Corona-Wirtschaftshilfen · Schleswig-Holstein & Hamburg

Rückforderungsbescheid Überbrückungshilfe – Was tun?

Sie haben einen Rückforderungsbescheid zur Überbrückungshilfe erhalten – von IB.SH, IFB Hamburg oder einer anderen Bewilligungsstelle? Handeln Sie jetzt: Fristen laufen, aber Widerspruch und gerichtliche Schritte können Zahlungspflichten aufschieben und Bescheide angreifbar machen.

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  • • Ratenzahlung/Stundung verhandeln

Warum jetzt handeln?

Rückforderungsbescheide setzen regelmäßig kurze Fristen (oft 1 Monat für Rechtsbehelf, separate Zahlungsfrist). Wer untätig bleibt, riskiert Bestandskraft – selbst wenn der Bescheid fehlerhaft ist. Mit einem rechtzeitig begründeten Widerspruch kann die Zahlungspflicht in der Regel vorläufig ausgesetzt werden. Nutzen Sie diesen Spielraum.

Typische Gründe für Rückforderungen

  • Schlussabrechnung versäumt oder unvollständig
  • Unternehmensverbund fehlerhaft angegeben
  • Umsatzrückgang nachträglich anders bewertet
  • Formfehler / geänderte Verwaltungspraxis

Wichtig: Viele Bescheide sind angreifbar – etwa wegen falscher Berechnungen, unzutreffender Annahmen zu Verbundunternehmen oder nicht berücksichtigter Besonderheiten Ihres Betriebs. Eine Einzelfallprüfung lohnt sich.

Ihr Fahrplan in 5 Schritten

  1. Frist notieren: Einmonatige Rechtsbehelfsfrist ab Zustellung beachten.
  2. Nicht vorschnell zahlen: Erst prüfen, dann handeln – Rechtsbehelf kann Zahlungspflicht aufschieben.
  3. Unterlagen sammeln: Bewilligungs- & Rückforderungsbescheid, Schlussabrechnung, Korrespondenz.
  4. Rechtsrat einholen: Chancen, Risiken & Kosten klären; Strategie festlegen.
  5. Kommunikation bündeln: Behörde an Ihren Anwalt verweisen, konsistente Argumentation sichern.

Leistungen – Dr. Ingo Gasser, Rechtsanwalt

  • Bescheid-Check (Plausibilität, Berechnung, Auflagen, Vertrauensschutz)
  • Widerspruch & fundierte Begründung an IB.SH / IFB Hamburg u.a.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht (sofern erforderlich)
  • Stundung/Raten verhandeln, Liquidität sichern
Regionale Spezialisierung:
Schleswig-Holstein (IB.SH) & Hamburg (IFB Hamburg), Mandate bundesweit möglich.

Warum mit uns?

  • Fokus-Thema: Rückforderungen Überbrückungshilfe & Schlussabrechnungen
  • Praxisnah: Klare, belastbare Argumentation gegenüber Bewilligungsstellen
  • Transparenz: Chancen, Risiken & Kosten im Vorfeld verständlich erklärt

Jetzt handeln – Fristen wahren

Schicken Sie uns Ihren Bescheid für einen schnellen Bescheid-Check. Wir melden uns kurzfristig mit einer Ersteinschätzung.

FAQ – Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?
In der Regel 1 Monat ab Zustellung. Das Fristende sollten Sie als Datum notieren. Versäumte Fristen führen häufig zur Bestandskraft.
Muss ich sofort zahlen?
Nicht zwingend. Ein fristgerechter Rechtsbehelf (Widerspruch/Klage) kann die Zahlungspflicht vorläufig aussetzen. Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie zahlen.
Wer verschickt in SH/HH die Bescheide?
In Schleswig-Holstein typischerweise die IB.SH, in Hamburg die IFB Hamburg (je nach Programm auch andere Stellen).
Gibt es Ratenzahlung oder Stundung?
Ja, in vielen Fällen möglich. Wir beantragen für Sie Stundung/Raten mit tragfähigem Plan – parallel zur rechtlichen Prüfung.
Lohnt sich ein Widerspruch?
Häufig ja, da viele Bescheide fehlerhaft sind (Berechnung, Verbund, Bewertung der Umsatzeinbrüche). Die Einzelfallprüfung ist entscheidend.

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