Subaru Outback 2

Der Abgasskandal ist offenbar auch bei Subaru angekommen. Modelle des Subaru Forester, Legacy, Outback und XV mit 2-Liter-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6 blasen zu viele Abgase in die Luft und werden daher in die Werkstatt zurückgerufen. Der Rückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht, wie die Behörde am 20. Mai 2020 mitteilte.

Unter dem Hersteller-Code SA2022007 werden die Diesel-Fahrzeuge nun zurückgerufen, damit die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems erhöht werden kann. Betroffen sind Modelle des Subaru Forester, Legacy, Outback und XV der Baujahre 2015 bis 2018. Weltweit handelt es sich um rund 42.500 Pkw, davon rund 8.500 in Deutschland.

Wie Subaru mitteilt, habe das KBA festgestellt, dass bei den Modellen mit 2-Liter-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6 die Abgasrückführung unter Bedingungen wie sie bei normalen Fahrzeugbetrieb zu erwarten sind, verbessert werden kann, damit weniger Abgase ausgestoßen werden.

Der japanische Autobauer betont, dass es sich bei der Abgassteuerungs-Software in den betroffenen Modellen nicht um eine unzulässige Prüfstandserkennung handele. Vielmehr arbeite das Emissionskontrollsystem auch im realen Straßenverkehr – allerdings in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur. „Das deutet auf eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters hin“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Subaru sieht das erwartungsgemäß anders und verweist darauf, dass es sich um keine unzulässige Funktion handele. „Tatsächlich spricht aber vieles dafür, dass die betroffenen Modelle zu viel Stickoxide in die Luft blasen und Subaru eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Dies gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in engen Grenzen und zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

Funktionen, die den Motor von langfristen Folgen wie Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen aber nicht zu diesen zulässigen Ausnahmen, wie die Generalanwältin am 30. April 2020 klarstellte. Nur wenig später folgte der Rückruf für die Subaru-Modelle.

„Nach den Ausführungen der EuGH-Generalanwältin sind solche Thermofenster bei der Abgasreinigung eben keine zulässigen Ausnahmen, sondern illegale Abschalteinrichtungen. Daher können betroffene Subaru-Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Der BGH hatte bereits Anfang 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben.

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