Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) binnen weniger Wochen den Rückruf für Modelle des Mercedes Sprinter, Viano und Vito wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet hat, muss Daimler nun auch Fahrzeuge der Mercedes A-Klasse und B-Klasse in die Werkstatt rufen. Der Grund ist derselbe: Das KBA hat unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt, die entfernt werden muss.
Wie das KBA am 29.10.2021 veröffentlicht hat, sind Fahrzeuge der Mercedes A-Klasse und B-Klasse der Baujahre 2009 bis 2011 von dem Rückruf betroffen. Sie werden unter dem Rückruf-Code 5497524 in die Werkstatt geordert, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update installiert wird. Nach Angaben des KBA sind weltweit etwa 51.000 Fahrzeuge betroffen, davon rund 16.000 Pkw in Deutschland.
Der Rückruf bringt die betroffenen Fahrzeug-Halter in eine schwierige Situation. Da es sich um eine Anordnung des KBA handelt, muss das Software-Update installiert werden. Ansonsten kann dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung drohen. Auf der anderen Seite sind die langfristigen Auswirkungen des Updates auf den Motor ungewiss. Zudem sind die Fahrzeuge regelmäßig von einem Wertverlust betroffen. „Der Ausweg für die betroffenen Mercedes-Fahrer kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sein. Sie wurden durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schon beim Abschluss des Kaufvertrags geschädigt. Dieser Schaden lässt sich auch nicht durch ein späteres Software-Update beseitigen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Daimler steht zwar nach wie vor auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Die Gerichte schließen sich jedoch zunehmend der Auffassung an, dass es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt und Daimler Schadenersatz leisten muss. So haben u.a. auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.
Darüber hinaus hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu höheren Emissionen führen als auf dem Prüfstand.
„Daimler musste in der Vergangenheit auf Anordnung des KBA wiederholt Rückrufe durchführen, damit unzulässige Abschalteinrichtungen entfern werden. Die betroffenen Mercedes-Kunden haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.
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