Der Abgasskandal zieht weiter seine Krise und hat nun offenbar auch Fiat und die Konzernschwester Iveco erreicht. Es besteht der Verdacht, dass der Autobauer bei Dieselmotoren eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat. Daher kam es am 22. Juli 2020 zu einer groß angelegten Razzia bei Fiat und Iveco.
Durchsucht wurden dabei nicht nur die Räume der Fiat-Zentrale für Deutschland in Frankfurt a.M., sondern auch weitere Einrichtungen in Baden-Württemberg, der Schweiz und in Italien. Die Ermittlungen richten sich auch gegen den Schwesterkonzern CNH Industrial, zu dem auch Iveco gehört.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs gegen verantwortliche Personen des Konzerns. Dabei geht es um die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung bei Dieselmotoren, die in Modellen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco der Baujahre 2014 bis 2019 verwendet wurden. Betroffen sind sowohl Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 als auch mit der Abgasnorm Euro 6.
Nach Angaben der Ermittler sollen die betroffenen Fahrzeuge im Testbetrieb die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar einhalten. Die Abschalteinrichtung soll aber dafür sorgen, dass die Abgasreinigung im realen Straßenverkehr weitgehend nicht aktiv ist, so dass der Stickoxid-Ausstoß steigt. Derartige Abschalteinrichtungen sind unzulässig.
Betroffen sein sollen bundesweit etwa 200.000 Fahrzeuge, darunter auch Fahrzeuge mit Aufbauten wie Wohnmobile.
„Abschalteinrichtungen, die dafür sorgen, dass im Testmodus Abgaswerte zwar eingehalten im realen Betrieb aber überschritten werden, sind unzulässig. Fahrzeugen, die mit so einer Abschalteinrichtung unterwegs sind, kann die Stilllegung drohen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
Betroffene Fahrzeughalter haben jedoch gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Zumal sich die Rechtsprechung im Abgasskandal sehr verbraucherfreundlich entwickelt hat. So hat der BGH im vergangenen Jahr bereits klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und die Fahrzeugkäufer Anspruch auf Ersatz haben.
Zudem hat die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April verdeutlicht, dass sie Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im Realbetreib führen.
„Vor diesem Hintergrund spricht einiges dafür, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.
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