Die Neobank Nuri ist insolvent. Den Insolvenzantrag hat die Nuri Bank am 9. August 2022 gestellt,
nachdem zuvor Gespräche mit potenziellen Investoren offenbar gescheitert sind. Nuri hat etwa
500.000 Kunden und verwaltet nach eigenen Angaben ein Vermögen in Höhe von rund 325 Millionen
Euro.
Die anhaltenden Nachwirkungen der Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs sowie
negative Entwicklungen auf den Kryptomärkten seien ausschlaggebend für den Insolvenzantrag, gab
Nuri an. Eine wichtige Rolle dürfte dabei auch die Insolvenz des US-amerikanischen Kryptoverleihers
Celsius Network spielen. Das Unternehmen sammelte Kryptowerte bei Anlegern ein und verlieh sie
dann gegen Gebühren weiter. Die Anleger erhielten im Gegenzug attraktive Zinsen. Die Rechnung
ging allerdings nicht auf und Celsius meldete am 14. Juli in den USA Insolvenz an und setzte die
Rückzahlungen an die Anleger aus.
Die Celsius-Pleite trifft auch die Neobank Nuri, denn die bot Anlegern das Bitcoin Ertragskonto an,
das eine Rendite bis zu 3 Prozent abwerfen sollte. Die Kryptowerte der Anleger reichte Nuri dann an
die Celsius Network weiter. Kunden der Nuri Bank können seitdem keine Auszahlungen mehr von
ihrem Bitcoin Ertragskonto veranlassen.
Nach dem Insolvenzantrag verspricht Nuri, dass die Euro-Einlagen sowie die Bitcoin- und Ether-
Einlagen sicher sind und die Kunden nach wie vor ungehinderten Zugriff auf ihr Geld haben. Eine
Ausnahme sind jedoch die Coins auf dem Bitcoin-Ertragskonto, die weiter eingefroren sind.
Da Nuri selbst nicht über eine Vollbanklizenz verfügt, arbeitet sie eng mit der Solarisbank zusammen.
Das erweist sich jetzt als Vorteil für die Kunden. Als Vollbank ist Solaris an die Einlagensicherung
angeschlossen und die Einlagen der Nuri-Kunden sind über die Solarisbank AG bzw. die Solaris Digital
Assets GmbH geschützt. „Durch die Einlagensicherung sind Beträge bis 100.000 Euro auf den Konten
geschützt. Bei höheren Beträgen müssen Ansprüche geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt
Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
Die größte Unsicherheit herrscht aber hinsichtlich der Einlagen auf dem Bitcoin Ertragskonto, die
nach wie vor eingefroren sind. Nuri war hier im Auftrag der Solarisbank als Vermittler tätig. „Hier
kann geprüft werden, ob die Anleger nun Schadenersatzansprüche geltend machen oder
Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Kostenlose Erstberatung: 0431/ 99 69 70 80
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bank-und-kapitalmarktrecht/
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