Porsche hat sich im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht. Das hat das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf mit Urteil vom 30. Januar 2020 bestĂ€tigt (Az.: I-13 U 81/19). Porsche habe Fahrzeuge mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den KlĂ€ger damit vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt, so der 13. Zivilsenat des OLG DĂŒsseldorf, der damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mönchengladbach im GroĂen und Ganzen bestĂ€tigt hat.
In dem Fall ging es um einen Porsche Cayenne mit 3-Liter-V6-Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 6. Der KlĂ€ger hatte den SUV 2016 gekauft. Wegen unzulĂ€ssiger Abschalteinrichtungen hatte er den RĂŒcktritt vom Kaufvertrag erklĂ€rt und forderte die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags. Darauf lieĂ sich der HĂ€ndler nicht ein. Die folgende Klage hatte wie schon in erster Instanz auch vor dem OLG DĂŒsseldorf Erfolg.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte mit Bescheid vom 22.01.2018 den RĂŒckruf fĂŒr den Porsche Cayenne der Baujahre 2014 bis 2017 mit 3,0 Liter V6-TDI-Motor der Abgasnorm Euro 6 angeordnet (Code AH09). Porsche muss bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung entfernen.
Allein dieser RĂŒckruf belege schon, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war. Ob darĂŒber hinaus auch ein unzulĂ€ssiges Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet wird, sei unerheblich, so der Senat. Das Fahrzeug weise durch die unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung einen erheblichen Mangel auf und der KlĂ€ger mĂŒsse sich nicht auf die Nachbesserung durch ein Software-Update einlassen. Dies sei ihm aufgrund des zerstörten VertrauensverhĂ€ltnisses zu Porsche nicht zumutbar. Der RĂŒcktritt sei daher wirksam erfolgt und der Kaufvertrag mĂŒsse rĂŒckabgewickelt werden. Der KlĂ€ger kann seinen Porsche Cayenne zurĂŒckgegen und die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung verlangen.
Der Senat stellte weiter fest, dass sich Porsche wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung schadensersatzpflichtig gemacht hat. Porsche habe die Fahrzeuge mit der unzulÀssigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die KÀufer getÀuscht. Porsche könne sich auch nicht dahinter verstecken, dass die Motoren von der Konzernschwester Audi hergestellt wurden.
UnabhĂ€ngig von den bereits bestehenden ĂberprĂŒfungspflichten hĂ€tte Porsche Ende 2015 hellhörig werden mĂŒssen, als in den USA der Verdacht aufkam, dass auch Motoren des Typs EA 897 von Abgasmanipulationen betroffen sein könnten. Schon angesichts der Vorgeschichte des Abgasskandals hĂ€tte Porsche die Motoren noch einmal genauer ĂŒberprĂŒfen mĂŒssen, stellte das OLG DĂŒsseldorf klar. Unterm Strich sei der KlĂ€ger von Porsche getĂ€uscht worden und habe Anspruch auf Ersatz aller kausal aus der vorsĂ€tzlich sittenwidrigen SchĂ€digung resultierenden SchĂ€den, so der Senat.
âIm Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 entscheiden Landgerichte und Oberlandesgerichte reihenweise, dass die geschĂ€digten Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben. Nun liegt auch ein wegweisendes OLG-Urteil fĂŒr Fahrzeuge mit dem gröĂeren 3-Liter-Dieselmotor vor. GeschĂ€digte Porsche-Kunden aber auch Audi-KĂ€ufer können von diesem Urteil profitieren und SchadensersatzansprĂŒche geltend machenâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.
Noch keine Antworten