Im Abgasskandal können sich Mercedes-Käufer ab sofort an der Musterfeststellungsklage gegen Daimler beteiligen. Das OLG Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zugelassen. Betroffene Mercedes-Halter können sich der Musterklage anschließen und sich in das Klageregister auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz eintragen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat seit 2018 eine Reihe von Mercedes-Modellen wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen, u.a. Dieselfahrzeuge der GLC- und GLK-Reihe mit dem Motortyp OM 651. Nur diese rund 50.000 Fahrzeuge sind auch von Musterklage erfasst. Hier können sich die Käufer der Klage anschließen und Schadenersatzansprüche geltend machen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale umfasst die Musterfeststellungsklage folgende Mercedes-Modelle:

• GLC 220 d 4Matic
• GLC 250 d 4Matic
• GLK 200 CDI
• GLK 220 CDI
• GLK 220 CDI 4Matic
• GLK 220 BlueTec
• GLK 250 BlueTec.

Daimler führt die Rückrufe zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Den Widerspruch gegen die Rückrufe hat das KBA jedoch abgelehnt. Ob Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und sich schadenersatzpflichtig gemacht hat, soll das OLG Stuttgart im Musterfeststellungsverfahren klären.

Das Musterverfahren bietet für die Verbraucher die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche ohne Prozesskostenrisiko geltend zu machen. Zudem wird die Verjährung der Ansprüche durch die Teilnahme am Musterverfahren gehemmt. Das ist besonders für Mercedes-Fahrer wichtig, die den Rückruf für ihr Fahrzeug 2018 erhalten haben. Hier droht aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist die Verjährung der Schadenersatzansprüche zum 31.12.2021.

Im Musterfeststellungsverfahren wird allerdings nur geklärt, ob Daimler sich grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Der individuelle Schadenersatzanspruch muss dann immer noch mit einer Einzelklage durchgesetzt werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Sollte das Gericht jedoch zu der Überzeugung kommen, dass Daimler sich nicht schadenersatzpflichtig ist, ist die Entscheidung bindend, d.h. es gibt anschließend keine Möglichkeit mehr, im Wege einer Einzelklage gegen Daimler vorzugehen.

Neben Fahrzeugen der GLC- und GLK-Klasse hat das KBA noch für zahlreiche weitere Modelle einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. „Diese Fahrzeuge sind nicht von der Musterfeststellungsklage erfasst. Hier bestehen aber gute Chancen, Schadenersatzansprüche im Wege einer Einzelklage durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Dr. Gasser ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und verfügt über viel Erfahrung im Abgasskandal. Er berät Sie gerne zu Ihren Schadenersatzansprüchen gegen Daimler und unterstützt sie bei der Eintragung ins Klageregister.

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