Der Opel Abgasskandal

Opel muss Modelle des Grandland X zurückrufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des
Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), dass es bei den betroffenen Modellen zu „Abweichungen von
Abgasvorschriften bezüglich Prüfstandsmessung“ gekommen ist.

Wie das KBA in seiner Rückrufdatenbank am 8. Juli 2022 weiter veröffentlicht, sind Modelle des Opel
Grandland X der Baujahre 2020 und 2021 betroffen. Weltweit handelt es demnach um 9.420
Fahrzeuge. In Deutschland werden rund 5.100 Grandland X unter dem Rückruf-Code O8R in die
Werkstatt geordert. Dort soll ein Software-Update des integrierten System-Interface (BSI) und
mehrerer anderer Steuergeräte aufgespielt werden.

In dem Rückruf ist zwar nicht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rede. Offensichtlich
haben aber die Abgasuntersuchungen nicht den behördlichen Anforderungen entsprochen. „Da nun
ein Software-Update bei den Fahrzeugen erforderlich ist, liegt die Vermutung nah, dass ohne das
Update gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden. Möglicherweise werden Grenzwerte
für den Emissionsausstoß überschritten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Weitere Angaben zu den Hintergründen des Rückrufs macht das KBA nicht. Betroffene Grandland-
Fahrer können aber von Opel nähere Informationen zu den Gründen des Updates und seinen Folgen
verlangen, bevor sie es aufspielen lassen.

Eine gewisse Skepsis ist durchaus geboten, denn auch Opel ist im Abgasskandal kein unbeschriebenes
Blatt mehr. Erst im Februar 2022 hatte das KBA einen umfassenden Rückruf für Modelle des Opel
Astra, Opel Corsa und Opel Insignia wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen
Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet. Betroffen waren Modelle
der Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 und 1,6 Liter Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6. 2018 gab es
einen Rückruf für Modelle des Opel Zafira, Cascada und Insignia.

Nun ein Rückruf wegen Abweichungen von Abgasvorschriften. Klar ist, dass die Fahrzeuge einen
Sachmangel aufweisen und die Käufer einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels haben. Weniger
klar ist, ob sich der Mangel durch ein Software-Update beseitigen lässt. „Wurden die Käufer über die
tatsächlichen Abgaswerte des Fahrzeugs getäuscht, ist ihnen schon mit dem Kauf des Fahrzeugs ein
Schaden entstanden. Ein Update reicht dann nicht aus. Vielmehr haben die Käufer dann Anspruch auf
Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Dr. Gasser ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und hat schon zahlreiche Mandanten im
Abgasskandal vertreten.

Mehr Informationen: abgasskandal

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