Über Daimler ziehen sich im Abgasskandal immer dunklere Wolken zusammen. Wie der Bayerische Rundfunk am 17. Dezember 2020 online berichtet, liefert ein Sachverständigengutachten deutliche Hinweise auf die Verwendung einer Abschalteinrichtung in einem Mercedes-Diesel. Am gleichen Tag verkündete der EuGH sein richtungweisendes Urteil im Abgasskandal. Abschalteinrichtungen sind demnach grundsätzlich illegal (Az.: C-693/18).

„Nachdem schon die beiden Oberlandesgerichte Naumburg und Köln Daimler im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt haben, nimmt der Druck auf Daimler nach der Entscheidung des EuGH und dem Sachverständigengutachten weiter zu“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Der BR berichtet nun ein über ein Verfahren im Mercedes-Abgasskandal, das schon 2018 am Landgericht Stuttgart begann. Der Kläger in dem Verfahren behauptet, dass in seiner Mercedes E-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei, was Daimler natürlich zurückwies. Um Klarheit in die Sache zu bringen, gab das LG Stuttgart ein Sachverständigengutachten in Auftrag. Das Gutachten liegt einem Team von BR Recherche inzwischen vor und liefert klare Hinweise, die für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung sprechen.

In der Motorsteuerungs-Software werde eine Abschalteinrichtung verwendet, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus NEFZ befindet. Dann werde die Kühlmittelsolltemperatur von den üblichen 100 auf 70 Grad heruntergeregelt. Das führt zu einem niedrigeren Stickoxid-Ausstoß im Prüfverfahren. Die Funktion lässt sich im realen Straßenverkehr problemlos deaktivieren, indem für fünf Sekunden die Drehzahl oder der Luftmassenzustrom durch stärkere Beschleunigung erhöht wird. Folge ist, dass die Kühlmittelsolltemperatur wieder steigt und mit ihr der Stickoxid-Ausstoß.

Die Rückkehr in den sauberen Modus ist hingegen schwieriger. Auch wenn Drehzahl und Beschleunigung wieder reduziert werden, kann erst nach 54 Minuten die Kühlmittelsolltemperatur wieder auf 70 Grad reduziert werden.

Laut Gutachten spricht das für eine Abschalteinrichtung. Zudem hat der Sachverständige Hinweise auf eine weitere Manipulation gefunden. Anders als im normalen Straßenverkehr sei während der Prüffahrt die Kühlerjalousie geöffnet. Auch dies führe zu einem niedrigeren Stickoxid-Ausstoß. Daimler widerspricht.

Zwischenzeitlich hat auch das Kraftfahrt-Bundesamt die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bei verschiedenen Mercedes-Modellen als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und deren Rückruf angeordnet. Daimler führt den Rückruf zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die Funktion zulässig ist.

„Spätestens seitdem der EuGH entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich illegal sind, wird Mercedes im Abgasskandal die Gerichte kaum davon überzeugen können, dass die verwendeten Funktionen zulässig sind. Das gilt beispielsweise auch für das bei zahlreichen Diesel-Fahrzeugen verwendete Thermofenster bei der Abgasrückführung. Geschädigte Mercedes-Käufer haben daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtanwalt Dr. Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Kategorie
Tags

Noch keine Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Archive