Bauhandwerkersicherungshypothek – Werklohn in Sicherheit bringen
Unbezahlte Rechnungen? Wir sichern Ihren Anspruch am Grundstück – schnell, rechtssicher und mit klarer Taktik. Von der Unterlagenprüfung über den Antrag beim Amtsgericht/Landgericht bis zur Eintragung im Grundbuch.
Akut offene Werklohnforderung
Elektriker, Dachdecker, SHK, Maler, Zimmerer, Fliesenleger, Trockenbauer, Tiefbauer u.v.m. – sobald Ihre Leistung das Objekt wertgesteigert hat, kann gesichert werden.
Prüfung → Antrag → Eintragung
- Fälligkeit & Belege prüfen
- Antrag beim zuständigen Gericht
- Koordination mit Grundbuchamt
Kiel, Hamburg & ganz Schleswig-Holstein
Regelmäßige Vertretung vor den Amts- und Landgerichten auch bundesweit. Eilfälle erhalten Priorität – Rang sichern, bevor verkauft oder belastet wird.
Bauhandwerkersicherungshypothek vor Ort
Kiel: Zuständigkeiten & Praxis
Im Raum Kiel begleiten wir Anträge regelmäßig – inkl. enger Abstimmung mit Gericht und Grundbuchamt. Wichtig ist die zügige, geordnete Vorlage der Belege, damit die Eintragung ohne Verzögerung erfolgen kann.
- Fälligkeit dokumentieren (Aufmaß, Rechnungen, Abnahme/Teilleistungen)
- Wertsteigerung am Objekt kurz begründen
- Eilfälle: einstweilige Sicherung und Rangwahrung prüfen
Hamburg: Taktik bei Gegenwehr
Zügige Reaktion ist entscheidend, insbesondere wenn Veräußerung oder Beleihung ansteht. Mängelvorwürfe des Bauherrn trennen wir sauber von der Sicherung – die Hypothek schützt den berechtigten Werklohnanspruch.
- Klare Trennung: Sicherung vs. Mängelstreit
- Subunternehmer sichern direkt gegen Eigentümer
- Saubere Betragsberechnung trotz Teilzahlungen
Schleswig-Holstein (SH)
Ob Förde, Westküste oder Binnenland – wir strukturieren Ihren Antrag so, dass die Anforderungen der jeweiligen Gerichte und Grundbuchämter erfüllt werden. Bei drohendem Verkauf zählt jede Stunde.
- Frühzeitige Rang-Sicherung
- Check von Nachunternehmer-Konstellationen
- Transparente Kosten- und Risikoaufklärung
Ablauf & Zeitleiste
Unterlagencheck (24–48 h)
Sichtung von Vertrag/VOB, Aufmaß, Lieferscheinen, Rechnungen, Fotos/Protokollen. Wir bewerten Fälligkeit, Wertsteigerung und Betrag.
Antrag beim Amtsgericht oder Landgericht
Ausarbeitung des Antrags, Begründung, Anlagenverzeichnis; Einreichung beim zuständigen Gericht mit dem Ziel rascher Grundbucheintragung.
Grundbuch & Rang
Koordination mit dem Grundbuchamt. In Eilfällen zusätzlich einstweilige Sicherung – damit der Rang vor Veräußerung/Belastung gesichert bleibt.
Checkliste: Diese Belege beschleunigen Ihren Antrag
- Vertrag/Angebot, ggf. VOB/B-Vereinbarung
- Aufmaß, Lieferscheine, Bautagesberichte, Fotos
- Rechnungen/Abschläge, Zahlungsstand, Mahnungen
- Abnahmeprotokolle / Teilabnahmen
- Kommunikation (E-Mail/WhatsApp) zu Mehrleistungen
- Grundstücksdaten (Adresse, Eigentümer, ggf. Grundbuchblatt)
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich als Subunternehmer sichern?
Wie berechne ich den Hypothekenbetrag?
Verhindern Mängelvorwürfe die Sicherung?
Was ist mit bestehenden Grundschulden der Bank?
Gibt es feste Kosten?
Bauhandwerkersicherungshypothek
Schutz und Sicherheit für Handwerker im Baugewerbe
Was ist eine Bauhandwerkersicherungshypothek?
Die Bauhandwerkersicherungshypothek ist ein gesetzliches Pfandrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 648 ff. geregelt ist. Dieses Pfandrecht kann von Handwerkern und Bauunternehmen genutzt werden, um ihre Forderungen gegen den Bauherrn abzusichern, indem sie eine Hypothek auf das Grundstück eintragen lassen, auf dem die Bauleistung erbracht wurde.
Sie kann mit einer einstweiligen Verfügung beantragt werden. Anstelle eines langwierigen Werklohnprozesses erhält der Handwerker einen gerichtlichen Titel innerhalb weniger Tage. Nicht selten wird dadurch der Werklohnprozess ganz entbehrlich. Gerade wenn es schnell gehen muss und die Werkleistung mangelfrei ist, ist die Bauhandwerkersicherungshypothek ein scharfes Schwert. Ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Sicherungshypothek bringt oft rasche Zahlungsbereitschaft, weil Schuldner die Eintragung im Grundbuch fürchten.
Voraussetzungen für die Eintragung
Um eine Bauhandwerkersicherungshypothek eintragen zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Forderung: Es muss eine fällige Forderung aus einem Bauvertrag vorliegen.
- Grundstück: Die Bauleistung muss auf einem Grundstück erbracht worden sein.
- Schriftliche Ankündigung: Der Bauherr muss schriftlich aufgefordert werden, die Forderung zu begleichen.
- Frist: Eine angemessene Frist zur Zahlung muss gesetzt und abgelaufen sein.
Vorteile der Bauhandwerkersicherungshypothek
Die Eintragung bietet mehrere Vorteile:
- Sicherheit: Handwerker und Bauunternehmen erhalten eine rechtliche Absicherung ihrer Forderungen.
- Druckmittel: Die Hypothek übt Druck auf den Bauherrn aus, die Rechnung zu begleichen.
- Vorrang: Im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstücks haben die gesicherten Forderungen Vorrang vor anderen Gläubigern.
Verfahren zur Eintragung
Das Verfahren zur Eintragung der Bauhandwerkersicherungshypothek ist klar geregelt:
- Forderung geltend machen: Der Handwerker fordert den Bauherrn schriftlich zur Zahlung auf.
- Eintragungsantrag stellen: Nach Ablauf der gesetzten Frist kann der Handwerker die Eintragung der Hypothek beim Grundbuchamt beantragen.
- Eintragung ins Grundbuch: Das Grundbuchamt prüft den Antrag und trägt die Hypothek in das Grundbuch ein.
Rechtliche Unterstützung
Die Eintragung und Durchsetzung einer Sicherungshypothek kann komplex sein und erfordert rechtliches Fachwissen. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei zur Seite und unterstützt Sie in allen Phasen:
- Beratung: Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
- Dokumentation: Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Einreichung aller notwendigen Dokumente.
- Durchsetzung: Im Falle eines Streits setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch.
Fazit
Was bringt eine Sicherungshypothek?
Die Bauhandwerkersicherungshypothek ist ein unverzichtbares Instrument für Handwerker und Bauunternehmen, um ihre Forderungen abzusichern und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent und zuverlässig bei der Eintragung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und sichern Sie sich Ihren rechtlichen Anspruch!
Kiel
Kurze Wege zum zuständigen Gericht – wir kennen die Abläufe und stimmen uns eng mit dem Grundbuchamt ab.
Hamburg
Komplexe Bauträgerfälle & Subunternehmerketten – zügige Anträge und klare Begründung der Rangstelle.
Schleswig-Holstein
Flächendeckende Unterstützung – ob privater Bauherr oder GU/Öffentliche Hand, wir sichern Ihren Werklohn.
Häufige Fragen
Wie schnell geht die Eintragung?
Abhängig von Gericht und Grundbuchamt – wir bereiten Eilmaßnahmen vor, wenn Zeit & Rang kritisch sind.
Kann ich als Subunternehmer sichern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wir prüfen Anspruchsgrundlagen und Beweislage vorab.
Was kostet das?
Gerichts-/Gebühren sind vom Sicherungsbetrag abhängig. Wir bieten transparente Pauschalen für Antrag & Begleitung.
Was, wenn Mängel behauptet werden?
Sicherung und Mängelfragen werden getrennt behandelt. Die Hypothek dient der Sicherung Ihres (streitigen) Werklohns.