Eine Uhr

Die Chancen Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal durchzusetzen, stehen besser denn je. Allerdings tickt die Uhr. Den geschädigten Verbrauchern bleiben nur noch wenige Tage, um ihre Ansprüche geltend zu machen – am 31.12.2019 sind sie in der Regel verjährt.

„Dann sind die Ansprüche untergegangen und VW kann sich freuen. Soweit sollten es die geschädigten Autokäufer nicht kommen lassen. Sie können jetzt noch handeln und VW für die Abgasmanipulationen zur Rechenschaft ziehen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der zahlreiche Mandanten im VW-Abgasskandal vertritt.

Im September 2015 wurde der VW-Abgasskandal bekannt. VW hat bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 Abgaswerte manipuliert und Millionen von Autokäufern dadurch geschädigt. Bis heute ist Volkswagen nicht bereit, die betroffenen Verbraucher in Deutschland freiwillig zu entschädigen. Sie müssen ihre Rechte geltend machen, wenn sie nicht leer ausgehen und auf ihrem Schaden sitzenbleiben möchten. Dabei ist jedoch die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist zu beachten.

Diese Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch ausgelöst wurde bzw. der Geschädigte davon Kenntnis erlangt hat. Der VW-Abgasskandal flog zwar im Herbst 2015 auf, Kenntnis haben die geschädigten Käufer allerdings in der Regel erst durch das Rückrufschreiben erlangt, das sie in den meisten Fällen 2016 erhalten haben. Daher wurde die Verjährungsfrist Ende 2016 in Lauf gesetzt und endet nun am 31.12.2019.

„Diese Frist gilt ausdrücklich nur für Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit dem Dieselmotor EA 189. Fahrzeuge mit den größeren 3-Liter-Dieselmotoren wie der VW Touareg oder verschiedene Audi- und Porsche-Modelle sind von der Verjährung zum Jahresende 2019 nicht betroffen“, stellt Rechtsanwalt Dr. Gasser klar. Gleiches gilt für Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA 288 oder Modelle anderer Hersteller.

Geschädigte VW-Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen und wieder abgemeldet haben, haben die Verjährung ihrer Ansprüche gehemmt. Diese Hemmungswirkung bleibt für sechs Monate nach Rücknahme des Antrags erhalten. In vielen dieser Fälle können daher auch noch 2020 Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Wer bisher aber nicht tätig wurde, hat nur noch wenige Tage Zeit. Die Ansprüche verjähren zwar erst am 31.12.2019, eine Klage muss jedoch vorbereitet und rechtzeitig eingereicht werden. Daher nimmt Rechtsanwalt Dr. Gasser Anfragen zu Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 noch bis zum 20. Dezember 2019 an.

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