DEGAG-Insolvenz: So melden Sie Ihre Forderung richtig an
Praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Unterlagen-Check, Ausfüllhilfe (§ 174 InsO) und Profi-Tipps. Direkt mit Download-Checkliste und FAQ.
Schritt-für-Schritt
- Richtige Schuldnerin & Aktenzeichen ermitteln
Prüfen Sie Zeichnungsschein/Zahlungsfluss und ordnen Sie die Beteiligung der korrekten DEGAG-Gesellschaft zu. So geht’s. - Unterlagen sammeln
Vertrag/Zeichnungsschein, Kontoauszüge (Ein-/Auszahlungen), Zins-/Ausschüttungsbelege, Prospekt/Korrespondenz, ggf. Vollmacht/Erbnachweise. Liste ansehen. - Forderung strukturieren & beziffern
Kapital, Zinsen und ggf. Schadensersatz (zur Rangwahrung § 38 statt § 39 InsO). Kurze Begründung je Anspruch. Rechenbeispiel. - Formular § 174 InsO ausfüllen
Schuldnerin „DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH“, Aktenzeichen „AG Hameln 36 IN 8/25-4“. Klar formulieren, Belege nummerieren. Ausfüllhilfe. - Einreichen & bestätigen
Über Gläubigerportal oder postalisch an Dr. Rainer Eckert. Upload-/Eingangsbestätigung sichern. Online-Anleitung. - Prüfung & Nachgang
Prüfungstermin notieren, Tabellenstand beobachten, ggf. Nachreichungen. Ablauf & Tipps.
Tipp: Spätere Anmeldungen sind möglich (§ 177 InsO), aber gebührenpflichtig. Mehr dazu.
Unterlagen-Check
- Zeichnungsschein/Vertrag (Produkt & Gesellschaft klar erkennbar)
- Zahlungsnachweise (Ein-/Auszahlungen, Kontoauszüge)
- Zins-/Ausschüttungsbelege (Gutschriften, Abrechnungen)
- Prospekt/Informationsblatt, Beratungsunterlagen/Korrespondenz
- Sondernachweise: Vollmacht, Abtretung, Erbnachweis (falls zutreffend)
Häufige Fehler – so vermeiden Sie sie
- Falsche Schuldnerin: Zahlungsfluss prüfen, Gesellschaft sauber zuordnen.
- Nachrang: Statt Rückzahlungsanspruch ggf. Schadensersatz anmelden (Rang § 38).
- Unklare Begründung: Je Anspruch 1–2 Absätze, Belege nummerieren.
- Keine Bestätigung: Upload-/Eingangsnachweis speichern.
FAQ
Bis wann muss ich anmelden?
Wie vermeide ich den Nachrang bei Genussrechten?
Muss ich zum Prüfungstermin erscheinen?
Professionelle Anmeldung – zum Festpreis
Wir übernehmen Anmeldung, Begründung und Belegprüfung – fristsicher und transparent.
Kein Abo, keine Erfolgsversprechen. Sachlich & rechtskonform.
Häufige Fragen zur DEGAG-Forderungsanmeldung
Bis wann muss ich die DEGAG-Forderung anmelden?
Die Frist ergibt sich aus der gerichtlichen Verfügung. Spätere Anmeldungen sind nach § 177 InsO grundsätzlich möglich, allerdings fällt eine Nachmeldegebühr an.
Welche Unterlagen benötige ich für die Forderungsanmeldung?
Vertrag/Zeichnungsschein, Zahlungsnachweise, Zins-/Ausschüttungsbelege, Korrespondenz, ggf. Vollmacht/Abtretung/Erbnachweis. Hilfreich: tabellarische Aufstellung, Belege nach Datum sortiert.
Kann ich Schadensersatzansprüche mit anmelden?
Ja. Zur Rangwahrung sollten Schadensersatzansprüche als Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) mit kurzer Begründung mitangemeldet werden; etwaige Nachrangklauseln kannst du bestreiten.
Muss ich bei mehreren DEGAG-Gesellschaften getrennt anmelden?
Ja. Die Anmeldung erfolgt gegen die jeweils richtige Schuldnerin; ggf. ist eine parallele Anmeldung erforderlich.
Wie ermittle ich den anzumeldenden Betrag?
Hauptforderung abzüglich erhaltener Zahlungen; Zinsen bis zur Verfahrenseröffnung gesondert ausweisen. Berechnung transparent beilegen.
Was passiert nach der Anmeldung?
Eintrag in die Tabelle und Prüfung im Termin; möglicher Widerspruch. Auszahlungen erfolgen – falls Masse vorhanden – quotal.