BMW Fahrzeug von vorne

Nun wurde auch BMW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 31. März 2020, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Käufer dadurch sittenwidrig geschädigt hat. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss BMW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: 7 O 67/19).

„Das Urteil ist nicht nur deshalb bemerkenswert, weil nun erstmals BMW im Abgasskandal verurteilt wurde. Es ist auch deshalb bemerkenswert, weil das Gericht ein von BMW bei der Abgasreinigung verwendetes Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einstufte. Derartige Thermofenster werden auch von anderen Herstellern bei diversen Diesel-Modellen verwendet“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Der Kläger hatte einen BMW X1 mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung trat er vom Kaufvertrag zurück.

Das Landgericht Düsseldorf gab dem Kläger recht. In dem Fahrzeug komme bei der Abgasreinigung ein sog. Thermofenster zum Einsatz. Das heißt, dass die Abgasrückführung bei hohen oder niedrigen Temperaturen nur reduziert arbeitet bzw. ganz ausgeschaltet wird. Folge ist, dass dann mehr gesundheitsschädigende Stickoxide ausgeschüttet werden. Die Abgasrückführung arbeite bei dem Fahrzeug nur in einem Temperaturbereich zwischen 17 und 33 Grad vollständig, so das Gericht.

Für das Landgericht Düsseldorf stellt das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Es wies die Argumentation, dass die Funktion zum Motorschutz notwendig sei, zurück. Denn bei einem Thermofenster zwischen 17 und 33 Grad werde die Abgasrückführung dauerhaft reduziert. Von einer Ausnahme könne keine Rede sein. Solche Abschaltvorrichtungen seien grundsätzlich verboten, so das Gericht.

Der Kläger hatte den BMW als Gebrauchtwagen für knapp 21.000 Euro gekauft und fuhr rund 53.000 Kilometer mit dem Fahrzeug. BMW muss den Kaufpreis nun abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Unterm Strich erhält der Kläger rund 15.000 Euro. BMW hat gegen das Urteil Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt.

Thermofenster werden nicht nur von BMW, sondern auch von anderen Herstellern bei der Abgasreinigung verwendet. Die Argumentation der Autobauer, dass die Funktion aus Motorschutzgründen ausnahmsweise zulässig sei, wurde schon von diversen Gerichten zurückgewiesen. In Kürze wird auch eine Stellungnahme des EuGH zu den sog. Thermofenstern erwartet. „Da die Thermofenster dazu führen, dass die Abgasreinigung schon bei Temperaturen, die über weite Strecken des Jahres Temperaturen herrschen, abgeschaltet wird, gehe ich davon aus, dass es sie als unzulässige Abschalteinrichtung einstufen wird“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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