Abgasskandal

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Schadensersatz nach BGH v. 26.6.2023

Bundesweit tätig

Mandanten aus ganz Deutschland, jede betroffene Marke im Abgasskandal

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Abgasskandal: Schadensersatz erfolgreich durchsetzen


Hintergrundinformationen zum Abgasskandal

Seit 2015 gibt es den Skandal um die Manipulation der Abgaswerte bei VW und anderen Automobilherstellern. Betrügerische Software sorgte dafür, dass die Abgaswerte im Testbetrieb falsch gemessen wurden. Die Konsequenzen waren gravierend und betrafen nicht nur die Umwelt, sondern auch zahlreiche betroffene Verbraucher.

Falsche Abgaswerte

Durch die Manipulation der Abgaswerte wurden Autos zugelassen, die die gesetzlichen Grenzwerte überschritten haben.

Manipulation

Die Manipulationen an der Motorsteuerung wurden bewusst verschwiegen.


Das BGH-Urteil vom 26.6.2023

Der Bundesgerichtshof hat im Abgasskandal entschieden, dass geschädigte Verbraucher gegen die Autohersteller vorgehen können. Sie haben Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Das Urteil hebt damit die Entscheidungen von vorherigen Instanzen auf und stärkt die Position der Verbraucher. Das BGH-Urteil betont die Pflicht der Hersteller, die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge einzuhalten und ihre Kunden nicht zu täuschen.


Folgen des Urteils für betroffene Verbraucher

Betroffene Verbraucher haben Anspruch auf Schadensersatz und – bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung – auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Wertverlust des Autos wird erstattet und der Käufer erhält sein Geld zurück. Verbraucher müssen hierfür jedoch aktiv werden und ihre Ansprüche geltend machen.

Rückabwicklung des Kaufvertrags

Verbraucher können bei vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung den Kaufvertrag rückabwickeln lassen und ihr Geld zurückbekommen abzüglich eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer.

Schadensersatz

Betroffene Verbraucher haben Anspruch auf Schadensersatz für den erlittenen Wertverlust des Autos.

Hilfe vom Anwalt

Rechtsanwalt Dr. Gasser unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.


Abgasskandal – Chancen auf Schadenersatz nach BGH-Urteilen besser denn je

Der Bundesgerichtshof ist im Abgasskandal erwartungsgemäß der Rechtsprechung des EuGH gefolgt und hat die Hürden für Schadenersatzansprüche mit Urteilen vom 26. Juni 2023 erheblich gesenkt (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22). Schadenersatzansprüche bestehen demnach schon bei fahrlässigem Handeln des Autoherstellers. Das gilt auch für das von zahlreichen Autoherstellern verwendete Thermofenster bei der Abgasreinigung, das laut EuGH grundsätzlich zu den unzulässigen Abschalteinrichtungen zählt.

Schadensersatz zwischen 5% und 15 %

„Zahlreiche Dieselfahrer haben nun die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Das gilt nicht nur bei Fahrzeugen von Mercedes oder der VW­-Konzerns, sondern auch bei Opel, BMW, Fiat und vielen anderen. Gerade Thermofenster bei der Abgasreinigung wurden von vielen Autobauern verwendet“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Kläger das Auto behalten und erhält Schadenersatz in Höhe zwischen 5 und 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises.

Fahrlässigkeit genügt

Bislang war der BGH davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche nicht schon dann bestehen, weil der Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Er musste auch vorsätzlich gehandelt haben. Genau dieser Vorsatz muss nun aber nicht wieder mehr nachgewiesen werden. Der EuGH hatte schon am 21. März 2023 entschieden, dass schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche begründet (Az.: C-100/21). Dieser Rechtsprechung hat sich der BGH nun angeschlossen.


Dabei stellten die Karlsruher Richter klar, dass die Käufer beim Erwerb eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung immer auch einen Schaden erlitten haben. Denn es liege auf der Hand, dass sie ein Auto, dem wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen der Verlust der Zulassung droht, nicht zum vereinbarten Kaufpreis erworben hätten. Vielmehr dürfen sie erwarten, dass ein Fahrzeug beim Kauf auch die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.


Bei der Berechnung des Schadenersatzes geht der BGH neue Wege: Die Höhe richte sich nach dem sog. Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz. Gemeint ist die Differenz aus dem gezahlten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs. Dieser Schadenersatz müsse zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegen. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Je nach Fahrzeug dürfte der Schadenersatz mehrere tausend Euro betragen.“


Der BGH hatte über drei Schadenersatzklagen zu entscheiden. Eine Klage war von einem Käufer eines Mercedes 220 Diesel. Er hatte das Fahrzeug 2017 mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut habe, u.a. ein Thermofenster und eine sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (Az. VIa ZR 1031/22).


Im Verfahrenen zum Aktenzeichen VIa ZR 335/21 hatte der Kläger 2017 einen VW Passat als Gebrauchtwagen mit einem Dieselmotor des Typs EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 gekauft. Da in dem Motor unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. in Form eines Thermofensters zum Einsatz kämen, mache er Schadenersatzansprüche geltend.


Im dritten Fall hatte der Käufer eines Audi SQ5 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und einem 3-Liter-Dieselmotor auf Schadenersatz geklagt. Für dieses Modell hatte das Kraftfahrt-Bundesamt schon Ende 2017 einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Aufheizstrategie angeordnet. Der Haken: Der Kläger hatte das Fahrzeug erst im Mai 2018 gekauft (Az. VIa ZR 533/21).


Die Schadenersatzklagen hatten bislang keine Erfolg, weil die Gerichte keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Autohersteller sehen. Der BGH hat die Urteile nun gekippt und an die zuständigen Gerichte zurückverwiesen. Diese müssen nun prüfen, ob die Autohersteller bei der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen zumindest fahrlässig gehandelt und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht haben.


Die Klagen haben nun gute Erfolgsaussichten. Nach den aktuellen BGH-Urteilen sind die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal besser denn je“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.




Abgasskandal reloaded – am 21.03.2023 hat der EuGH in der Rechtssache C-100/21, „QB gegen Mercedes-Benz GROUP AG“ entschieden



Am 21.3.2023 hat der EuGH im Dieselskandal entschieden, dass die Autohersteller den Käufern schon für Fahrlässigkeit haften. 
In Bezug auf die europarechtlichen Rechtsfragen ist der BGH verpflichtet, die Auslegung des EuGH zu beachten. Die allein dem deutschen Recht entstammenden Rechtsfragen unterliegen dieser Bindung nicht.

Der EuGH ist als höherrangiges Gericht anzusehen. Die nationalen Gerichte sind verpflichtet, die Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union zu berücksichtigen (BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 2009, 2 BvG 2/08, Rn. 333). Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschriften in der durch den Gerichtshof vorgenommenen Auslegung auch auf andere Rechtsverhältnisse und Rechtstreitigkeiten anwenden müssen.



Warum ist die Entscheidung wichtig?


Bislang wird von den deutschen Gerichten für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen den Autohersteller die Vorschrift des § 826 BGB als Anspruchsgrundlage herangezogen. Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch nach dieser Vorschrift ist eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens des Autoherstellers. Diese Voraussetzung entfällt bei der Anspruchsgrundlage aus § 823 Abs. 2 BGB. Danach reicht bereits Vorsatz und Fahrlässigkeit. Voraussetzung ist hier aber, dass gegen ein Schutzgesetz verstoßen wird. Als Schutzgesetz kommen die europarechtlichen Vorschriften über das Verbot unzulässiger Abschalteinrichtungen, geregelt in der VO (EG) 715/2007, und über die EG-Übereinstimmungserklärung in Betracht. Nach der bisherigen Auffassung der deutschen Gerichte sind dies keine Schutzgesetze, weil sie nicht den Schutz des Einzelnen bezwecken sollen. Das sieht der EuGH anders.


Fahrlässigkeit im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Abgasvorschriften

Liegt die nach dem Urteil des EuGH vom 21. 3. 2023 erforderliche Fahrlässigkeit der Fahrzeughersteller vor?

Das für § 823 Abs. 2 BGB erforderliche Verschulden muss sich nur auf die Normverletzung, nicht auf die Verletzung des geschützten Individualinteresses beziehen, wenn die Individualverletzung nicht selbst Tatbestandsvoraussetzung des Schutzgesetzes ist (BGHZ 7, 198; 34, 375; VersR 1987, 1014).

Eine weitere Einschränkung des Verschuldenserfordernisses ergibt sich daraus, dass bei Vorliegen einer objektiven Schutzgesetzverletzung regelmäßig das Verschulden vermutet wird (BGHZ 51, 91; 116, 104; NJW 1985 1774). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Umschreibung des Verhaltens im objektiven Tatbestand bereits den Schluss auf das Verschulden nahelegt (BGHZ 116, 104; VersR 1984, 270).

Sowohl Art. 3 Nr. 10, 5 Abs. 1 und 2 VO (EG) 715/2007, als auch §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV knüpfen an die Beschreibung eines Verhaltens. Zum einen geht es um das Verbot, Kraftfahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen des Emissionskontrollsystems in den Verkehr zu bringen. Zum anderen geht es um das Verbot, Kraftfahrzeuge ohne gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung in den Verkehr zu bringen.

Mit der Übereinstimmungsbescheinigung erklärt der Hersteller, dass ein Fahrzeug aus der Baureihe zum Zeitpunkt seiner Herstellung allen Rechtsakten entspricht (Art. 3 Nr. 36 der Richtlinie 2007/46/EG). Enthält das Fahrzeug mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung des Emissionskontrollsystems, die bei der Beantragung der EG-Typgenehmigung nicht angegeben wurde, liegt ein objektiv sorgfaltswidrigen Verhalten vor.

Der EuGH hat so entschieden, wie von dem Generalanwalt Rantos beantragt. Deshalb verbessern sich die Chancen der geschädigten Dieselkäufer erheblich, weil es dann auf die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung überhaupt nicht mehr ankommen dürfte. Das gilt auch für Wohnmobile. Geschädigte, die bereits einen verpflichtenden Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes für ihr Fahrzeug erhalten haben, können sich darauf auch im zivilrechtlichen Schadensersatzprozess berufen. Wegen der Tatbestandswirkung des Rückrufbescheids steht fest, dass das Fahrzeug mindestens eine unzulässige Abshalteinrichtung enthält. Die Zivilgerichte können das nicht mehr in Zweifel stellen.



Rechtsschutzversicherung kann Deckungszusage nicht wegen vermeintlich fehlender Erfolgsaussicht verweigern




Bestimmte Rechtsschutzversicherungen haben die Übernahme von Deckungsschutz für die beabsichtigte Rechtsverfolgung in Dieselskandal-Fällen mit der Begründung verweigert, der beabsichtigten Rechtsverfolgung fehle die hinreichende Erfolgsaussicht. Dazu haben diese Rechtsschutzversicherer sich auf die – frühere – Rechtsprechung des BGH berufen, wonach die europarechtlichen Abgasvorschriften keine Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB seien. Diese Rechtsprechung ist durch das Urteil des EuGH vom 21.3.2023 in der Rechtssache C-100/21 überholt, wie auch der BGH anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 8.5.2023 hat durchblicken lassen.


Kommt es darauf überhaupt an? War die Rechtsschutzversicherung nicht bereits aufgrund des geltendgemachten Anspruchs aus § 826 BGB verpflichtet, Deckungsschutz zu erteilen?


Das Landgericht Rottweil hat mit einem überzeugenden Urteil vom 12.5.2023 in einem EA 288-Fall entschieden, dass die Rechtsschutzversicherung schon im Hinblick auf den geltend gemachten Anspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eintrittspflichtig ist. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung – auch für die Berufungsinstanz – kann in derartigen Fällen nicht wegen vermeintlich fehlender Erfolgsaussicht verneint werden.


Beim Schadensersatz-Rechtsschutzfall kommt es nicht auf die objektiven Gegebenheiten, sondern auch die Vorgänge an, die vom Versicherungsnehmer behauptet werden, für die der Anspruchsgegner ihm gegenüber haftungsrechtlich verantwortlich sein soll und durch die er ihn geschädigt haben soll. Auf Schlüssigkeit und Beweisbarkeit des Vortrags kommt es hier nicht an. Das hat der BGH bereits in mehreren Entscheidungen bestätigt. Es ist nicht Aufgabe des Versicherungsnehmers, dem Rechtsschutzversicherer nachzuweisen, dass ihm ein Anspruch gegenüber dem Hersteller tatsächlich zusteht und er zu den tatsächlich nachweisbar Betroffenen von Abgasmanipulationen zählt. Dieser Nachweis obliegt dem Versicherungsnehmer nur in dem gegen den Automobilhersteller zu führenden Verfahren.


Entsprechendes gilt, wenn der Versicherungsnehmer bedingungsgemäß die Möglichkeit hat, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines Stichentscheids zu beauftragen.


Betroffene Geschädigte sollten die ablehnende Entscheidung der Rechtsschutzversicherung deshalb nicht hinnehmen.


Dieselskandal Daimler


Die Entscheidung des EuGH vom 21. März 2023 wird sich auf die Mercedes-Fälle erheblich auswirken. Denn gerade die Mercedes-Benz GROUP AG bestreitet die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Sollte der EuGH den Schutzgesetzcharakter der europarechtlichen Vorschriften bejahen, wären auch Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB erfolgversprechend, für die bereits einfache Fahrlässigkeit ausreichen.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 21.02.2023 ist das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, einen Rückrufbescheid gegen den Hersteller zu erlassen, wenn das Emissionskontrollsystem des Fahrzeugs ein Thermofenster enthält.
Es gibt einen neuen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 20.02.2023 für Fahrzeuge Mercedes-Benz A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA.

Die Mercedes-Benz Group AG muss die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt holen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionkontrollsystems entfernt werden kann. Für die betroffenen Mercedes-Fahrer bedeutet der Rückruf, dass sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen, damit es in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird und seine Zulassung nicht verliert. Da das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf angeordnet hat, muss dieser befolgt werden. Mehr: Mercedes Abgasskandal 2023 I Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser


Volkswagen Abgasskandal

Auf Millionen Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA189 könnte im VW-Abgasskandal ein erneuter Rückruf zukommen. Denn das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20.02.2023 entschieden, dass das Software-Update rechtswidrig ist und den Freigabebescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) aufgehoben.

Auch der Motortyp EA 288 des Volkswagenkonzerns ist vom Dieselskandal betroffen. Das Aggregat ist der Nachfolgemotor des EA 189 und steht im Verdacht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Der EA 288 wird seit 2012 bei Dieselfahrzeugen der marken VW, Audi, Deat und Skoda mit einem Hubraum bis 2 Litern verbaut. Auch im Volkswagen Abgasskandal wären Klagen aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den europarechtlichen Vorschriften erfolgversprechend, wenn der EuGH entscheidet, wie von dem Generalanwalt beantragt. Mehr: VW Abgasskandal 2023 I Erfolgreich I Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Wenn Sie wissen wollen, welche Chancen Sie im Dieselskandal haben, rufen Sie mich an oder senden mir eine E-Mail unter gasser@ingogasser.de. Ihr Rechtsanwalt im Abgasskandal.


Abgasskandal Wohnmobile



In der Zwischenzeit haben viele Gerichte Fiat bei Wohnmobilen zu Schadensersatz aufgrund des Einsatzes unzulässiger Abschalteinrichtungen verurteilt. Dabei geht es im kern darum, dass der Autohersteller einen Timer einsetzt, der dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird. So ist sie genau lang genug für den ca. 20 minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv. Danach wird die Abgasreinigung vermindert und der Stickoxid-Ausstoß steigt an. Nach der Auffassung der Gerichte wurden die Käufer von Wohnmobilen durch den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und haben gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadensersatz. Mehr: Wohnmobile Abgasskandal 2023 erfolgreich I Dr. Ingo Gasser

Abgasskandal Opel

Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete mit Bescheid vom 17.10.2018 den verpflichtenden Rückruf für die Modelle Opel Insignia, Opel Cascada und Opel Zafira mit der Abgasnorm Euro 6 an. Die Behörde hatte bei den betroffenen Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt. Diese musste entfernt werden. es gab dann noch weitere Rückrufbescheide zu Opel Astra, Opel Corsa und opel Insignia am 17.02.2022. Am 08.07.2022 wurde ein Rückrufbescheid betreffend den Opel Grandland X erlassen.

Da es sich jeweils um einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes handelt, muss der Rückruf befolgt werden. Ansonsten droht den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung. Ungewiss ist, welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Verschleiß und Verbrauch des Motors der Fahrzeuge hat. Nach der gängigen Rechtsprechung ist aber klar, dass der Schaden für den Autokäufer bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden ist und durch ein Software-Update nicht beseitigt werden kann. Geschädigte Opel Kunden müssen sich daher nicht mit einem Software-Update abspielen lassen, sondern können im Opel Abgasskandal Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Mehr: Opel Abgasskandal 2023

Audi Abgasskandal

Im Dieselskandal spielt Audi eine zentrale Rolle. Innerhalb des Konzerns entwickelt die VW-Tochter die V6- und V8-Dieselmotoren mit 3 bzw. 4,2 Litern Hubraum. Auch hier wurden unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt, so dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. das bestätigen die verpflichtenden Rückrufbescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes. Diese sind auch Gegenstand eines Strafverfahrens gegen damalige Entscheidungsträger und Mitarbeiter der Audi AG vor dem Landgericht München. Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat bereits zahlreiche Schadensersatzansprüche bei diversen Landgerichten und Oberlandesgerichten erfolgreich durchgesetzt

Porsche Abgasskandal

Auch Porsche ist in den Dieselskandal verwickelt. Porsche hat seine Dieselmotoren von der Audi AG bezogen. Die Motoren einschließlich des Emissionskontrollsytems wurden von Audi entwickelt und hergestellt. Schadensersatzklagen sind aus diesem grund gegen die Audi AG zu richten. Die Erfolgsaussichten im Porsche-Abgasskandal sind sehr gut. Mehr: Porsche Abgasskandal 2023 I Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Widerruf

Kreditverträge zur Finanzierung eines Autokaufs, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, lassen sich auch heute noch widerrufen, wenn den Banken bei den Pflichtangaben oder der Widerrufsbelehrung Fehler unterlaufen sind. Das ist bei vielen Banken regelmäßig der Fall gewesen.

Oftmals vermitteln die Autohäuser einen Kredit zur Finanzierung des Autokaufs gleich mit. Dann liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das bietet den Vorteil, dass nach einem erfolgreichen Widerruf auch beide Verträge rückabgewickelt werden, also der Kreditvertag und der Kaufvertrag. In der Praxis bedeutet dies, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine geleisteten Raten inkl. einer möglichen Anzahlung zurückbekommt. Im Idealfall muss er sich noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abziehen lassen. Das wird von den Gerichten allerdings unterschiedlich bewertet.

Verschiedene Landgerichte und inzwischen auch Oberlandesgerichte haben inzwischen den Widerruf von Autokrediten bestätigt. So entschied z.B. das OLG Köln am 8. Juli 2020, dass der Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Benz-Bank möglich ist, weil das Gericht widersprüchliche Angaben zu den Zinsen im Falle eines Widerrufs gemacht hatte (Az.: 13 U 20/19). Das Landgericht Ravensburg hat am 30. Juli 2019 den Widerruf eines Kreditvertrags mit der BMW Bank wegen widersprüchlichen Angaben zum Zinssatz für wirksam erklärt (Az.: 2 O 164/19).Mehr: Widerruf


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Überblick betroffener Marken im Abgasskandal

Alleine in Deutschland sind mehrere Millionen Fahrzeuge von dem Abgasskandal betroffen. Audi, Opel, Porsche, Mercedes, VW u.a. Viele Hersteller und Konzerne haben mit illigalen Abschaltvorrichtungen die Abgaswerte ihrer Autos und Wohnmobile manipuliert, so dass diese auf dem Prüfstand alle Werte einhielten, aber auf der Straße die Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten. Die direkten Folgen für Verbraucher ist Wertverlust ihres Autos, bis hin zu Fahrverboten oder Stilllegung. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits für zahlreiche verschiedene Fahrzeugmodelle einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtungen angeordnet. Diese müssen beseitigt werden. Darüber hinaus können betroffene Kunden auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Eigene Urteile

Urteile unserer Kanzlei durch das Landgericht

Audi Abgasskandal

Erfahren Sie alle Informationen zum Audi-Abgasskandal

VW Abgasskandal

Erfahren Sie alle Informationen zum Volkswagen-Abgasskandal

Mercedes Abgasskandal

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Porsche Abgasskandal

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Opel Abgasskandal

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Wohnmobil Abgasskandal

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Widerruf von Verträgen

Widerruf von Autofinazierungen und Leasingverträgen

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Ist mein Fahrzeug betroffen? Welche Fristen gelten, um einen Schadenersatz geltend zu machen? Kann ich mich auch in Deutschland an einer Sammelklage beteiligen? Welche Ansprüche habe ich bei einem Leasingvertrag? Besteht der Anspruch auch nach einem Software-Update?

Der Abgasskandal wirft für Betroffene viele Fragen auf, welche wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch erklären. Einen ersten Einblick können Sie sich auch gerne in unserem Blog verschaffen – hier halten wir Sie über aktuelle Urteile und Entwicklungen informiert. Von der Beratung bis hin zur Klage und der Prozessführung sind wir gerne für Sie da und verhelfen Ihnen zu einem einen finanziellen Ausgleich – mit maximalen Erfolgsaussichten. Unter der Rubrik “ eigene Urteile“ können Sie sich vom Erfolg unserer Arbeit überzeugen.

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Anwalt für E-Autos Dr. Ingo Gasser

E-Auto Softwaremängel & Reichweitenprobleme

Der Abschied vom Verbrennungsmotor ist beschlossene Sache. Autohersteller und Verbraucher setzen verstärkt auf das E-Auto. Die rasant steigenden Kosten für Benzin und Diesel dürften diese Entwicklung noch beschleunigen. Wichtiges Kriterium beim Kauf eines E-Autos ist die Reichweite. Ausgerechnet hier zeigt sich, dass es die Autohersteller mit den Verbrauchsangaben nicht genau nehmen und die angegebenen Reichweiten nicht erreicht werden.

Beim E-Auto können Reichweitenprobleme ebenso zu einem Sachmangel führen wie Softwaremängel. Betroffene Käufer können bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind geringer als in den Dieselskandal-Fällen, weil es auf ein Verschulden des Vertragspartners nicht ankommt.

Sie haben E-Auto Reichweitenprobleme oder Softwaremängel? Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser bietet eine kostenlose Erstberatung. Benutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen Sie ganz einfach direkt an.

Erfahren Sie neue Entwicklungen und Informationen im Dieselskandal auf unserem Anwaltsblog.
Der Blog wird betrieben und verfasst durch unsere Kanzlei und den Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Für mehr Informationen über ähnliche oder weitere Themengebiete, besuchen Sie bitte unsere Blogseite.

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EuGH Urteil im Abgasskandal: Fahrlässiges Handeln der Autobauer reicht aus um Schadensersatz zu bekommen
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Das Landgericht Ravensburg hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Der Autobauerhabe […]
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Brisante interne Dokumente des Automobilzulieferers Bosch bringen die Autohersteller imAbgasskandal weiter unter […]

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser vertritt Mandanten im Dieselskandal seit 2016. Kompetente und persönliche Beratung im Vorfeld einschließlich sorgfältiger Ermittlung der Tatsachengrundlage sind eine Basis des Erfolgs, die durch sorgfältige Rechtsprüfung umgesetzt wird. Die Erstberatung ist kostenlos.

Dr. Ingo Gasser im Portrait