Blume wächst aus Gebäude

Nach der Insolvenz der Green City AG haben auch die Konzerngesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und Green City Solarimpuls I GmbH & Co am 15. Februar 2022 Antrag auf Insolvenz gestellt und Eigenverwaltung beantragt. Durch die Insolvenzen stehen Anlegergelder in Höhe von rund 115 Millionen Euro im Feuer.

Die drei Konzerngesellschaften wurden gegründet, um Projekte in Solar- oder Windenergie zu finanzieren. Dazu haben sie Anleihen emittiert. Die Anleger der Schuldverschreibungen sind nun von den Insolvenzen betroffen. Konkret geht es um

• Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG: Tranchen A und sowie die Namensschuldverschreibungen der Tranchen
• Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG: Tranchen A, B und C
• Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG

Insgesamt haben die Anleihen ein Volumen von rund 115 Millionen Euro.

Neu sind die Schwierigkeiten der Gesellschaften nicht. Schon im Dezember 2021 und nach der Insolvenz der Green City AG im Januar haben sie mitgeteilt, dass sie sich in einer finanziellen Krise befinden und Zinszahlungen und Rückzahlungen an die Anleger gefährdet sind. Diese Entwicklung hat sich nun bestätigt und aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit haben die Gesellschaften Insolvenz beantragt. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.

Das Amtsgericht München wird zunächst entscheiden müssen, ob die Insolvenz in Eigenverwaltung mit Hilfe eines Sachwalters durchgeführt werden kann. Dabei versucht die Geschäftsführung, die Gesellschaften wieder in finanziell ruhiges Fahrwasser zu bringen. Scheitert die Sanierung in Eigenverwaltung wird voraussichtlich ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. „Anleger müssen sich in beiden Fällen darauf einstellen, dass Zinszahlungen und Rückzahlungen nicht wie ursprünglich vereinbart geleistet werden können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Bei den Anleihen der Green City Energy Kraftwerkspark II und III stellt sich zudem das Problem, dass die Schuldverschreibungen nachrangig begeben wurden. In einem Insolvenzverfahren drohen Anleger daher komplett leer auszugehen. „Daher muss zunächst geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Das ist oftmals nicht der Fall, so dass sich die Anleger mit ihren Forderungen nicht hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssen und von einer Insolvenzquote profitieren können“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger auch Schadenersatzansprüche prüfen. Forderungen können sich beispielsweise gegen Anlageberater und Anlagevermittler richten, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage informiert haben.

Schadenersatzansprüche können auch Anleger der Unternehmensanleihen

• Green City Jubiläumsanleihe / Tranche B
• Green City Anleihe II
• Green City Anleihe 2022

haben. Diese Anleihen wurden nicht zur Projekt-, sondern direkt zur Unternehmensfinanzierung begeben und sind unmittelbar von der Insolvenz der Green City AG betroffen.

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