Der Porsche Abgasskandal

Porsche hat sich im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 30. Januar 2020 bestätigt (Az.: I-13 U 81/19). Porsche habe Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so der 13. Zivilsenat des OLG Düsseldorf, der damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mönchengladbach im Großen und Ganzen bestätigt hat.

In dem Fall ging es um einen Porsche Cayenne mit 3-Liter-V6-Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 6. Der Kläger hatte den SUV 2016 gekauft. Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen hatte er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Darauf ließ sich der Händler nicht ein. Die folgende Klage hatte wie schon in erster Instanz auch vor dem OLG Düsseldorf Erfolg.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte mit Bescheid vom 22.01.2018 den Rückruf für den Porsche Cayenne der Baujahre 2014 bis 2017 mit 3,0 Liter V6-TDI-Motor der Abgasnorm Euro 6 angeordnet (Code AH09). Porsche muss bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernen.

Allein dieser Rückruf belege schon, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war. Ob darüber hinaus auch ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet wird, sei unerheblich, so der Senat. Das Fahrzeug weise durch die unzulässige Abschalteinrichtung einen erheblichen Mangel auf und der Kläger müsse sich nicht auf die Nachbesserung durch ein Software-Update einlassen. Dies sei ihm aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses zu Porsche nicht zumutbar. Der Rücktritt sei daher wirksam erfolgt und der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden. Der Kläger kann seinen Porsche Cayenne zurückgegen und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

Der Senat stellte weiter fest, dass sich Porsche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht hat. Porsche habe die Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Käufer getäuscht. Porsche könne sich auch nicht dahinter verstecken, dass die Motoren von der Konzernschwester Audi hergestellt wurden.

Unabhängig von den bereits bestehenden Überprüfungspflichten hätte Porsche Ende 2015 hellhörig werden müssen, als in den USA der Verdacht aufkam, dass auch Motoren des Typs EA 897 von Abgasmanipulationen betroffen sein könnten. Schon angesichts der Vorgeschichte des Abgasskandals hätte Porsche die Motoren noch einmal genauer überprüfen müssen, stellte das OLG Düsseldorf klar. Unterm Strich sei der Kläger von Porsche getäuscht worden und habe Anspruch auf Ersatz aller kausal aus der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung resultierenden Schäden, so der Senat.

„Im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 entscheiden Landgerichte und Oberlandesgerichte reihenweise, dass die geschädigten Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben. Nun liegt auch ein wegweisendes OLG-Urteil für Fahrzeuge mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor vor. Geschädigte Porsche-Kunden aber auch Audi-Käufer können von diesem Urteil profitieren und Schadensersatzansprüche geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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