Opel rutscht wieder in den Abgasskandal: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat einen umfassenden Rückruf für Modelle des Opel Astra, Opel Corsa und Opel Insignia angeordnet. Die Behörde hat bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt, die entfernt werden muss. Das KBA hat den Rückruf unter dem Code E222115640 (22-C-013) O7A angeordnet und am 17.02.2022 veröffentlicht.
Die betroffenen Opel-Besitzer werden nun angeschrieben und aufgefordert werden, ihren Pkw in die Werkstatt zu bringen. Nach Angaben des KBA sind weltweit etwa 400.000 Fahrzeuge betroffen, von denen rund 74.500 in Deutschland zugelassen sind. Konkret handelt es sich um Modelle des Opel Astra, Insignia und Corsa der Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 und 1,6 Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 und Abgasrückführungssystem (AGR). Die Fahrzeuge sind mit einem NOx-Speicherkatalysator (NSK) ausgestattet.
Opel gehörte bislang nicht zu den Protagonisten im Abgasskandal, war aber auch nicht völlig unbeteiligt. Schon 2018 hatte das KBA einen verpflichtenden Rückruf für verschiedene Modelle des Opel Zafira, Cascada und Insignia angeordnet. Der Autobauer hatte sich lange und erfolglos gegen den Rückruf gewehrt. Das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht hatte schließlich mit Beschluss vom 6.11.2019 entschieden, dass Opel den Rückruf umsetzen und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen muss (Az.: 5 MB 3/19).
Nun stehen wieder zehntausende Opel-Besitzer vor dem Dilemma, dass sie ihr Auto in die Werkstatt bringen sollen, damit die unzulässige Funktion entfernt wird. Welche Auswirkungen dies letztlich auf den Motor hat, ist ungewiss. „Klar ist, dass die betroffenen Fahrzeuge einen Sachmangel aufweisen und die betroffenen Opel-Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben. Opel hat die Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Käufer dadurch geschädigt. Dieser Schaden ist schon beim Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lässt sich nach gängiger Rechtsprechung nicht durch ein nachträgliches Software-Update beseitigen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Die Rechtsprechung im Abgasskandal hat sich verbraucherfreundlich entwickelt. Rückenwind für die geschädigten Autokäufer gibt es zudem vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 (Az.: C-693/18) klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus.
Rechtsanwalt Dr. Gasser berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
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