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Rückruf für Opel Grandland X wegen „Abweichungen von Abgasvorschriften“

Opel muss Modelle des Grandland X zurückrufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), dass es bei den betroffenen Modellen zu „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich Prüfstandsmessung“ gekommen ist.

Wie das KBA in seiner Rückrufdatenbank am 8. Juli 2022 weiter veröffentlicht, sind Modelle des Opel Grandland X der Baujahre 2020 und 2021 betroffen. Weltweit handelt es demnach um 9.420 Fahrzeuge. In Deutschland werden rund 5.100 Grandland X unter dem Rückruf-Code O8R in die Werkstatt geordert. Dort soll ein Software-Update des integrierten System-Interface (BSI) und mehrerer anderer Steuergeräte aufgespielt werden.

In dem Rückruf ist zwar nicht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rede. Offensichtlich haben aber die Abgasuntersuchungen nicht den behördlichen Anforderungen entsprochen. „Da nun ein Software-Update bei den Fahrzeugen erforderlich ist, liegt die Vermutung nah, dass ohne das Update gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden. Möglicherweise werden Grenzwerte für den Emissionsausstoß überschritten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Weitere Angaben zu den Hintergründen des Rückrufs macht das KBA nicht. Betroffene Grandland-Fahrer können aber von Opel nähere Informationen zu den Gründen des Updates und seinen Folgen verlangen, bevor sie es aufspielen lassen.

Eine gewisse Skepsis ist durchaus geboten, denn auch Opel ist im Abgasskandal kein unbeschriebenes Blatt mehr. Erst im Februar 2022 hatte das KBA einen umfassenden Rückruf für Modelle des Opel Astra, Opel Corsa und Opel Insignia wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet. Betroffen waren Modelle der Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 und 1,6 Liter Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6. 2018 gab es einen Rückruf für Modelle des Opel Zafira, Cascada und Insignia.

Nun ein Rückruf wegen Abweichungen von Abgasvorschriften. Klar ist, dass die Fahrzeuge einen Sachmangel aufweisen und die Käufer einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels haben. Weniger klar ist, ob sich der Mangel durch ein Software-Update beseitigen lässt. „Wurden die Käufer über die tatsächlichen Abgaswerte des Fahrzeugs getäuscht, ist ihnen schon mit dem Kauf des Fahrzeugs ein Schaden entstanden. Ein Update reicht dann nicht aus. Vielmehr haben die Käufer dann Anspruch auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Dr. Gasser ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und hat schon zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertreten.

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