Fachanwalt für den Audi Abgasskandal und Dieselskandal

Als Herstellerin der großvolumigeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr hat sich auch die Audi AG im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 1. April 2022, das Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser erstritten hat. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Audi A6 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 16 O 6527/21).

Der Kläger hatte den Audi A6 Avant 3,0 TDI im Juli 2016 als Gebrauchtwagen zu einem Preis von 27.000 Euro gekauft. Die Laufleistung betrug zu diesem Zeitpunkt 146.000 Kilometer. In dem Fahrzeug kommt ein 3-Liter-V6-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 zum Einsatz.

Wie für zahlreiche andere Audi-Modelle hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch für den A6 des Klägers einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Der Kläger ließ das folgende Software-Update installieren, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend.

In dem Fahrzeug seien mehrere unzulässige Anschalteinrichtungen verbaut. Die Motorsteuerungssoftware erkenne, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Im Prüfmodus werde die Abgasreinigung in einem anderen Modus durchgeführt als unter realen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr. Um die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten, käme im Prüfmodus u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie zum Einsatz. Im realen Straßenverkehr sei die Funktion jedoch überwiegend deaktiviert, so dass der Emissionsausstoß steigt.

„Das Landgericht Nürnberg-Fürth folgte unseren Ausführungen und verurteilte die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Audi habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt und sich nicht konkret zu der vom KBA bemängelten Funktionsweise geäußert. Daher sei von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen, so das Gericht. Die Audi AG habe ein mangelhaftes Fahrzeug unter Geheimhaltung einer bewusst eingebauten Abschalteinrichtung arglistig in den Verkehr gebracht. Der verpflichtende Rückruf des KBA spreche dafür, dass dem Fahrzeug ohne das Software-Update die Zulassung hätte entzogen werden können, führte das LG Nürnberg-Fürth weiter aus.

Dem Kläger sei schon beim Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Denn es stehe außer Zweifel, dass er den Audi A6 nicht gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, entschied das Gericht.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises (27.000 Euro) verlangen. Für die gefahrenen rund 77.000 Kilometer muss er sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 13.500 Euro anrechnen lassen. Somit verbleibt ein Anspruch auf Zahlung von ebenfalls knapp 13.500 Euro.

Rechtsanwalt Dr. Gasser hat schon in zahlreichen Verfahren Schadenersatzansprüche gegen Audi durchgesetzt. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Frankfurt, Koblenz, Naumburg, München oder Hamm Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt. „Die Chancen auf Schadenersatz stehen gut. Allerdings muss die Verjährungsfrist im Auge behalten werden. Wer im Jahr 2019 einen Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln, damit seine Ansprüche nicht verjähren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen im Audi Abgasskandal

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