Bauhandwerkersicherungshypothek in Kiel, Hamburg & Schleswig-Holstein | RA Dr. Ingo Gasser
Für wen geeignet?

Akut offene Werklohnforderung

Elektriker, Dachdecker, SHK, Maler, Zimmerer, Fliesenleger, Trockenbauer, Tiefbauer u.v.m. – sobald Ihre Leistung das Objekt wertgesteigert hat, kann gesichert werden.

Was wir übernehmen

Prüfung → Antrag → Eintragung

  • Fälligkeit & Belege prüfen
  • Antrag beim zuständigen Gericht
  • Koordination mit Grundbuchamt
Region

Kiel, Hamburg & ganz Schleswig-Holstein

Regelmäßige Vertretung vor den Amts- und Landgerichten auch bundesweit. Eilfälle erhalten Priorität – Rang sichern, bevor verkauft oder belastet wird.

City Landing

Bauhandwerkersicherungshypothek vor Ort

Kiel: Zuständigkeiten & Praxis

Im Raum Kiel begleiten wir Anträge regelmäßig – inkl. enger Abstimmung mit Gericht und Grundbuchamt. Wichtig ist die zügige, geordnete Vorlage der Belege, damit die Eintragung ohne Verzögerung erfolgen kann.

  • Fälligkeit dokumentieren (Aufmaß, Rechnungen, Abnahme/Teilleistungen)
  • Wertsteigerung am Objekt kurz begründen
  • Eilfälle: einstweilige Sicherung und Rangwahrung prüfen

Hamburg: Taktik bei Gegenwehr

Zügige Reaktion ist entscheidend, insbesondere wenn Veräußerung oder Beleihung ansteht. Mängelvorwürfe des Bauherrn trennen wir sauber von der Sicherung – die Hypothek schützt den berechtigten Werklohnanspruch.

  • Klare Trennung: Sicherung vs. Mängelstreit
  • Subunternehmer sichern direkt gegen Eigentümer
  • Saubere Betragsberechnung trotz Teilzahlungen

Schleswig-Holstein (SH)

Ob Förde, Westküste oder Binnenland – wir strukturieren Ihren Antrag so, dass die Anforderungen der jeweiligen Gerichte und Grundbuchämter erfüllt werden. Bei drohendem Verkauf zählt jede Stunde.

  • Frühzeitige Rang-Sicherung
  • Check von Nachunternehmer-Konstellationen
  • Transparente Kosten- und Risikoaufklärung
So läuft es

Ablauf & Zeitleiste

Unterlagencheck (24–48 h)

Sichtung von Vertrag/VOB, Aufmaß, Lieferscheinen, Rechnungen, Fotos/Protokollen. Wir bewerten Fälligkeit, Wertsteigerung und Betrag.

Antrag beim Amtsgericht oder Landgericht

Ausarbeitung des Antrags, Begründung, Anlagenverzeichnis; Einreichung beim zuständigen Gericht mit dem Ziel rascher Grundbucheintragung.

Grundbuch & Rang

Koordination mit dem Grundbuchamt. In Eilfällen zusätzlich einstweilige Sicherung – damit der Rang vor Veräußerung/Belastung gesichert bleibt.

Tipp: Auch Teilleistungen und Nachträge können – richtig dokumentiert – gesichert werden.
Vorbereitung

Checkliste: Diese Belege beschleunigen Ihren Antrag

  • Vertrag/Angebot, ggf. VOB/B-Vereinbarung
  • Aufmaß, Lieferscheine, Bautagesberichte, Fotos
  • Rechnungen/Abschläge, Zahlungsstand, Mahnungen
  • Abnahmeprotokolle / Teilabnahmen
  • Kommunikation (E-Mail/WhatsApp) zu Mehrleistungen
  • Grundstücksdaten (Adresse, Eigentümer, ggf. Grundbuchblatt)

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich als Subunternehmer sichern?
Ja. Auch ohne direkten Vertrag mit dem Bauherrn ist die Sicherung möglich, sofern Ihre Leistung das Grundstück/Bauwerk wertgesteigert hat.
Wie berechne ich den Hypothekenbetrag?
Aus dem offenen Werklohn abzüglich erhaltener Zahlungen. Nachträge und Teilleistungen werden – soweit dokumentiert – anteilig berücksichtigt.
Verhindern Mängelvorwürfe die Sicherung?
Nein, nicht automatisch. Die Sicherung dient dem Schutz berechtigter Forderungen. Mängelthemen klären wir separat.
Was ist mit bestehenden Grundschulden der Bank?
Die Rangfolge ist entscheidend. Wir prüfen die beste Strategie zur Sicherung Ihrer Position.
Gibt es feste Kosten?
Die Gebühren

Bauhandwerkersicherungshypothek
Schutz und Sicherheit für Handwerker im Baugewerbe

Was ist eine Bauhandwerkersicherungshypothek?

Die Bauhandwerkersicherungshypothek ist ein gesetzliches Pfandrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 648 ff. geregelt ist. Dieses Pfandrecht kann von Handwerkern und Bauunternehmen genutzt werden, um ihre Forderungen gegen den Bauherrn abzusichern, indem sie eine Hypothek auf das Grundstück eintragen lassen, auf dem die Bauleistung erbracht wurde.

Sie kann mit einer einstweiligen Verfügung beantragt werden. Anstelle eines langwierigen Werklohnprozesses erhält der Handwerker einen gerichtlichen Titel innerhalb weniger Tage. Nicht selten wird dadurch der Werklohnprozess ganz entbehrlich. Gerade wenn es schnell gehen muss und die Werkleistung mangelfrei ist, ist die Bauhandwerkersicherungshypothek ein scharfes Schwert. Ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Sicherungshypothek bringt oft rasche Zahlungsbereitschaft, weil Schuldner die Eintragung im Grundbuch fürchten.


Voraussetzungen für die Eintragung

Um eine Bauhandwerkersicherungshypothek eintragen zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Forderung: Es muss eine fällige Forderung aus einem Bauvertrag vorliegen.
  2. Grundstück: Die Bauleistung muss auf einem Grundstück erbracht worden sein.
  3. Schriftliche Ankündigung: Der Bauherr muss schriftlich aufgefordert werden, die Forderung zu begleichen.
  4. Frist: Eine angemessene Frist zur Zahlung muss gesetzt und abgelaufen sein.

Vorteile der Bauhandwerkersicherungshypothek

Die Eintragung bietet mehrere Vorteile:

  • Sicherheit: Handwerker und Bauunternehmen erhalten eine rechtliche Absicherung ihrer Forderungen.
  • Druckmittel: Die Hypothek übt Druck auf den Bauherrn aus, die Rechnung zu begleichen.
  • Vorrang: Im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstücks haben die gesicherten Forderungen Vorrang vor anderen Gläubigern.

Verfahren zur Eintragung

Das Verfahren zur Eintragung der Bauhandwerkersicherungshypothek ist klar geregelt:

  1. Forderung geltend machen: Der Handwerker fordert den Bauherrn schriftlich zur Zahlung auf.
  2. Eintragungsantrag stellen: Nach Ablauf der gesetzten Frist kann der Handwerker die Eintragung der Hypothek beim Grundbuchamt beantragen.
  3. Eintragung ins Grundbuch: Das Grundbuchamt prüft den Antrag und trägt die Hypothek in das Grundbuch ein.


Rechtliche Unterstützung

Die Eintragung und Durchsetzung einer Sicherungshypothek kann komplex sein und erfordert rechtliches Fachwissen. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei zur Seite und unterstützt Sie in allen Phasen:

  • Beratung: Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
  • Dokumentation: Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Einreichung aller notwendigen Dokumente.
  • Durchsetzung: Im Falle eines Streits setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch.

Fazit
Was bringt eine Sicherungshypothek?

Die Bauhandwerkersicherungshypothek ist ein unverzichtbares Instrument für Handwerker und Bauunternehmen, um ihre Forderungen abzusichern und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent und zuverlässig bei der Eintragung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und sichern Sie sich Ihren rechtlichen Anspruch!


Kiel

Kurze Wege zum zuständigen Gericht – wir kennen die Abläufe und stimmen uns eng mit dem Grundbuchamt ab.

Hamburg

Komplexe Bauträgerfälle & Subunternehmerketten – zügige Anträge und klare Begründung der Rangstelle.

Schleswig-Holstein

Flächendeckende Unterstützung – ob privater Bauherr oder GU/Öffentliche Hand, wir sichern Ihren Werklohn.

Häufige Fragen

Wie schnell geht die Eintragung?

Abhängig von Gericht und Grundbuchamt – wir bereiten Eilmaßnahmen vor, wenn Zeit & Rang kritisch sind.

Kann ich als Subunternehmer sichern?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wir prüfen Anspruchsgrundlagen und Beweislage vorab.

Was kostet das?

Gerichts-/Gebühren sind vom Sicherungsbetrag abhängig. Wir bieten transparente Pauschalen für Antrag & Begleitung.

Was, wenn Mängel behauptet werden?

Sicherung und Mängelfragen werden getrennt behandelt. Die Hypothek dient der Sicherung Ihres (streitigen) Werklohns.