Zwei Auspuffrohre eines PkW stossen Abgase aus.

Nachdem der Abgasskandal um Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189 aufgeflogen war, musste auch der VW Eos in die Werkstatt, damit ein Software-Update aufgespielt werden konnte. Wirklich geholfen hat das Update offenbar nicht: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat erneut einen Rückruf für den VW Eos angeordnet, weil die Abgaswerte zu hoch sind.

Unter dem Code 23AO ruft VW die betroffenen Coupés in die Werkstatt zurück. Durch eine Umprogrammierung der Motorsteuerung sollen dann die Emissionswerte reduziert werden.

Nach Angaben des KBA sind weltweit etwa 5.800 VW Eos betroffen. Davon sind ca. 2.600 in Deutschland zugelassen. In die Werkstatt müssen laut KBA Modelle der Baujahre 2010 bis 2015. Laut VW sind Modelle der Baujahre 2011 bis 2015 betroffen.

Vom Abgasskandal waren alleine in Deutschland rund 2,5 Millionen Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189 betroffen. Der erneute Rückruf trifft nun erstmal nur den VW Eos. „Ob es dabei bleibt oder ob weitere Rückrufaktionen folgen werden, ist derzeit Spekulation“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel. Der Vorwurf, dass trotz Software-Update noch eine unzulässige Abschalteinrichtung in den Motoren verwendet wird, ist hingegen nicht neu.

In der Kritik steht dabei das sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Innerhalb dieses Fensters arbeitet die Abgasreinigung zu 100 Produzent, während bei höheren oder niedrigeren Außentemperaturen die Abgasrückführung reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird. Folge ist ein höherer Emissionsausstoß.

Den Nachweis, dass ein solches Thermofenster aus Motorschutzgründen ausnahmsweise zulässig sei, blieb VW nach Überzeugung des Landgerichts Dortmund schuldig. Das Gericht bewertete das Thermofester bei einem Audi A4 nach dem Update als unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz (Az.: 4 O 53/20). Auch das LG Düsseldorf hat dem Kläger in einem ähnlich gelagerten Fall Schadenersatz zugesprochen (Az.: 7 O 166/18).

Zudem hat die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu höheren Abgaswerten im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zulässig.

„Thermofenster, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, gehören demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Liegt auch nach dem Software-Update noch eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. „Das gilt auch, wenn das Fahrzeug erst nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft wurde“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

 

 

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