nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern können Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen.
Anspruch auf Schadensersatz
Die Rechtsprechung hat sich im Abgasskandal grundsätzlich verbraucherfreundlich entwickelt. So hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass sich VW im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung grundsätzlich
schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19). Das Urteil bezieht sich zwar auf VW, lässt sich in vielen Fällen aber auch auf andere Autohersteller anwenden. Und somit auch auf den Opel Abgasskandal.
Rückenwind vom Europäischen Gerichtshof
Rückenwind für Schadenersatzklagen im Abgasskandal kommt auch vom Europäischen Gerichtshof.
Mit Urteil vom 21.3.2023 (C-100/21) hat der EuGH entschieden, dass die europarechtlichen Vorschriften über die Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen und die zutreffende EG-Übereinstimmungsbescheinigung auch den Schutz des Käufers bezwecken. Das betrifft auch den Opel-Abgasskandal.
Mit Urteil vom 17. Dezember 2020 (Az.: C-693/18) hatte der EuGH bereits klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus.
Opel Abgasskandal im Detail
Auto behalten und Schadensersatz kassieren
Nach einer erfolgreichen Schadenersatzklage kann der Autokäufer gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Der Kaufvertrag wird vollständig
rückabgewickelt. Alternativ dazu kann auch der sog. kleine Schadenersatz geltend gemacht werden. Dabei behält der geschädigte Käufer das Auto und hat Anspruch auf Ersatz des Minderwerts, den das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen
erlitten hat. Der BGH hat mit Urteil vom 6. Juli 2021 bestätigt, dass im Dieselskandal auch Anspruch auf den kleinen Schadenersatz geltend gemacht werden kann.
Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser vertritt seit 2016 sehr erfolgreich Mandanten im Dieselskandal. Spezialisiert auf den Abgasskandal hat er tausenden Mandanten zu ihrem Recht verholfen. Kompetente und persönliche Beratung im Vorfeld einschließlich sorgfältiger Ermittlung der Tatsachengrundlage sind die Basis des Erfolgs.
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Anwalt für E-Autos Dr. Ingo Gasser
E-Auto Softwaremängel & Reichweitenprobleme
Beim E-Auto können Reichweitenprobleme ebenso zu einem Sachmangel führen wie Softwaremängel. Betroffene Käufer können bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind geringer als in den Dieselskandal-Fällen, weil es auf ein Verschulden des Vertragspartners nicht ankommt.
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