Abgasskandal – LG Kiel bestätigt Anspruch auf Restschadenersatz bei Audi Q5

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Das Landgericht Kiel hat mit Urteil vom 10.
Juni 2022 bestätigt, dass bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem kleineren Dieselmotor des Typs
EA 189 immer noch Anspruch auf den sog. Restschadenersatz nach § 852 BGB besteht (Az.: 17 O
4/22). Konkret ging es in dem Verfahren um einen Audi Q5 2.0 TDI mit dem Motor EA 189.

Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist sind viele Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal
um Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189 inzwischen verjährt. Allerdings kann bei Fahrzeugen, die
als Neuwagen gekauft wurden, immer noch der sog. Anspruch auf Restschadenersatz gemäß § 852
BGB geltend gemacht werden. Der BGH hat diesen Anspruch mit Urteilen vom 21. Februar 2022
bestätigt (Az.: VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21). „Vorteil für den Verbraucher ist, dass dieser Anspruch
erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs verjährt und daher in vielen Fällen immer noch durchgesetzt
werden kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der den Restschadenersatzanspruch für seinen
Mandanten am LG Kiel erstritten hat.

Sein Mandant hatte den Audi Q5 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 und der Abgasnorm
Euro 5 im September 2013 als Neufahrzeug gekauft. Rund zwei Jahre später flog der VW-
Abgasskandal auf, von dem auch der Audi Q5 des Klägers betroffen war. Schadenersatzansprüche
machte der Kläger allerdings erst Anfang 2022 geltend. „Wir führten an, dass immer noch ein
Anspruch auf Restschadenersatz nach § 852 BGB besteht, falls der deliktische Schadenersatzanspruch
nach Ansicht des Gerichts bereits verjährt sein sollte“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Das LG Kiel gab der Klage statt. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe
gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings sei dieser deliktische
Schadenersatzanspruch bereits verjährt. Es bestehe aber weiterhin ein Anspruch auf
Restschadenersatz gemäß § 852 BGB, so das Gericht.

Nach dieser Regelung muss derjenige, der durch unerlaubte Handlung etwas erlangt hat, den
Schaden auch nach Eintritt der Verjährung ersetzen. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach
seiner Entstehung. „Übertragen auf den Abgasskandal bedeutet dies, dass der Anspruch auf
Restschadenersatz erst zehn Jahre nach Kauf eines Neuwagens verjährt und mein Mandant seinen
Anspruch dementsprechend noch durchsetzen konnte“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Es liege auf der Hand, dass der Kläger den Audi Q5 nicht gekauft hätte, wenn er von den
Abgasmanipulationen gewusst hätte, so das LG Kiel. Audi habe daher durch unerlaubte Handlung
einen Vermögensvorteil auf Kosten des Klägers erzielt. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi
daher den Kaufpreis abzüglich einer Händlermarge und einer Nutzungsentschädigung ersetzen,
entschied das LG Kiel.

„Das Urteil des Landgerichts Kiel und auch die Rechtsprechung des BGH zeigen, dass sich
Schadenersatzansprüche im Abgasskandal noch lange durchsetzen lassen. Das gilt nicht nur für
Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189, sondern auch für andere Motoren und
andere Hersteller“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: www.ingogasser.de/abgasskandal

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