Schadensersatz für Anlegerin wegen Falschberatung
Das UniImmo Urteil LG Stuttgart, Aktenzeichen 12 O 287/24, zeigt, dass Anleger Chancen auf Schadensersatz haben. Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI hat im vergangenen Sommer rund 800 Millionen Euro an Wert verloren. Duch die massive Abwertung haben die Anleger erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Das Geld muss jedoch nicht verloren sein, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart zeigt (Az. 12 O 287/24). Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine Anlegerin Anspruch auf Schadenersatz hat. Die Volksbank Böblingen als beratende Bank müsse ihr ihre Geldanlage vollständig zurückzahlen.
Zur Begründung wurde in dem UniImmo Urteil LG Stuttgart ausgeführt, dass die Anlegerin von der Volksbank falsch beraten worden war, berichtete u.a. das Handelsblatt am 15. Mai 2025 online. Obwohl die Anlegerin sich nach eigenen Angaben als sicherheitsorientiert bezeichnete, habe der Bankberater ihr eine Beteiligung am UniImmo Wohnen ZBI empfohlen. Dabei sei ihr die Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage dargestellt worden, ähnlich sicher wie Festgeld.
Das deckt sich mit Aussagen, die Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser in Gesprächen mit Anlegern des UniImmo Wohnen ZBI regelmäßig hört. „Die Anleger berichten, dass ihnen die Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage angepriesen wurde. Zum Beleg wurde dann auch darauf hingewiesen, dass der Fonds mit dem niedrigen Risikoindikator 2 eingestuft wurde“, so der erfahrene Rechtsanwalt, der bereits zahlreiche Anleger des Fonds gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Das UniImmo Urteil LG Stuttgart bestärkt die Anleger gegen die Berater vorzugehen.
Dass das Risiko beim uni immo wohnen zbi keineswegs so gering ist wie es in vielen Anlageberatungsgesprächen dargestellt wurde, mussten die Anleger im Sommer 2024 erfahren, als die Fondsimmobilien neu bewertet werden mussten und der Wert des Fonds darauf hin um rund 17 Prozent einbrach. „Bei Immobilienfonds gibt es immer verschiedene Risiken wie Wertschwankungen auf dem Immobilienmarkt, Leerstände oder erhöhten Sanierungsbedarf. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger über die Risiken aufgeklärt werden. Zudem dürfen sicherheitsorientierten Anlegern keine riskanten Vermögensanlagen empfohlen werden“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
UniImmo Urteil LG Stuttgart stellt klar: Die Bank hätte aufklären müssen
Das wurde auch in dem UniImmo Urteil LG Stuttgart klargestellt. Die Bank hätte die Anlegerin über die Risiken beim Vertrieb des UniImmo Wohnen aufklären müssen. Gegen diese Pflicht habe sie verstoßen und sich daher schadenersatzpflichtig gemacht. Die Volksbank kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Dass die Risikoeinstufung mit dem Wert 2 bzw. 3 im Basisinformationsblatt zu niedrig ist, hat bereits das LG Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 21. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 HK O 5879/24) und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stattgegeben. Ein Anleger werde durch einen zu niedrigen Risikoindikator über sein tatsächliches Risiko getäuscht, machte das Gericht deutlich. Der Fondsinitiator ZBI hat bereits Berufung eingelegt.
Das LG Nürnberg-Fürth folgte der Argumentation der Verbraucherschützer und gab der Unterlassungsklage statt. Der Fondsmanager ZBI darf das Risiko beim offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI nicht mehr mit 2 bzw. 3 angeben. Diese Risikobewertung entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Die Einschätzung des Risikos das investierte Geld zu verlieren, sei für den Verbraucher das entscheidende Kriterium für seine Anlageentscheidung. Dabei orientiere er sich maßgeblich an der Risikoeinstufung im Informationsblatt. Werde der Risikoindikator zu niedrig angegeben, werde der Verbraucher über sein Risiko getäuscht, machte das Gericht weiter deutlich.
Auch wenn weder das UniImmo Urteil LG Stuttgart noch das Urteil des LG Nürnberg-Fürth rechtskräftig sind, zeige sich, dass die Anleger gute Chancen auf Schadenersatz haben, so Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Anleger müssen über alle Aspekte, die für ihre Anlageentscheidung von Bedeutung sind, aufgeklärt werden. Dazu gehört natürlich auch die Aufklärung über die Risiken, die weder im Basisinformationsblatt noch von den Anlageberatern verharmlost werden dürfen.
Rechtsanwalt Dr. Gasser steht betroffenen Anlegern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Er vertritt bereits mehrere Anleger. Das UniImmo Urteil LG Stuttgart, 12 O 287/24, stärkt die Betroffenen.
Mehr Informationen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/uniimmo-wohnen-zbi-risiko-zu-gering-eingestuft-239617.html
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