Schadensersatzansprüche
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Wohnmobile im Abgasskandal
Schadenersatz im Wohnmobil Abgasskandal
Für den Trip am Wochenende oder den Jahresurlaub ist das Wohnmobil für viele Camper zum treuen und nahezu unverzichtbaren Begleiter geworden. Doch der Abgasskandal hat längst auch Wohnmobile erreicht. Betroffen sind besonders Wohnmobile unterschiedlicher Hersteller, denen ein Fiat Ducato als Basisfahrzeug dient. Auch der Iveco Daily oder Camper von Mercedes und VW sind von dem Thema Dieselskandal und unzulässige Abschalteinrichtungen nicht verschont geblieben. Betroffene Wohnmobil-Besitzer haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, auch wenn bislang noch kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vorliegt.
Razzia der Staatsanwaltschaft
Der Verdacht, dass auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA) in den Abgasskandal verwickelt ist, besteht schon seit einigen Jahren. Erhärtet hat er sich besonders im Sommer 2020 als die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Rahmen einer groß angelegte Razzia Geschäftsräume des Autobauers in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen ließ. Die Ermittler gehen dem Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselmodellen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco nach. Bundesweit sollen etwa 200.000 Fahrzeuge betroffen sein, darunter auch Wohnmobile.
Fiat Ducato überschreitet Emissionsgrenzwerte deutlich
Auch Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Kraftfahrt-Bundesamts erhärten den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Wohnmobilen, die auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren. Sowohl Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 als auch mit der Abgasnorm Euro 6 überschreiten den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil mehr als deutlich.
Ein Rückruf des KBA für Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen liegt bislang noch nicht vor. Grund dafür dürfte in erster Linie sein, dass die Zulassung für den Fiat Ducato von den italienischen Behörden erteilt wurde. Das KBA behält den Fiat Ducato aber im Auge und macht international Druck, dass gegen die unzulässigen Abschalteinrichtungen vorgegangen wird. Ein Rückruf des KBA kann nicht ausgeschlossen werden.
Iveco ruft Daily zurück
Die Konzernschwester Iveco hat im Zusammenhang mit Stickoxid-Emissionen Modelle des Daily unter dem Code 13T in die Werkstatt geordert. Betroffen von dem Rückruf unter dem Code 13T sind weltweit rund 20.000 Fahrzeuge der Baujahre 2015 bis 2019.
Gerichte sprechen Schadenersatz zu
Inzwischen haben zahlreiche Gerichte Fiat bei Wohnmobilen zu Schadenersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen verurteilt. Im Kern geht es dabei darum, dass Fiat einen Timer einsetzt, der dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv. Danach wird die Abgasreinigung reduziert und der Stickoxid-Ausstoß steigt an. Nach Auffassung der Gerichte wurden die Käufer der Wohnmobile durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und haben gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Großer und kleiner Schadenersatz
Neben dem Anspruch auf den großen Schadenersatz besteht im Abgasskandal nach der Rechtsprechung des BGH auch Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz. Beim großen Schadenersatz wird der Kaufvertrag komplett rückabgewickelt. Das heißt, der Käufer kann gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Beim kleinen Schadenersatz kann er hingegen das Fahrzeug behalten und hat Anspruch auf den Ersatz des Minderwerts, den das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erfahren hat. Gerade bei Wohnmobilen kann der kleine Schadenersatz interessant sein.
Schadenersatzansprüche aus Gewährleistung
Neben Ansprüchen gegen den Hersteller können auch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler bestehen. Diese müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre bei Neufahrzeugen und ein Jahr bei gebraucht gekauften Fahrzeugen.
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Anwalt für E-Autos Dr. Ingo Gasser
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Beim E-Auto können Reichweitenprobleme ebenso zu einem Sachmangel führen wie Softwaremängel. Betroffene Käufer können bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind geringer als in den Dieselskandal-Fällen, weil es auf ein Verschulden des Vertragspartners nicht ankommt.
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