Privatrecht · Forderungsdurchsetzung
Darlehen oder Schenkung? Geld zurück oder nicht?
Sie haben innerhalb der Familie, gegenüber Partnern oder Freunden Geld zugewendet und es ist nun streitig, ob eine Rückzahlung geschuldet ist? Ich prüfe Ihre Rechtsposition und setze berechtigte Ansprüche durch – oder verteidige Sie gegen unberechtigte Forderungen.
Typische Mandantenfragen
- Wie beweise ich ein Darlehen ohne schriftlichen Vertrag?
- Reicht der Überweisungsvermerk „Darlehen“?
- Wann gilt eine Zuwendung als Schenkung?
- Was ist bei Familie & Partnerschaft besonders?
- Kann ich Raten, Zinsen, Fälligkeit durchsetzen?
Schnell-Check: Rückzahlung realistisch?
- Gibt es Nachrichten/E-Mails zu Rückzahlung?
- Gab es Raten oder Zinsabreden?
- Wurde bereits teilweise zurückgezahlt?
- Finanzielle Situation beider Seiten plausibel?
- Gibt es Zeugen?
Ergebnis in wenigen Schritten
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Sichtung Ihrer Unterlagen & Beweise
- Rechtliche Bewertung & Strategie
- Außergerichtliche Geltendmachung
- Gerichtliche Durchsetzung (falls nötig)
Rechtlicher Rahmen: Darlehen vs. Schenkung
Darlehen (§ 488 BGB): Anspruch auf Rückzahlung; Fälligkeit, ggf. Zinsen. Formfrei, aber Beweis ist entscheidend.
Schenkung (§§ 516 ff. BGB): Unentgeltliche Zuwendung, grundsätzlich nicht rückforderbar – Ausnahmen z. B. grober Undank.
Beweislast: Wer Geld zurückfordert, muss regelmäßig das Bestehen eines Darlehens belegen. Bei Zuwendungen innerhalb von Familien- oder Lebensgemeinschaften nehmen Gerichte öfter unentgeltliche Zwecke an – klare Absprachen sind hier besonders wichtig.
Typische Konfliktsituationen
Eltern ↔ Kinder
Finanzierung von Haus/Startkapital; später Streit über Rückzahlung oder Ausgleich unter Geschwistern.
Lebenspartner
Zuwendungen während der Beziehung – nach Trennung Uneinigkeit, ob Darlehen oder Unterstützung.
Freunde & Bekannte
„Leihe auf Zuruf“ ohne Schriftform – Beweisschwierigkeiten nach Jahren.
So unterstütze ich Sie
Anspruchsprüfung
Klare Einschätzung der Erfolgsaussichten und des richtigen Vorgehens – außergerichtlich oder gerichtlich.
Beweissicherung
Systematische Auswertung von Kontoauszügen, Verwendungszwecken, Chat-/E-Mail-Verläufen und Zeugen.
Vertragsgestaltung
Rechtssichere Darlehensverträge mit Fälligkeit, Raten, Sicherheiten – Streitvermeidung von Anfang an.
Kosten & Transparenz
Sie erhalten vor jedem Schritt eine klare Kosteneinschätzung (RVG oder Honorarvereinbarung). Für die Ersteinschätzung entstehen Ihnen keine Kosten.
FAQ: Häufige Fragen zu Darlehen & Schenkung
Wie kann ich ohne schriftlichen Vertrag Rückzahlung verlangen?
Nutzen Sie Indizien: Verwendungszweck „Darlehen“, Chatverläufe zu Rückzahlung, bereits gezahlte Raten, Zeugen. Ich helfe bei der strukturierten Aufbereitung.
Ist „Darlehen“ im Überweisungsvermerk ausreichend?
Ein starkes Indiz, aber nicht allein ausschlaggebend. Entscheidend ist die Gesamtwürdigung aller Umstände.
Was gilt innerhalb der Familie?
Hier nehmen Gerichte häufiger unentgeltliche Unterstützungen an. Klare Absprachen/Schriftform sind besonders wichtig.
Kann eine Schenkung zurückgefordert werden?
Nur in engen Ausnahmefällen (z. B. grober Undank) oder wenn vertraglich vereinbart.
Muss ich Schenkungen versteuern?
Es können Schenkungsteuern anfallen. Freibeträge und Fristen beachten; steuerliche Beratung ist empfehlenswert.