Brisante interne Dokumente des Automobilzulieferers Bosch bringen die Autohersteller im
Abgasskandal weiter unter Druck. Sie zeigen u.a., dass die unzulässigen Abschalteinrichtungen von
den Autobauern zum Teil selbst in Auftrag gegeben wurden und sie über die Unzulässigkeit der
Funktionen im Bilde waren.

Immer wieder hatten Autohersteller im Dieselskandal betont, dass ihnen die Unzulässigkeit der
Abschalteinrichtungen nicht bekannt war. „Mit diesem Gerede dürfte nun Schluss sein. Nach der
Veröffentlichung der internen-Bosch-Dokumente können sich die Autobauer nicht länger hinter
Unwissenheit verstecken. Die unzulässigen Abschalteinrichtungen wurden mit Vorsatz eingesetzt“,
sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Interne Bosch-Untersuchungen decken 44 „sensible“ Funktionen auf

Bei den Dokumenten handelt es sich um Ergebnisse von internen Untersuchungen, die Bosch 2015
angestellt hatte, nachdem der Dieselskandal aufgeflogen war. Bosch wollte klären, inwieweit der
Konzern in die Abgasmanipulationen verwickelt ist. Die Unterlagen wurden dann vor einigen Wochen
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zugespielt, die diese nun am 17. November 2022 vorlegte.

Dabei haben es die Dokumente in sich, wie schon aus der Überschrift „Zusammenstellung der
Funktionen, die ein besonderes Potenzial für nicht behördenkonforme Applikationen bieten“
hervorgeht. Im Folgenden listet Bosch nicht weniger als 44 „sensible“ Funktionen auf, die unzulässig
sein könnten. Aus den Aufzeichnungen geht auch hervor, dass u.a. VW, Audi, Porsche, Mercedes,
BMW, Toyota, Fiat zu den Kunden zählten.

Weiter wird deutlich, dass der Abgasskandal nicht erst 2015 seinen Anfang nahm, sondern schon
2006 Abgasmanipulationen ein Thema waren. So führte die DUH aus, dass in einem Protokoll eines
Arbeitskreises aus Audi, VW, BMW, Daimler und Bosch vom 14. September 2006 ausdrücklich
vermerkt ist, dass die Funktionen „Auswirkungen auf die Einhaltung behördlicher Vorschriften“
haben könnten. Weiter heißt es: „Applikationsverantwortung sowie Rechtfertigung der Funktion
selbst liegt beim Kunden.“ Um die Brisanz solcher Funktionen deutlich zu machen, wurde ausgeführt,
dass Toyota wegen einer Umschaltfunktion bei Benzinmotoren zwischen Labor und Fahrbetrieb in
den USA schon 2002 zu eine Millionenstrafe verurteilt wurde.

Temperaturanhängige Umschalteinrichtung gefordert

Die Autohersteller gingen jedoch unbeeindruckt ihren Weg. So wird in den Unterlagen explizit eine
temperaturabhängige Umschaltung vom Prüfmodus in den realen Straßenmodus genannt. Eine
Funktion, die der EuGH zuletzt erst mit Urteil vom 8. November 2022 als illegal eingestuft hat. Weiter

wird dargelegt, dass es insgesamt 44 Funktionen für nahezu alle größeren Autohersteller entwickelt
wurden. Dabei ging es auch um die Reduzierung der AdBlue-Einspritzung. Durch die Reduzierung der
erforderlichen Zufuhr des Harnstoffs stoßen die Fahrzeuge mehr Emissionen aus. „Ein Beleg dafür,
dass auch Fahrzeuge mit vermeintlich sauberen AdBlue-Motoren in den Abgasskandal verwickelt
sind“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Bei vielen der Applikationen habe Bosch zudem vermerkt, dass sie
gegen behördliche Vorschriften verstoßen können, führte die DUH weiter aus. So gebe es
Anmerkungen wie „Reduzierung über Bauteileschutz hinaus“.

Wie die Dokumente zeigen, ist der Abgasskandal nach wie vor nicht zu Ende und Millionen
Autokäufer wurden vorsätzlich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen
geschädigt. „Die Chancen Schadenersatzansprüche durchzusetzen, dürften nun noch weiter
gestiegen sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: www.ingogasser.de/abgasskandal/

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