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Das Thema ist nicht ganz neu: Bereits vor gut einem Jahr gab es erste Hinweise auf sogenanntes
„Greenwashing“ bei der Fondstochter der Deutschen Bank. Der DWS wurde vorgeworfen, bei ihren
Nachhaltigkeitsfonds Prospekte „frisiert“ zu haben und dadurch den Eindruck entstehen zu lassen,
die Angebote entsprächen dem internationalen ESG-Standard. Tun sie wohl nicht….

Staatsanwaltschaft, BKA und Bafin haben am 31. Mai 2022 Räumlichkeiten von Deutscher Bank und
DWS im Rahmen eines Anfangsverdachts des Kapitalanlagebetrugs, bzw. Prospektbetrug durchsucht.

Ein Rückblick: Die DWS hatte relativ früh den Markt für Grüne Kapitalanlagen für sich entdeckt und
ein entsprechendes Portfolio für eine wachsende Anzahl interessierter Anleger zusammengestellt.

Rechtsanwalt Dr. Gasser aus Kiel: Für Anleger bestehen gute Chancen, von den mit der DWS
geschlossenen Verträge zurückzutreten, falls sich durch die aktuellen Entwicklungen wirtschaftliche
Schäden einstellen! Für Verluste müssen die Verantwortlichen geradestehen!“

Nachgewiesene Prospektfehler stehen für eine Falschberatung und daher sind auf diesem Wege
geschlossene Verträge nicht gültig. Gasser: „Der Anleger muss so gestellt werden, als habe er den
Vertrag nie geschlossen – heißt: Die DWS muss die Einlage und alle Gebühren und natürlich die
entgangenen Zinsen erstatten!“

Die als nachhaltig beworbenen Fonds der DWS entsprechen unter Umständen nicht den
internationalen Standards und geben mehr Nachhaltigkeit vor als bewiesen werden kann .
Untersucht werden aktuell die sogenannten ESG-Produkte (Environment, Social, Governance), die
von Anlegern, die „grün“ investieren wollen, sehr geschätzt werden.
Rechtsanwalt Dr. Gasser steht für eine kostenlose Erstberatung gern zur Verfügung.

www.ingogasser.de/bankrecht-anlegerschutz/

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