Der Mercedes Abgasskandal

Auch Mercedes-Dieselfahrzeuge der A-Klasse und B-Klasse könnten in den Abgasskandal gezogen werden. Nach Informationen des „Spiegel“ hat Daimler dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwei weitere möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung gemeldet.

Die auffällige Software in der Abgassteuerung wird jetzt vom KBA überprüft. Kommt die Behörde zu der Überzeugung, dass es sich bei der Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, droht Daimler ein weiterer Zwangsrückruf durch das KBA. Betroffen wären diesmal kleinere Mercedes-Dieselmodelle der A-Klasse und B-Klasse.

Diese kleineren Dieselaggregate baut Daimler nicht selbst, sondern bezieht sie von Renault. Der französische Autohersteller weist aber darauf hin, dass die Motoren von Daimler selbst programmiert und kalibriert werden. Daher trage Daimler auch die Verantwortung dafür, wenn tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet worden sein sollte.

Für Daimler wäre ein weiterer Rückruf ein neuer Tiefschlag im Abgasskandal. Seit 2018 gab es schon drei verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt für diverse Mercedes-Dieselmodelle. Insgesamt sollen von den Rückrufen ca. 1,3 Millionen Fahrzeuge betroffen sein. Dazu zählen diverse Mercedes-Modelle mit der Abgasnorm Euro 6b, für die bereits 2018 der Rückruf angeordnet wurde, Modelle des Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden und zuletzt gab es auch den Rückruf für unterschiedliche Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor des Typs OM 651. Zu den betroffenen Fahrzeugen sollen nach Angaben von Daimler in erster Linie das Vorgängermodell des aktuellen Mercedes Sprinter sowie Modelle des Viano und Vito gehören.

Daimler stellt sich bisher stets auf den Standpunkt, keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. Das wäre sicher auch bei einem Rückruf für Fahrzeuge der A-Klasse und B-Klasse so. „Das Kraftfahrt-Bundesamt ist da aber offensichtlich ganz anderer Meinung und hat deshalb schon mehrfach Rückrufe angeordnet. Durch einen weiteren Rückruf würde Daimler weiter Vertrauen verspielen und tiefer in den Abgasskandal rutschen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Auch verschiedene Gerichte glauben den Unschuldsbeteuerungen von Daimler nicht und haben den Autobauer wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bereits zu Schadensersatz verurteilt. „Es bestehen daher gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

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