Gericht Hammer 3 1

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Tür für den Widerruf von Darlehen und damit auch von Autokrediten weit aufgestoßen. Mit Urteil vom 9. September 2021 hat der EuGH deutlich gemacht, dass der Widerruf unbefristet möglich ist, wenn die Bank unzureichende oder fehlerhafte Angaben gemacht hat (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20).

„Das Urteil dürfte besonders für den Widerruf von Autokrediten richtungsweisend sein. Ein großer Teil der Kreditverträge zur Autofinanzierung dürften nach der Rechtsprechung des EuGH widerrufbar sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Das Landgericht Ravensburg hatte dem EuGH strittige Fragen zur Zulässigkeit des Widerrufs von Autokrediten auch Jahre nach Abschluss des Darlehens vorgelegt. Konkret ging es um Kreditverträge der VW-Bank, der Skoda-Bank und der BMW-Bank. Der EuGH-Generalanwalt Hogan hatte in seinen Schlussanträgen bereits deutlich gemacht, dass er die Angaben zum Verzugszins oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für unzureichend und den Widerruf für zulässig hält.

Dieser Auffassung ist der EuGH gefolgt. Die Pflichtangaben zum Verzugszins seien fehlerhaft und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den Verbraucher nicht verständlich und klar genug dargestellt. Der EuGH machte klar, dass es nicht ausreiche den Verzugszins pauschal mit beispielsweise 5 Prozent über dem Basissatz anzugeben. Vielmehr müsse er in der konkreten Höhe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegeben werden. Ebenso müsse eine für den Verbraucher verständliche Methode für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung angegeben werden. Sind die Angaben unzureichend oder fehlerhaft, wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und Verbraucher können ihr Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.

„Unzureichende Angaben finden sich nicht nur in Kreditverträgen der VW-Bank oder BMW-Bank, sondern bei fast allen Banken. Folge des EuGH-Urteils ist, dass diese Kredite immer noch widerrufen werden können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Der Widerruf ist gerade bei Autofinanzierungen interessant, weil zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt. Daher wird nach einem erfolgreichen Widerruf des Darlehens auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Der Verbraucher kann dann das Auto an die Bank geben und erhält im Gegenzug seine bereits gezahlten Raten zurück. „Besonders in Zeiten von Abgasskandal oder drohenden Fahrverboten ist der Widerruf eine interessante Möglichkeit“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

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