Nun hat auch das OLG Oldenburg VW im Abgasskandals zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 5 U 47/19). Mit Urteil vom 2. Oktober 2019 hat das OLG Oldenburg entschieden, dass Volkswagen den VW Golf Diesel der Klägerin zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss.
VW kann für die gefahrenen Kilometer zwar einen Nutzungsersatz anrechnen, doch dies wird durch den Zinsanspruch der Klägerin zumindest zum Teil wieder aufgefangen. Denn das OLG Oldenburg entschied, dass der Zinsanspruch schon ab Zahlung des Kaufpreises und nicht erst seit Rechtshängigkeit bestehe. „Der Unterschied kann einige Tausend Euro ausmachen. Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, Ansprüche im Abgasskandal gegen VW geltend zu machen. Das ist auch unabhängig vom Musterverfahren gegen VW immer noch möglich“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Die Klägerin aus Schleswig-Holstein hatte den VW Golf VI Diesel im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen gekauft. Wie sich später herausstellte, was auch dieses Modell vom Abgasskandal betroffen. Die Klägerin ließ nach dem Rückruf zwar das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche gegen VW geltend.
Ihre Klage hatte schon in erster Instanz vor dem Landgericht Oldenburg Erfolg. Im Berufungsverfahren bestätigte das OLG Oldenburg das Urteil. Die Klägerin sei durch die Abgasmanipulationen von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz, so das OLG. Volkswagen habe die Klägerin durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung getäuscht. Die Frau hätte den Golf nicht gekauft, wenn sie von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Zumal das Risiko bestand, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird. VW habe sich sittenwidrig verhalten und mangelhafte Fahrzeuge vorsätzlich und gerade zur Täuschung der Käufer in den Verkehr gebracht, so das OLG Oldenburg.
„Immer mehr Oberlandesgerichte sprechen den Autokäufern im Abgasskandal Schadensersatz zu. Beispielsweise haben auch die Oberlandesgerichte Köln, Koblenz, Karlsruhe, Hamm oder Frankfurt VW bereits zum Schadensersatz verurteilt. Mit der Entscheidung des OLG Oldenburg hat VW eine weitere Niederlage vor einem Obergericht kassiert – und das praktisch auch noch vor der eigenen Haustür. Die Entscheidung dürfte allen geschädigten Autokäufern Mut machen, ihre Ansprüche gegen VW durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
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