Gericht Hammer 3 1

VW weht im Abgasskandal mittlerweile ein rauer Wind entgegen. Zahlreiche Gerichte sehen Volkswagen inzwischen in der Verantwortung für die Abgasmanipulationen und sprechen den geschädigten Verbrauchern Schadensersatz zu. Diese Rechtsprechung haben jetzt auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Köln und Karlsruhe bestätigt.

Die Rechtsprechung der OLG-Gerichte ist wegweisend. Andere Gerichte werden sich hieran orientieren. Die Chancen, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen durchzusetzen, sind daher besser denn je. „Die Zeit ist reif, um VW für die Abgasmanipulationen zur Verantwortung zu ziehen und Schadensersatz geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich im Dieselskandal vertreten hat.

Lange musste man im Abgasskandal auf Urteile durch Oberlandesgerichte warten. „Verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte haben natürlich eine Signalwirkung und genau deshalb wollte VW diese Entscheidungen verhindern“, erklärt Dr. Gasser.

Diese Strategie von VW ging lange Zeit auf, doch jetzt musste Volkswagen innerhalb kurzer Zeit drei empfindliche Niederlagen vor Oberlandesgerichten hinnehmen. Das OLG Konstanz entschied am 12. Juni, dass VW den Käufer eines von Abgasmanipulationen betroffenen VW Sharan vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: 5 U 1318/18). VW muss den Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Ähnlich entschied das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 18. Juli 2019 (Az.: 17 U 160/18). Diesmal ging es um einen Skoda Octavia mit dem von den Abgasmanipulationen betroffenen Dieselmotor des Typs EA 189. Das OLG Karlsruhe geht davon aus, dass der Käufer das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Schon mit Abschluss des Kaufvertrags sei ihm ein Schaden entstanden und VW habe sich aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht.

Während VW gegen diese beiden Urteile noch Revision einlegen kann, ist ein Urteil des OLG Köln vom 17. Juli 2019 bereits rechtskräftig (Az.: 16 U 199/18). Das OLG entschied, dass VW einen Amarok zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss. Durch die Abgasmanipulationen habe bei dem Fahrzeug eine Gefahr für die Typengenehmigung und Betriebszulassung bestanden. Das sei bereits ein gravierender Mangel. Der Schaden sei mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und könne auch durch ein Software-Update nicht beseitigt werden, urteilte das OLG.

„VW hat in den bisherigen Verfahren häufig versucht, die Verantwortung für die Abgasmanipulationen von sich zu weisen und argumentierte, dass der Vorstand keine Kenntnis von der Verwendung der Manipulations-Software gehabt habe. Diese Argumentation verfängt nicht mehr, wie spätestens die OLG-Urteile belegen. Die Gerichte gehen inzwischen davon aus, dass der Vorstand oder ,verfassungsmäßig berufene Vertreter‘ von den Abgasmanipulationen gewusst haben“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Ob VW, Audi, Seat oder Skoda – Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs haben beste Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Unter diesem Umständen können auch Verbraucher, die sich bereits der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben, überlegen, ob sie ihre Ansprüche nicht lieber individuell geltend machen möchten. Bis es im Musterverfahren zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt, werden voraussichtlich rund vier Jahre vergehen. „Bis dahin schreitet der Wertverlust bei dem betroffenen Fahrzeug voran oder es wird schon gar nicht mehr genutzt. Die Einzelklage führt deutlich schneller zum Erfolg“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser. Bis zur Eröffnung des Musterverfahrens am 30. September 2019 können sich Verbraucher von der Klage wieder abmelden.

Kategorie
Tags

Noch keine Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Archive