Gericht Hammer 2

Gute Nachrichten für Darlehensnehmer: Sie können eine Vorfälligkeitsentschädigung, die sie für die vorzeitige Ablösung ihres Darlehens gezahlt haben, ggf. zurückverlangen, weil die Bank keinen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung hatte. Hintergrund ist eine Entscheidung des BGH, der mit aktuellem Beschluss die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein Urteil des OLG Frankfurt zurückgewiesen hat (Az.: XI ZR 320/20).

Das OLG Frankfurt hatte im Juli 2020 entschieden, dass ein Kreditnehmer für die vorzeitige Ablösung zweier Immobiliendarlehen keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten müsse. Die Commerzbank hatte eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von insgesamt rund 21.600 Euro verlangt.

Banken berechnen bei der vorzeitigen Beendigung eines Kreditvertrags eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für den entgangenen Zinsgewinn. Seit dem 21. März 2016 müssen die Banken die Kreditnehmer allerdings über die Berechnung der Vorfälligkeit aufklären. Erfüllt die Aufklärung die gesetzlichen Anforderungen nicht, verliert die Bank gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Das OLG Frankfurt hatte entschieden, dass die Aufklärung der Commerzbank über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend war, weil die Angaben für den Kreditnehmer nicht klar und verständlich seien. Die Bank habe daher keinen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Hoffnungen der Commerzbank, dass der BGH das Urteil zu ihren Gunsten geraderückt, haben sich nicht erfüllt. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank zurückgewiesen; das Urteil des OLG Frankfurt ist rechtskräftig.

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Banken und Kreditnehmer: „Neben der Commerzbank dürften auch andere Banken die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht ordnungsgemäß dargestellt haben. Dann haben die Kreditnehmer die Möglichkeit, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuverlangen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Gerade bei der vorzeitigen Ablösung von Immobiliendarlehen werden schnell Vorfälligkeitsentschädigungen von mehreren tausend Euro fällig. „Kreditnehmer können nun prüfen lassen, ob ihre Bank überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf die Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung hat“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

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