Das DEGAG Insolvenzverfahren ist eröffnet. Anleger der insolventen DEGAG-Gesellschaften können ab sofort ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht Hameln hat die Insolvenzverfahren über die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG (Az. 36 IN 7/25 -4), die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH (Az. 36 IN 8/25 -4), die DEGAG Kapital GmbH (Az. 36 IN 13/25 -4) und die DEGAG WI8 GmbH (Az. 36 IN 14/25 -4) regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen bis zum 7. Oktober 2025 schriftlich anmelden. Im DEGAG Insolvenzverfahren sollten alle Beteiligten sehr aufmerksam sein.
DEGAG Forderungsanmeldung | RA Dr. Ingo Gasser
Die Eröffnung der DEGAG Insolvenzverfahren kommt nicht überraschend. Schon Ende Januar hatte die DEGAG Holding bekannt gegeben, dass sie Insolvenz anmelden wird. Insolvenzanträge für die Tochtergesellschaften folgten. Rund 282 Millionen Euro hatten Anleger in verschiedene Genussrechte der DEGAG-Gesellschaften investiert – Geld, das nun im Feuer steht.
Die DEGAG Bestand und Neubau GmbH emittierte die Genussrechte Wohnkonzept 1 und Wohnkonzept 2. Die DEGAG Kapital GmbH legte die Genussrechte der Serie L und Wohninvest 7 auf. Bei der DEGAG WI8 konnten sich die Anleger am Genussrecht DEGAG Wohninvest 8 beteiligen.
Das DEGAG Insolvenzverfahren betrifft zahlreiche Anleger und ist ein Thema von hoher Relevanz.
Die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem DEGAG Insolvenzverfahren sind entscheidend für die Zukunft der Anleger.
In den letzten Jahren haben sich viele Anleger für die DEGAG-Gesellschaften entschieden, in der Hoffnung auf attraktive Renditen. Doch nun stehen sie vor der Herausforderung, ihre Investitionen zurückzufordern, während die DEGAG Insolvenzverfahren ihren Lauf nehmen. Für alle Anleger im DEGAG Insolvenzverfahren ist es wichtig, die nächsten Schritte zu planen.
Die Risiken im DEGAG Insolvenzverfahren müssen von jedem Anleger verstanden werden, um informiert zu handeln. Es bedarf einer genauen Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Anleger sollten darauf achten, alle notwendigen Dokumente, wie Vertragsunterlagen und Nachweise über die getätigten Investments, bereitzuhalten.
Die DEGAG Insolvenzverfahren haben nicht nur finanzielle, sondern auch psychologische Auswirkungen auf die Anleger. Viele Anleger fühlen sich im DEGAG Insolvenzverfahren betrogen und befürchten einen Totalverlust. Für die meisten Anleger stellt dies eine erhebliche emotionale Belastung dar. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sie sich über ihre Rechte im Klaren sind und die Unterstützung von Fachleuten in Anspruch nehmen, um die Situation zu bewältigen.
Hohe finanzielle Verluste drohen – Risiken verstehen
Für viele Anleger stellt sich die Frage, wie sie ihre Rechte am besten durchsetzen können. Es gibt verschiedene rechtliche Schritte, die in Erwägung gezogen werden können, angefangen von der Anmeldung von Forderungen im DEGAG Insolvenzverfahren bis hin zur möglichen Klage gegen die Anlagevermittler. In jedem Fall sollten die betroffenen Anleger sich von einem Fachanwalt begleiten lassen, um ihre Chancen auf eine Rückzahlung oder Schadensersatz zu maximieren. Die rechtlichen Folgen des DEGAG Insolvenzverfahrens sind weitreichend und erfordern fundierte Kenntnisse.
Nach der Insolvenz der Gesellschaften müssen die Anleger hohe finanzielle Verluste befürchten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Genussrechte mit einem Nachrang versehen sind. Das bedeutet, dass die Forderungen der Anleger nachrangig gegenüber den Forderungen der sonstigen Gläubiger behandelt werden. „Die Anleger müssen sich ganz hinten anstellen. Viel wird von der Insolvenzmasse dann nicht mehr für sie übrig sein. Dennoch sollten die Forderungen unbedingt beim Insolvenzverwalter angemeldet werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Denn einerseits können nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden und andererseits kann geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde. „Dazu müssen die entsprechenden Klauseln für den Anleger klar und verständlich formuliert sein. Ist das nicht der Fall, werden die Forderungen der Anleger gleichrangig mit den Ansprüchen der anderen Gläubiger behandelt“, so Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Daher ist es von größter Bedeutung, dass sie ihre Ansprüche so schnell wie möglich prüfen lassen, um sicherzustellen, dass sie zumindest einen Teil ihrer Investition zurückerhalten können.
Rechtsanwalt Dr. Gasser steht betroffenen DEGAG-Anlegern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und bietet umfassende Beratungen an, um die besten Strategien zur Rückforderung von Geldern zu entwickeln.
Schadensersatzansprüche prüfen – rechtliche Perspektiven
Im Rahmen des DEGAG Insolvenzverfahrens sollten Anleger ihre Rechte gut kennen.
Mit erheblichen finanziellen Verlusten müssen die Anleger im DEGAG Insolvenzverfahren aber in jedem Fall rechnen. Schadensersatzansprüche sind ein weiterer wichtiger Aspekt, den die Anleger in Betracht ziehen sollten. „Vielversprechend kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlagevermittler sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser, der bereits zahlreiche geschädigte DEGAG-Anleger vertritt. In vielen Fällen haben die Anlagevermittler ihre Pflichten vernachlässigt, indem sie notwendige Informationen über die Risiken nicht bereitgestellt haben. Dies kann zu erheblichen rechtlichen Folgen führen. Anleger könnten Schadensersatz fordern, wenn sie nachweisen können, dass sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden.
Zusätzlich sollten die Anleger auch die komplexe Beteiligungsstruktur hinterfragen, die sich im Herbst 2021 massiv verändert hat. Diese Veränderungen könnten für viele unverständlich gewesen sein und dazu geführt haben, dass sie Entscheidungen auf einer unzureichenden Informationsbasis getroffen haben. Es ist ratsam, eine rechtliche Bewertung der Umstände vorzunehmen, um festzustellen, ob Ansprüche bestehen. Rechtsanwalt Dr. Gasser betont die Bedeutung einer sorgfältigen Analyse der individuellen Situation jedes Anlegers.
Dass Genussrechte eine hochriskante Anlageform sind, zeigt sich besonders im Insolvenzfall und dem Totalverlustrisiko der Anleger. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Haben die Anlagevermittler über die bestehenden Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die komplexe Beteiligungsstruktur aufgeklärt werden müssen, die sich im Herbst 2021 massiv verändert hat.“
Rechtsanwalt Dr. Gasser steht betroffenen DEGAG-Anlegern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und bietet umfassende Beratungen an, um die besten Strategien zur Rückforderung von Geldern zu entwickeln. Das rechtzeitige Handeln ist entscheidend, um die möglichen Ansprüche zu sichern und die Chancen auf eine positive Entwicklung der Verfahren zu erhöhen. Anleger sollten sich nicht scheuen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und aktiv zu werden.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/degag-genussrechte-anleger-erhalten-kein-geld/
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