Daimler könnte im Abgasskandal ein weiterer Zwangsrückruf drohen. Betroffen wäre der Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Dieselmotor des Typs OM 651. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Verdacht, dass Daimler bei dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet hat, berichtete die „Bild am Sonntag“. Ein Anhörungsverfahren gegen Daimler wurde bereits eingeleitet. Der Autobauer muss sich bis Ende der Woche zu den Vorwürfen äußern.
Der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung bezieht sich dem Bericht zu Folge auf die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese sorge dafür, dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß von 180 Milligramm im Prüfzyklus eingehalten wird – aber eben nur im Prüfmodus und nicht im Straßenverkehr. Sollte sich der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung bestätigen, wären davon europaweit rund 260.000 Mercedes Sprinter, die bis 2016 hergestellt wurden, betroffen. Davon sollen etwa 100.000 Transporter in Deutschland zugelassen sein. Den Fahrzeugen droht nun ein verpflichtender Rückruf durch das KBA.
Nicht zum ersten Mal wird hinter der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutet. Erst im Frühling geriet deshalb der Mercedes GLK 220 CDI in den Blickpunkt. Im Juni folgte schließlich der Zwangsrückruf durch das KBA, auch wenn Daimler die Funktion für zulässig hält. Der Autobauer hat daher Widerspruch gegen den Rückruf eingelegt, führt ihn aber in Kooperation mit dem KBA durch.
Ein ähnliches Szenario ist nun auch beim Mercedes Sprinter denkbar, wenn Daimler den Vorwurf einer illegalen Abschalteinrichtung nicht entkräften kann. Das ist Daimler beim GLK nicht gelungen. Daher dürfte auch ein Rückruf für den betroffenen Mercedes Sprinter wahrscheinlich sein.
„Für Daimler geht es aber um mehr. Denn die umstrittene Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ist auch in anderen Mercedes-Modellen enthalten, wie Daimler bereits eingeräumt hat. Der Abgasskandal könnte sich für Daimler daher noch erheblich ausweiten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Betroffene Mercedes-Kunden können daher Schadensersatzansprüche prüfen lassen. „Nicht nur im VW-Abgasskandal, sondern auch bei Mercedes haben Gerichte inzwischen entschieden, dass die Kunden aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung Anspruch auf Schadensersatz haben“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser.
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