Im Abgasskandal ist nun auch Fiat verurteilt worden. Mit Versäumnisurteil vom 1. März 2021 entschied das Landgericht Koblenz, dass Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB leisten muss (Az.: 12 O 316/20).

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Typs Roller Team Zefiro 266TL, das auf dem Fiat Ducato basiert. Der Kläger hatte das Wohnmobil mit dem von Fiat entwickelten und hergestellten Dieselmotor Multijet 2,3 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 im Mai 2017 gekauft.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung werde dabei nach ca. 22 Minuten deaktiviert. Da der Testlauf im Prüfmodus nur rund 20 Minuten dauert, werde so der Anschein vermittelt, dass das Fahrzeug die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß einhalte. Tatsächlich würden die Grenzwerte im realen Straßenverkehr deutlich überschritten. Fiat hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.

Das LG Koblenz folgte der Argumentation des Klägers und sprach ihm Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

Bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung werden im Abgasskandal üblicherweise die gefahrenen Kilometer und die zu erwartende Laufleistung des Fahrzeugs zu Grunde gelegt. Davon wich das LG Koblenz jedoch ab. Bei Wohnmobilen könne die Berechnung der Nutzugsentschädigung auf Basis der Nutzungsdauer erfolgen. Die könne hier auf 25 Jahre festgelegt werden. „Gerade für Camper, die mit ihrem Wohnmobil viel unterwegs sind, kann die Berechnung der Nutzungsentschädigung nach der Nutzungsdauer interessant sein, weil sich dann nicht jeder gefahrene Kilometer auf den Schadenersatzanspruch auswirkt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Schadenersatzansprüche im Abgasskandal können sowohl gegen die Hersteller als auch gegen die Händler geltend gemacht werden. Das gilt natürlich nicht nur für Ansprüche gegen Fiat, sondern auch gegen andere Hersteller wie VW oder Mercedes.

Ansprüche gegen den Händler müssen im Rahmen der Gewährleistungsfrist von in der Regel zwei Jahren bei Neufahrzeugen oder einem Jahr bei Gebrauchtfahrzeugen geltend gemacht werden.

Gegen den Hersteller können Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Abgasmanipulationen geltend gemacht werden. Die Verjährung tritt drei Jahre nachdem der Geschädigte Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat oder zumindest hätte erlangen müssen ein. Neben der Rückabwicklung des Kaufpreises kann auch eine Minderung des Kaufpreises möglich sein.

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und berät Sie gerne zu ihren Ansprüchen.

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